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   OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/2003, 20 W 76/03   

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https://dejure.org/2003,4267
OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/2003, 20 W 76/03 (https://dejure.org/2003,4267)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2003 - 20 W 76/2003, 20 W 76/03 (https://dejure.org/2003,4267)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2003 - 20 W 76/2003, 20 W 76/03 (https://dejure.org/2003,4267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 4 KostO, § 873 BGB, § 2042 BGB
    Grundbuchrecht: Keine Gebührenfreiheit für Eintragung von Miterben als Grundstückseigentümer auf Grund vorheriger Erbauseinandersetzung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 35 Abs. 1; 40 Abs. 1; KostO §§ 60 Abs. 4; 61
    Keine Gebührenbefreiung für Eintragung von Miterben als Alleineigentümer im Grundbuch im Rahmen von Erbauseinandersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenfreiheit von Eintragungskosten nach Erbauseinandersetzung

  • Wolters Kluwer

    (Grundbuchrecht: Keine Gebührenfreiheit für Eintragung von Miterben als Grundstückseigentümer auf Grund vorheriger Erbauseinandersetzung)

  • Judicialis

    KostO § 60 Abs. 4; ; BGB § 2042; ; BGB § 873

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60 Abs. 4; BGB § 2042; BGB § 873
    Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO für die Eintragung von (Mit-)erben als Eigentümer im Grundbuch auf Grund vorausgegangener Erbauseinandersetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.06.1982 - 20 W 119/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03
    Die von dem Landgericht vorgenommene Auslegung des § 60 Abs. 4 KostO dahingehend, dass die darin vorgesehene Gebührenfreiheit nicht für die Eintragung eines Miterben als (Mit-) Eigentümer eines Grundstücks gilt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats seit 1982 ( vgl. z.B. Beschl. v. 21.06.1982-20 W 119/82- in JurBüro 1983, 428 mit zustimmender Anmerkung vom Mümmler) und ist auch bereits vom 14. Zivilsenat in Kassel in einem ausführlich begründeten Beschluss vom 22.06.1967-14 W 70/67- (Rpfleger 1968, 100) vertreten worden.
  • BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99

    Gebührenermäßigung bei Grundbucheintragung gemäß § 60 Abs. 2 KostO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03
    An seiner Auffassung hat der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landgerichts in seinen Beschlüssen vom 08.03.1993 (Rpfleger 1993, 464) und vom 19.08.1999 (NJW-RR 2000, 143) sowie der Kommentierung von Korintenberg/ Lappe, auf welche sich der Kostenschuldner stützt, festgehalten (Beschluss vom 16.08.2001 -20 W 365/2000-).
  • OLG Köln, 08.03.1993 - 17 W 22/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03
    An seiner Auffassung hat der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landgerichts in seinen Beschlüssen vom 08.03.1993 (Rpfleger 1993, 464) und vom 19.08.1999 (NJW-RR 2000, 143) sowie der Kommentierung von Korintenberg/ Lappe, auf welche sich der Kostenschuldner stützt, festgehalten (Beschluss vom 16.08.2001 -20 W 365/2000-).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Gebührenfreiheit bei Eintragung des Erben als

    Dies unterscheidet die Abschichtung maßgeblich von anderen Formen der Erbauseinandersetzung, in denen der Eigentumsübergang eine Auflassung voraussetzt und die nach vorherrschender Auffassung in der Rechtsprechung deshalb nicht gebührenbefreit ist (Senat, Rpfleger 1982, 200; OLG Celle, NdsRPfl 2011, 425; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 286; OLG Hamm, PRfleger 1987, 302; a.A. OLG München, NJW-RR 2006, 288).
  • OLG Celle, 24.04.2012 - 4 W 26/12

    Grundsätze zur Gebührenpflicht für die Umschreibung des Eigentums im Zuge der

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1968, 34; JurBüro 2006, 651), OLG Köln (Rpfleger 1968, 35), OLG Zweibrücken (JurBüro 1982, 591; MDR 1990, 560), OLG Frankfurt (Rpfleger 1968, 100; RNotZ 2004, 478), LG Detmold (FamRZ 2009, 246) und LG Kassel (Rpfleger 2007, 289) sowie der Kommentierung von Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, November 2011, § 60 Rn. 16 c) und Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., E Anm. 6.5 (vgl. a. die Anmerkungen von Stöber Rpfleger 1966, 91 und 182 sowie Rpfleger 1968, 36).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06

    Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als

    Zur Begründung wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die in jeder Hinsicht zutreffende Begründung des Landgerichts unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 20.03.2003 - 20 W 76/03, FamRZ 2004, 286 f, verwiesen.
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