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   OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95   

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https://dejure.org/1997,7364
OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95 (https://dejure.org/1997,7364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.1997 - 20 W 96/95 (https://dejure.org/1997,7364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 20 W 96/95 (https://dejure.org/1997,7364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der letztwilligen Verfügung nach Kenntnis vom Irrtum; Umfang einer wirksamen Anfechtung; Enterbung als selbständige Verfügung neben der Erbeinsetzung nach Testamentsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Offenbach - 4 VI T 55/90
  • LG Darmstadt - 5 T 1375/94
  • OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Es kann daher auch offen blieben, ob ein entsprechender Ausschließungswille der Erblasserin gegebenenfalls "unzweideutig" dem Testament zu entnehmen ist (vgl. zu dieser Anforderung u.a. Müller-Christmann in Bamberger/Roth, Beck-online Kommentar BGB, Stand: 01.02.2017, § 1938, Rn. 3; Weidlich, a.a.O,, § 1938, Rn. 2, jeweils m.w.N.), ob die Einsetzung gesetzlicher Erben als Vermächtnisnehmer zur Annahme eines entsprechenden Ausschließungswillens ausreicht, welche Folge die (teilweise) Unwirksamkeit einer gegebenenfalls vorliegenden konkludenten Enterbung durch Erbeinsetzung eines Dritten auf eine erfolgte Enterbung des gesetzlichen Erben hat und ob dann möglicherweise § 2085 BGB Anwendung findet (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 603/10; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992, Az. BReg 1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Das folgt schon aus dem Wortlaut des Gesetzes, weil in § 2078 Abs. 2 BGB von der "Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes" die Rede ist (Senat, FamRZ 1990, 1038 [1039]; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1433 [1435]).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    Da die Erblasserin hier von ihrem (vermeintlichen) Irrtum über die persönliche Eignung des Beteiligten zu 1) schon zu Lebzeiten erfahren hatte, ohne dass sie daraufhin ihr Testament dementsprechend geändert hätte, wäre dieser deshalb nur dann als ursächlich anzusehen, wenn die Erblasserin durch äußere Umstände an der Änderung ihrer Verfügung gehindert gewesen wäre (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 211; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1433).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

    Durch Auslegung muß ermittelt werden, ob eine bloße Wiederholung des von Gesetzes wegen bestehenden Vorrangs der gewillkürten Erbfolge ohne eigenständigen Verfügungscharakter oder ein selbständiger Ausschluß der gesetzlichen Erbfolge vorliegt; im letzteren Fall ist das Verhältnis von - unwirksamer - Erbeinsetzung und Ausschluß der gesetzlichen Erbfolge nach § 2085 BGB zu beurteilen (Pfälz.OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 152 ; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1997, 1433/1435; OLG Karlsruhe FamRZ 1967, 691/693; RGZ 134, 277/282; WarnR 1911 Nr. 196; Staudinger/Otte Rn. 8; Palandt/Edenhofer Rn. 2, jeweils zu § 2085 ; a.A. MünchKomm/Leipold § 1938 Rn. 6, § 2085 Rn. 6; RGRK/Johannsen BGB 12. Aufl. § 2085 Rn. 4; RG DR 1941, 1000/1001).
  • OLG Hamm, 08.12.2021 - 10 W 27/20

    Nachweis der wirksamen Errichtung eines Ehegattentestaments und dessen

    An den Nachweis eines Motivirrtums müssen aber sehr strenge Anforderungen gestellt werden (Palandt, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 20 W 96/95 -, juris).
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