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   OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78   

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https://dejure.org/1978,6360
OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78 (https://dejure.org/1978,6360)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.1978 - 20 W 531/78 (https://dejure.org/1978,6360)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 1978 - 20 W 531/78 (https://dejure.org/1978,6360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Wohnanlage; Zustimmung; Verwalter; Eigentümerversammlung; Vermietung; Vertragsstrafe; Umzugsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 5 T 1146/77
  • OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78
    Gerade weil es sich, wie die weitere Beschwerde vorträgt, um einen "Annex" zu der in der Teilungserklärung geregelten Vermietungsbeschränkung handelt, ist zu dieser gewollten Ergänzung, die eine Änderung der Vereinbarung bedeutet, die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich (vgl. Bärmann, a.a.O., § 10 Rdnr. 54; Palandt-Bassenge, a.a.O., § 10 Anm. 4 a; Soergel-Baur, a.a.O., § 10 WEG, Rdnr. 10; Bay ObLG NJW 74, 2134).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78
    Der - auch vom Landgericht - zitierten Literatur und Rechtsprechung läßt sich nämlich nicht entnehmen, daß die in der Zustimmung der Verwalterin zur Vermietung liegend Einschränkung des Sondereigentums, deren Zulässigkeit ebenfalls unbestritten ist (vgl. Palandt-Bassenge, BGB, 37. Aufl., § 15 Anm. 2 a; BGH NJW 62, 1613 = Rpfleger 62, 373 mit Anm. von Diester = DNotZ 63, 180 mit Anm. von Weitnauer), und die Verhängung einer Gemeinschaftsstrafe im Fall der Zuwiderhandlung nur und ausschließlich in der Vereinbarung (Teilungserklärung) und - wenn nachträglich - nur durch einstimmigen Beschluß aller Wohnungseigentümer möglich sein soll.
  • BayObLG, 24.11.1959 - BReg. 2 Z 164/59

    Streitigkeit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Vereinbarung einer Gemeinschaftsstrafe zur Durchsetzung von Verpflichtungen, die die Wohnungseigentümer durch die Unterwerfung unter die in der Teilungserklärung enthaltene Gemeinschaftsordnung übernommen haben, grundsätzlich zulässig ist (vgl. Bärmann, WEG, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 74, 75; Weitnauer - Wirths, WEG, 5. Aufl., § 10 Anm. 14 b; Bay ObLG NJW 60, 292; BGHZ 21, 370).
  • BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55

    Wesen und Nachprüfung einer Vereinsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Vereinbarung einer Gemeinschaftsstrafe zur Durchsetzung von Verpflichtungen, die die Wohnungseigentümer durch die Unterwerfung unter die in der Teilungserklärung enthaltene Gemeinschaftsordnung übernommen haben, grundsätzlich zulässig ist (vgl. Bärmann, WEG, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 74, 75; Weitnauer - Wirths, WEG, 5. Aufl., § 10 Anm. 14 b; Bay ObLG NJW 60, 292; BGHZ 21, 370).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 63/05

    Wohnungseigentum: Sanktion durch Zahlungsverpflichtung bei unterlassener

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Senat in seinem Beschluss vom 19.09.1978 -20 W 531/78- (Rpfleger 1979, 109) vertretene Auffassung, Vermietungsbeschränkungen und die Verhängung von Gemeinschaftsstrafen im Fall der Zuwiderhandlung könnten mangels entgegenstehender Vereinbarung durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden, nach der BGH-Rechtsprechung noch Bestand haben kann.
  • OLG Braunschweig, 18.08.1983 - 2 W 95/83

    Beschlußüber die Erhebung einer Kostenpauschale zur Deckung von

    Zwar ist ein Beschluß über die Erhebung einer Kostenpauschale zur Deckung von Mieterwechselaufwendungen, wie ihn die Mehrheit der Wohnungseigentümer am 25. September 1982 faßte, durchaus möglich, allerdings nur dann, wenn ihm keine Vereinbarung entgegensteht (vgl. Augustin in BGB-RGRK 12. Aufl. [1983]§ 16 Rdn. 27, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. [1983]§ 15 Rz 24 u. § 16 Rz 37, Palandt/Bassenge 42. Aufl. [1983] Anm. 1a, Bärmann/Pick WEG 10. Aufl. [1981], § 15 Anm. III b sowie OLG Stuttgart MDR 1981, 587 [OLG Stuttgart 19.02.1981 - 8 W 233/80] und OLG Frankfurt OLGZ 1979, 25, 27) oder Treu und Glauben ihn trotz einer entgegenstehenden Vereinbarung rechtfertigen (OLG Frankfurt aaO).
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