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   OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 20 W 74/03   

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https://dejure.org/2003,10400
OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 20 W 74/03 (https://dejure.org/2003,10400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2003 - 20 W 74/03 (https://dejure.org/2003,10400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2003 - 20 W 74/03 (https://dejure.org/2003,10400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 57 Abs 2 S 1 Nr 5 AuslG
    Abschiebungshaft: Haftgrund des begründeten Verdachts eines Entziehungswillens des ausreisepflichtigen Ausländers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Abschiebung im Asylverfahren; Einreise durch illegale Einschleusung

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 Ziff. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 Ziff. 5
    Inanspruchnahme von Schleusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 20 W 74/03
    Die Rechtsansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts geht zurück auf seine Entscheidung vom 23. November 2000 in der Sache 3Z BR 360/00 (= InfAuslR 2001, 174 = BayObLGR 2001, 37) sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2000 in der Sache V ZB 5/00 (= FGPrax 2000, 130).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01

    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 20 W 74/03
    Das Landgericht beruft sich auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21. Januar 2001 in der Sache 3Z BR 57/01 (= NVwZ-Beil. 2001, 56 = InfAuslR 2001, 343 = BayVBl. 2001, 571).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00

    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 20 W 74/03
    Die Rechtsansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts geht zurück auf seine Entscheidung vom 23. November 2000 in der Sache 3Z BR 360/00 (= InfAuslR 2001, 174 = BayObLGR 2001, 37) sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2000 in der Sache V ZB 5/00 (= FGPrax 2000, 130).
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