Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 27 FGG, § 12 Abs 2 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG
Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; umfassende Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts; Konkurrenzschutzerwägung als wichtiger Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung - Wolters Kluwer
Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; umfassende Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts; Konkurrenzschutzerwägung als wichtiger Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 1004; ; FGG § 27; ; WEG § 12; ; WEG § 14; ; WEG § 15; ; WEG § 22; ; WEG § 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 1004; WEG § 12 § 14 § 15 § 22 § 43
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; Konkurrenzschutzerwägungen als Grund zur Versagung einer Veräußerungszustimmung durch einen Wohnungseigentümer; Überprüfbarkeit einer richterlichen ...
Verfahrensgang
- AG Fritzlar, 18.05.2005 - 8b II 2/03
- LG Kassel, 06.12.2005 - 3 T 556/05
- LG Kassel, 21.12.2005 - 3 T 557/05
- OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
Allerdings kommen als bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG grundsätzlich auch Umgestaltungen unbebauter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums in Betracht (vgl. Senat OLGZ 1980, 78;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22 Rz. 9;… Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 22 WEG Rz. 36). - OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04
Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
Diese Gefahr muss - wie das Landgericht festgehalten hat - ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. den vom Landgericht in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 27.07.2005, NZM 2006, 380). - OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03
Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 14.12.2005, 20 W 441/03;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46). - BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95
Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
Aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich jedoch grundsätzlich nicht die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen, sofern dies nicht von den Wohnungseigentümern ausdrücklich vereinbart worden ist; der Schutz vor Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Interessen durch Wettbewerb fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1996, 437 mit vielfältigen weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart WE 1991, 139).
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06
Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung …
Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (…vgl. hierzu etwa Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rz. 45;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 45 Rz. 85; Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370). - OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem …
Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46). - OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für …
Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen nach diesen Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370, zitiert nach juris;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
- OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Mauer als bauliche Veränderung
Dies gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie auch für erst nachträglich eingetretenen (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 20 W 468/07
Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer …
Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den genannten Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zum …
Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370). - OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05
Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur …
Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang dann die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den genannten Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).