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   OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/2003, 20 W 77/03   

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https://dejure.org/2003,5578
OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/2003, 20 W 77/03 (https://dejure.org/2003,5578)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2003 - 20 W 77/2003, 20 W 77/03 (https://dejure.org/2003,5578)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2003 - 20 W 77/2003, 20 W 77/03 (https://dejure.org/2003,5578)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 3 WoEigG, Art 103 Abs 1 GG
    Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige Anordnung auch bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständige Anfechtbarkeit von Entscheidungen betreffend einstweilige Anordnungen ; Anhängiges Wohnungseigentumsverfahren ; Greifbare Gesetzeswidrigkeit ; Nach der Verfahrensordnung vorgesehene Rechtsmittel; Behauptung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten; ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige Anordnung auch bei Verletzung des rechtlichen Gehörs)

  • Judicialis

    WEG § 44 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 44 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Selbständige Anfechtbarkeit von Einstweiligen Anordnungen und Beschlüssen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung einstw. Anordnungen im anhängigen WEG-Verfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH WuM 1992, 713 = NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und Beschlüsse vom 05.04.2001-20 W 498/2000 und 16.10.2001-20 W 265/01-; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 44, Rdnr. 21 am Ende).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    An seiner früheren Rechtsprechung zur außerordentlichen Beschwerde hat der BGH aber nach Schaffung des neuen § 321 a ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz nicht mehr festgehalten, sondern aus dieser Norm den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundsätzen oder sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, 133 = MDR 2002, 901 = NJW 2002, 1577).
  • OLG Frankfurt, 05.01.1978 - 20 W 7/78

    Anfechtung der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH WuM 1992, 713 = NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und Beschlüsse vom 05.04.2001-20 W 498/2000 und 16.10.2001-20 W 265/01-; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 44, Rdnr. 21 am Ende).
  • OLG Hamm, 26.09.1977 - 15 W 209/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Der Ausschluss der selbständigen Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen nach § 44 Abs. 3 Satz 2 WEG hat prozessökonomische Gründe und bezweckt, dass der Ablauf des Hauptsacheverfahrens, das der alsbaldigen Ordnung eines gestörten Rechtsfriedens dient, nicht durch Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung gehemmt wird (Hamm OLGZ 1978, 16; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 44 Rdnr. 80).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
    Unanfechtbar sind auch Beschlüsse, durch die eine einstweilige Anordnung aufgehoben, ergänzt, geändert oder außer Vollzug gesetzt wird oder umgekehrt die Aufhebung, Ergänzung, Änderung oder Aussetzung abgelehnt wird (BayObLGZ 1977, 44, 47; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 478; Niedenführ/Schulze, aaO.; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 44 Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen

    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und zuletzt Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 77/2003).
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