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   OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 20 W 500/2002   

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https://dejure.org/2003,5353
OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 20 W 500/2002 (https://dejure.org/2003,5353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2003 - 20 W 500/2002 (https://dejure.org/2003,5353)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 20 W 500/2002 (https://dejure.org/2003,5353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1 WoEigG, § 48 Abs 3 S 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Wert der Beschwer bei Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und einer Umlage von Stellplatzmiete

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwer als individuelles vermögenswertes Interesse des Beschwerdeführers; Wertverlust des Wohnungseigentums durch die kraft Beschlusses begründeten Zahlungspflichten; Ausgleich des Wertverlustes durch die Vorteile aus der Rechtsschutzversicherung und der Anmietung; ...

  • Judicialis

    WEG § 45 I; ; WEG § 48 III 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1; WEG § 48 Abs. 3 S. 1
    Beschwer bei Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwer bei Abschluss einer Rechtschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 20 W 500/02
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 45, Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 20 W 500/02
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 45, Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 20 W 500/02
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 45 Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 45, Rdnr. 31; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
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