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   OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06   

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https://dejure.org/2006,4792
OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06 (https://dejure.org/2006,4792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2006 - 20 WF 141/06 (https://dejure.org/2006,4792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2006 - 20 WF 141/06 (https://dejure.org/2006,4792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ehescheidungsverbundverfahren: Streitwerterhöhung für die Ehesache bei Anwendung ausländischen Rechts; Zeitpunkt der Streitwertfestsetzung für die Folgesache Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers; Erhöhung des Streitwertes wegen der Anwendung ausländischen Rechts ; Rechtmäßige Festsetzung des Verfahrensstreitwerts

  • Judicialis

    GKG § 48; ; GKG § 49; ; GKG § 68; ; RVG § 32

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48; GKG § 49; RVG § 32
    Streitwert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 23 RVG, § 48 GKG
    Scheidung, Streitwert:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 620
  • FamRZ 2007, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06
    Eine solche Anfrage dient lediglich der Klärung, ob die Folgesache eingeleitet werden soll (Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 623 Rdnr. 23 a; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 623 ZPO Rdnr. 10; BGH FamRZ 1993, 176).
  • OLG Stuttgart, 20.05.1998 - 17 WF 173/98

    Anforderungen an die Streitwertfestsetzung des Gerichts; Umfang der Ermittlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06
    In diesem Zusammenhang kommt eine Erhöhung des Streitwertes wegen der Anwendung ausländischen Rechts in Betracht, allerdings nur, wenn dies einen besonderen Aufwand erforderte (ebenso OLG Stuttgart FamRZ 1999, 604; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 48 GKG Rdnr. 36).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.1991 - 16 WF 179/91

    Versorgungsausgleich; Gericht; Urteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06
    Es ist zwar richtig, dass es insoweit nicht darauf ankommt, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde; ein Streitwert ist schon dann festzusetzen, wenn bezüglich der Folgesache ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde (OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 458).
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