Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.01.2003 - 20 W 498/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7592
OLG Frankfurt, 15.01.2003 - 20 W 498/2002 (https://dejure.org/2003,7592)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.01.2003 - 20 W 498/2002 (https://dejure.org/2003,7592)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 20 W 498/2002 (https://dejure.org/2003,7592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 156 Abs 2 S 2 KostO
    Notarkostenbeschwerde: Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der weiteren Beschwerde wegen Anschluss des Landgerichts an eine in Rechtsprechung und Lehre vertretene Rechtsauffassung entgegen dem BGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde; Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Gerichtskosten; Anspruch auf Aufhebung einer Kostenrechnung; Erstattung von außergerichtlichen Kosten

  • Judicialis

    KostO § 156 II 2; ; KostO § 156 IV 4; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 156 Abs. 2 § 156 Abs. 4 S. 4; ZPO § 567
    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nach § 156 Abs. 2 Satz 2 KostO - Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88

    Verzugsschaden des Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2003 - 20 W 498/02
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung zum Schutzbereich des § 8 KostO stehe im Gegensatz zur Entscheidung des BGH vom 13.07.1989 (BGHZ 108, 268) und widerspreche im vorliegenden Fall jedem Gefühl für und jeder Erwartung an materielle Gerechtigkeit.

    Der von dem Beteiligten zu 1) zitierten Entscheidung des BGH vom 13.07.1989 (BGHZ 108, 268, 271= NJW 1989, 2615), der einen Anspruch des Notars auf Ersatz des Verzugsschadens u. a. deshalb abgelehnt, weil der Schadenseintritt auf der pflichtwidrig unterlassenen Vorschussanforderung nach § 8 KostO beruhe, steht der Beschluss des BayObLG vom 06.02.1992 (Rpfleger 1992, 223) entgegen, wonach keine Amtspflichtverletzung anzunehmen sei, weil die Vorschusseinforderung nach § 8 KostO nicht den Kostenschuldner vor seiner Inanspruchnahme auf die Kosten schützen wolle.

    Die Entscheidung des BGH wird bis heute in der Literatur abgelehnt (Hansens NJW 1990, 1831, 1832; Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Stichwort "Vorschuss" 2.2; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 6, Rdnr. 17 und § 9, Rdnr. 36).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2003 - 20 W 498/02
    Auf derartige krasse Ausnahmefälle muss aber die sog. außerordentliche Beschwerde gegen eine an sich nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung beschränkt bleiben, da auch der Grundsatz der Rechtssicherheit, auf den sich der Beschwerdegegner verlassen darf, Verfassungsrang genießt (Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 14. Aufl., § 19, Rdnr. 39; zur Kritik an der Ausdehnung des Anwendungsbereichs der außerordentlichen Beschwerde durch die Instanzgerichte siehe auch Zöller/Gummer: ZPO, 23. Aufl., § 567 Rdnr. 19; BGH -Beschluss vom 07.03.2002 in NJW 2002, 1577-: auch bei greifbar gesetzeswidrigen ZPO-Beschwerden kein außerordentliches Rechtsmittel zum BGH).
  • BayObLG, 06.02.1992 - BReg. 3 Z 179/91

    Wahlrecht des Notars bei Kostengesamtschuldnern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2003 - 20 W 498/02
    Der von dem Beteiligten zu 1) zitierten Entscheidung des BGH vom 13.07.1989 (BGHZ 108, 268, 271= NJW 1989, 2615), der einen Anspruch des Notars auf Ersatz des Verzugsschadens u. a. deshalb abgelehnt, weil der Schadenseintritt auf der pflichtwidrig unterlassenen Vorschussanforderung nach § 8 KostO beruhe, steht der Beschluss des BayObLG vom 06.02.1992 (Rpfleger 1992, 223) entgegen, wonach keine Amtspflichtverletzung anzunehmen sei, weil die Vorschusseinforderung nach § 8 KostO nicht den Kostenschuldner vor seiner Inanspruchnahme auf die Kosten schützen wolle.
  • OLG Köln, 19.10.2009 - 2 Wx 89/09

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts

    Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde gibt es im Verfahren nach § 156 KostO nicht (vgl. Senat, Beschluß vom 5. Oktober 2009 - 2 Wx 70/09 - OLG Frankfurt, Beschluß vom 15. Januar 2003 - 20 W 498/02-, juris; OLG Schleswig, Beschluß vom 19. Oktober 1979 - 9 W 154/79 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 156 KostO, Rdn. 39, 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht