Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4992
OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06 (https://dejure.org/2007,4992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2007 - 20 W 8/06 (https://dejure.org/2007,4992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 20 W 8/06 (https://dejure.org/2007,4992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 27 FGG, § 12 Abs 2 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG
    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; umfassende Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts; Konkurrenzschutzerwägung als wichtiger Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung

  • Wolters Kluwer

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; umfassende Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts; Konkurrenzschutzerwägung als wichtiger Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1004; ; FGG § 27; ; WEG § 12; ; WEG § 14; ; WEG § 15; ; WEG § 22; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1004; WEG § 12 § 14 § 15 § 22 § 43
    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; Konkurrenzschutzerwägungen als Grund zur Versagung einer Veräußerungszustimmung durch einen Wohnungseigentümer; Überprüfbarkeit einer richterlichen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Allerdings kommen als bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG grundsätzlich auch Umgestaltungen unbebauter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums in Betracht (vgl. Senat OLGZ 1980, 78; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22 Rz. 9; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 22 WEG Rz. 36).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Diese Gefahr muss - wie das Landgericht festgehalten hat - ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. den vom Landgericht in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 27.07.2005, NZM 2006, 380).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03

    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 14.12.2005, 20 W 441/03; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich jedoch grundsätzlich nicht die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen, sofern dies nicht von den Wohnungseigentümern ausdrücklich vereinbart worden ist; der Schutz vor Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Interessen durch Wettbewerb fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1996, 437 mit vielfältigen weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart WE 1991, 139).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06

    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung

    Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (vgl. hierzu etwa Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rz. 45; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 45 Rz. 85; Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07

    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen nach diesen Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370, zitiert nach juris; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08

    Mauer als bauliche Veränderung

    Dies gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie auch für erst nachträglich eingetretenen (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 20 W 468/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den genannten Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zum

    Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang dann die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den genannten Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht