Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3770
OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßkostenhilfe; Ablehnung; Verweigerung; Erledigung; Hauptsache; Rechtskraft

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 § 567
    Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde nach rechtskräftigem Abschluß der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 656
  • MDR 2000, 1212
  • FamRZ 2000, 1588
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.1994 - 2 WF 88/94

    Beschwerde; Prozeßkostenhilfe; Ablauf; Frist; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar überwiegend die Beschwerde gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung für unzulässig gehalten oder jedenfalls eine abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht verneint, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist, aber nicht eingelegt wurde, so daß die Hauptsache rechtskräftig ist (so OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 240; ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 176; OLG Köln, NJW-RR 1998, 511; MünchKomm/Wax, ZPO, § 127 Rn. 16; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 8 Rn. 45, Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 127 Rn. 3; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).

    Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß ist damit vor Beendigung des Verfahrens nicht mehr möglich gewesen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 240 m.w.N).

  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar überwiegend die Beschwerde gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung für unzulässig gehalten oder jedenfalls eine abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht verneint, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist, aber nicht eingelegt wurde, so daß die Hauptsache rechtskräftig ist (so OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 240; ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 176; OLG Köln, NJW-RR 1998, 511; MünchKomm/Wax, ZPO, § 127 Rn. 16; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 8 Rn. 45, Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 127 Rn. 3; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1992 - 7 W 53/92

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis hinsichtlich des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Die Beklagten haben zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, da sie sich vorprozessual so verhalten haben, daß der Kläger annehmen mußte, ohne Anrufung des Gerichts sein Ziel nicht erreichen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 74).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Zu fragen wäre dann wohl, ob die Hauptsache dann schon rechtskräftig gewesen wäre, wenn rechtzeitig über den PKH-Antrag und sodann in angemessener (?) Zeit über die Beschwerde entschieden worden wäre, d. h. bei Entscheidungsreife (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1123; OLGR 1999, 222; 2000, 24).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Das BVerfG hat mit Beschluß vom 17.03.1988 (BVerfGE 78, 88 ff.) entschieden, daß es in Fällen, in denen das Verwaltungsprozeßrecht dem Asylbewerber im Prozeßkostenhilfeverfahren das Rechtsmittel der Beschwerde ohne gesetzliche Einschränkung eröffnet, gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt, wenn das Beschwerdegericht die Erfolgsaussicht der Klage ungeprüft läßt.
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    c) Die Frage, ob nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens der in der Hauptsache unterlegenen Partei noch nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder diese aufgrund der Bindung an die rechtskräftige Hauptsacheentscheidung stets mangels Erfolgsaussicht zu versagen ist, ist umstritten (für eine grundsätzliche Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung: BFHE 141, 494 = DStR 1985, 50; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1356; MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 127 Rn. 17; gegen eine Bindungswirkung jedenfalls bei verzögerter Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch: OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163; Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 119 Rn. 47 - anders hingegen aaO § 127 Rn. 50; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rn. 41 mwN).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    cc) Nach einer weiteren Auffassung soll schließlich die Rechtskraft einer rechtsmittelfähigen Entscheidung über die Hauptsache weder der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe entgegenstehen noch den Umfang der Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Hinblick auf die Erfolgsaussicht begrenzen, weil andernfalls eine mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbare Ineffektivität eines nach der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmittels eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe 28. Februar 2000, 20 WF 100/99, NJW-RR 2001, 656 unter Bezugnahme auf BVerfG, 17. März 1988, 2 BvR 233/88, MDR 1988, 750).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 U 25/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.; Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2004 - 24 W 38/04

    Prozesskostenhilfe: Bindung des Beschwerdegerichts an

    Das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung der Vorinstanz über die Hauptsache nicht anfochten hat (vgl. BFH BB 1984, 2249f.; KG OLGZ 1969, 446 f., OLG Düsseldorf, 9 Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; Senat FamRZ 2002, 1713; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119, Rdnr.47 m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 W 11/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.; Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht