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   OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 61/2002   

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https://dejure.org/2002,8819
OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 61/2002 (https://dejure.org/2002,8819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.04.2002 - 20 W 61/2002 (https://dejure.org/2002,8819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. April 2002 - 20 W 61/2002 (https://dejure.org/2002,8819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 3 S 1 KostO, § 48 Abs 3 S 2 WoEigG
    Geschäftswertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht; Antrag eines Verwalters auf Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren; Kündigung des Verwaltervertrags; Maßgeblichkeit der dem Verwalter (noch) zustehenden Vergütung für den Geschäftswert; Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses; Vermögenswertes Interesse an einer ...

  • Wolters Kluwer

    Geschäftswertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht; Antrag eines Verwalters auf Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung

  • Judicialis

    WEG § 48; ; KostO § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48; KostO § 31
    Zum Rechtsmittel der unbefristeten, zahlungsfreien Erstbeschwerde bei Geschäftswertfestesetzung für das Beschwerdeverfahren, welche das mit das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 17.10.2000 - 3 W 200/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen - Beschwerde gegen Festsetzung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 61/02
    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 und 4 KostO a.F. statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 5. Aufl., § 48 Rdnr. 18) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nicht begründet.
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 61/02
    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 und 4 KostO a.F. statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 5. Aufl., § 48 Rdnr. 18) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nicht begründet.
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