Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - I-20 W 69/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 890 Abs. 1
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel betreffend das öffentliche Zugänglichmachen einer einen Polizeibeamten zeigenden Videoaufnahme nebst Aussagen hierzu - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.05.2015 - 12 O 78/15
- OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - I-20 W 69/15
- BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Zu berücksichtigen sind deshalb bei der Festsetzung von Ordnungsmitteln insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten; eine Titelverletzung soll sich für den Schuldner nicht lohnen (BGH, GRUR 2004, 264, 268 - Euro-Einführungsrabatt).Neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen haben die Ordnungsmittel einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BGH, GRUR 2004, 264, 267 - Euro-Einführungsrabatt).
- BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Hierzu gehört das aus dem Zusammenspiel von Art. 2 Abs. 1 GG, dem Rechtsstaatsprinzip sowie der wertsetzenden Entscheidung des Art. 1 Abs. 1 GG folgende Schuldprinzip; jede Strafe, nicht nur die Strafe für kriminelles Unrecht, sondern auch die strafähnliche Sanktion für sonstiges Unrecht, setzt Schuld voraus (BVerfG, NVwZ 2008, 669; NJW 1981, 2457).Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verankerten Übermaßverbot (BVerfG, NVwZ 2008, 669).
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Die Vorschrift des § 890 Abs. 1 ZPO zählt zu den Normen, deren Anwendung für den Betroffenen strafähnliche Wirkung hat (BVerfG, NJW 1991, 3139), weshalb die Verhängung von Ordnungsmitteln grundlegenden strafrechtlichen Prinzipen genügen muss (vgl. BVerfG, NJW 1981, 2457).Hierzu gehört das aus dem Zusammenspiel von Art. 2 Abs. 1 GG, dem Rechtsstaatsprinzip sowie der wertsetzenden Entscheidung des Art. 1 Abs. 1 GG folgende Schuldprinzip; jede Strafe, nicht nur die Strafe für kriminelles Unrecht, sondern auch die strafähnliche Sanktion für sonstiges Unrecht, setzt Schuld voraus (BVerfG, NVwZ 2008, 669; NJW 1981, 2457).
- OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Die Tagessatzhöhe wird durch das drei- bis vierfache der Differenz zwischen der erhaltenen Leistung und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag, der sich auf 80 Prozent des Regelsatzes beläuft (so LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. Jan. 2007, L 7 SO 5672-06 ER/B, BeckRS 2009, 56542), begrenzt, wobei bei einer hohen Tagessatzanzahl eine weitere Verringerung angebracht sein kann (OLG Frankfurt, StV 2009, 137, 138). - BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92
Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (WRP 1993, 308 - Straßenverengung). - LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Die Tagessatzhöhe wird durch das drei- bis vierfache der Differenz zwischen der erhaltenen Leistung und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag, der sich auf 80 Prozent des Regelsatzes beläuft (so LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. Jan. 2007, L 7 SO 5672-06 ER/B, BeckRS 2009, 56542), begrenzt, wobei bei einer hohen Tagessatzanzahl eine weitere Verringerung angebracht sein kann (OLG Frankfurt, StV 2009, 137, 138). - OLG Köln, 17.06.2015 - 1 RVs 101/15
Tatrichterliche Feststellungen zur Höhe des Einkommens für die Bemessung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Im Einzelfall können selbst Tagessatzhöhen von 10, 00 Euro übersetzt sein (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 17. Juni 2015, 1 RVs 101/14, BeckRS 2015, 14327). - BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Nur so kann eine Opfergleichheit bei denjenigen hergestellt werden, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (BVerfG, Beschl. v. 1. Juni 2015, 2 BvR 67/15, BeckRS 2015, 50926 Rn. 20). - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Die Vorschrift des § 890 Abs. 1 ZPO zählt zu den Normen, deren Anwendung für den Betroffenen strafähnliche Wirkung hat (BVerfG, NJW 1991, 3139), weshalb die Verhängung von Ordnungsmitteln grundlegenden strafrechtlichen Prinzipen genügen muss (vgl. BVerfG, NJW 1981, 2457). - BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78
Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Die Vorschrift soll sicherstellen, dass für die gleiche Tat dem Wohlhabenden ein in gleicher Weise spürbarer Verlust wie dem Minderbemittelten zugefügt wird (BGH, NJW 1979, 2523;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 40 Rn. 6). - BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91
Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung
- RG, 17.11.1914 - III 268/14
Vertragsstrafe; Herabsetzung
- OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO
Die Tagessatzhöhe wird begrenzt durch das drei- bis vierfache der Differenz zwischen der erhaltenen Leistung und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag, der sich auf 80 Prozent des Regelsatzes beläuft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. September 2015 - 20 W 69/15 - , juris; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29. Jan. 2007, L 7 SO 5672-06 ER/B, BeckRS 2009, 56542).Im Falle des Schuldners ist ein daher ein Tagessatz von 10, 00 Euro angemessen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. September 2015 - 20 W 69/15 -, Rn. 19, juris).