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   OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04   

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https://dejure.org/2005,5881
OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04 (https://dejure.org/2005,5881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2005 - 20 W 533/04 (https://dejure.org/2005,5881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 20 W 533/04 (https://dejure.org/2005,5881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 FGG, § 29 FGG, § 43 WoEigG, § 45 WoEigG, § 46 Abs 2 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung des Ablehnungsantrages gegen einen Richter der Beschwerdekammer

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung des Ablehnungsantrages gegen einen Richter der Beschwerdekammer)

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; WEG § 43; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27; FGG § 29; WEG § 43; WEG § 45
    Zur Zulässigkeit der sofortigen Bechwerde bei Ablehnung eines Antrags wegen Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sofortige weitere Beschwerde bei WEG-Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Zusammenhang mit der Richterablehnung durch Beteiligte im Wohnungseigentumsverfahren; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Existenz von Rechtmitteln gegen Zwischenentscheidungen; ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04
    Dies entspricht auch weitgehend allgemeiner Auffassung (vgl. zum einen zuletzt Senatsbeschlüsse vom 08.07.2004, 20 W 262/04, und vom 05.12.2003, 20 W 417/03; vgl. zum anderen etwa BGH NJW-RR 2004, 726 zum Betreuungsverfahren; OLG Karlsruhe WM 2003, 536; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 190a; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 43 WEG Rz. 19; § 45 WEG Rz. 6; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., Nach § 43 Rz. 12; Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 6 Rz. 39, 68).

    Damit ist die dargestellte Einschränkung des Rechtsweges bei der erfolglosen Richterablehnung im Beschwerdeverfahren auch in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übernehmen, wobei allerdings über die Rechtsbeschwerde entgegen § 133 GVG nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (so auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 45 WEG Rz. 6; BGH NJW-RR 2004, 726).

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04
    Da sich die dargestellten neuen Regeln über die Beschwerde im Zivilprozessverfahren auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels beziehen, sind sie in Übereinstimmung mit den bisher für die entsprechende Anwendung maßgebenden Grundsätzen auf Ablehnungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; BayObLG FG-Prax 2002, 119; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 19, § 45 WEG Rz. 6).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 4 W 51/02

    Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter am Landgericht im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04
    Dies entspricht nach Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; vgl. die vielfältigen Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rz. 14; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 46 Rz. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 46 Rz. 3; Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 6 Rz. 69).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02

    Richterablehnung: Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04
    Dies entspricht nach Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; vgl. die vielfältigen Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rz. 14; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 46 Rz. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 46 Rz. 3; Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 6 Rz. 69).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2003 - 20 W 417/03

    Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Rechtsmittel gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04
    Dies entspricht auch weitgehend allgemeiner Auffassung (vgl. zum einen zuletzt Senatsbeschlüsse vom 08.07.2004, 20 W 262/04, und vom 05.12.2003, 20 W 417/03; vgl. zum anderen etwa BGH NJW-RR 2004, 726 zum Betreuungsverfahren; OLG Karlsruhe WM 2003, 536; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 190a; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 43 WEG Rz. 19; § 45 WEG Rz. 6; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., Nach § 43 Rz. 12; Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 6 Rz. 39, 68).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04
    Da sich die dargestellten neuen Regeln über die Beschwerde im Zivilprozessverfahren auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels beziehen, sind sie in Übereinstimmung mit den bisher für die entsprechende Anwendung maßgebenden Grundsätzen auf Ablehnungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; BayObLG FG-Prax 2002, 119; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 19, § 45 WEG Rz. 6).
  • OLG Köln, 26.06.2009 - 2 Wx 55/09

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im

    Hiernach ist gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters der ersten Instanz in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die sofortige Beschwerde entsprechend den §§ 46 Abs. 2, 2. Halbsatz, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters des Beschwerdegerichts dagegen entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde als einziges Rechtsmittel nur dann gegeben, wenn sie in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 617 [618]; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2002, 119 f.; Senat, Beschluß vom 15. Oktober 2003 - 2 Wx 31/03 - Senat, Beschluß vom 29. Oktober 2003 - 2 Wx 32/03 -;Senat, Beschluß vom 27. April 2005 - 2 Wx 8/05 - OLG Frankfurt, OLG-Report 2006, 127 f.; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2007, 683; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 29.Aufl. 2008, § 46, Rdn. 7; Zimmermann, a.a.O., § 6, Rdn. 69).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in

    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLG WuM 2003, 296 unter Hinweis auf BayObLG FGPrax 2002, 119; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 127; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 6), wobei allerdings über die Rechtsbeschwerde entgegen § 133 GVG nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (vgl. zum Ablehnungsverfahren etwa Senat, Beschluss vom 10.01.2005, 20 W 533/04, und Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen

    Zwar wäre zur Entscheidung hierüber entgegen § 133 GVG der Senat als Oberlandesgericht im Wohnungsverfahren zuständig, eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs gibt es in diesem Verfahren nur im Fall einer Vorlage durch das Oberlandesgericht bzw. das Bayrische Oberste Landesgericht (vgl. etwa BGH MDR 2005, 56 zum Kostenfestsetzungsverfahren; Senat, Beschluss vom 10.01.2005, 20 W 533/04, zum Befangenheitsverfahren).
  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Wx 79/09

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsmittels

    Hiernach ist gegen die (erstmalige) Verhängung eines Ordnungsmittels gegen einen im Beschwerdeverfahren nicht erschienenen Zeugen entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde als einziges Rechtsmittel dann gegeben, wenn sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen worden ist (vgl. Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 15 Rn. 30; Thomas/Putz/Reichold, § 381 Rn. 12; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage 2009, § 380 Rn. 10; jew. für die sofortige Beschwerde nach § 380 Abs. 3 ZPO; vgl. auch Senat, FGPrax 2005, 205; Senat, FGPrax 2009, 180; BGH, FamRZ 2004, 617; BGH, MDR 2005, 409; BayObLG, FGPrax 2002, 119; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 361; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 127; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 683; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; jew. für die gleich gelagerte Problematik bei der erstmaligen Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen in der Beschwerdeinstanz; Senat, Beschluss vom 11. November 2009, 2 Wx 101/09; BGH, NJW-RR 2004, 1077; OLG Hamm, FamRZ 2003, 165 [166 f.]; jew. für die gleich gelagerte Problematik bei einer Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Beschwerdegericht).
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