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   OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14   

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https://dejure.org/2014,18579
OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14 (https://dejure.org/2014,18579)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.07.2014 - 20 Ws 178/14 (https://dejure.org/2014,18579)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 20 Ws 178/14 (https://dejure.org/2014,18579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vollstreckungsaufschub, Verlobte, Familie, Begriff

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 305a StPO, § 311 Abs 2 StPO, § 453 Abs 2 S 2 StPO, § 456 Abs 1 StPO, § 462 Abs 3 S 1 StPO
    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei Erkrankung des Verlobungspartners und daraus folgender psychischer Belastung des Verurteilten; Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Strafaufschubs wegen Pflegebedürftigkeit der erkrankten Verlobten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Gewährung eines Strafaufschubs wegen Pflegebedürftigkeit der erkrankten Verlobten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gehört die Verlobte zur Familie?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachteile für Verlobte des Verurteilten sind kein Grund für einen Vollstreckungsaufschub

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nachteile für Verlobte des Verurteilten sind kein Grund für einen Vollstreckungsaufschub

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 11.02.1985 - 4 VAs 47/84

    Entscheidung über einen vor dem Strafvollzug gestellten Antrag auf Gewährung von

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).

    Personen, die nicht zu der nach § 456 Abs. 1 StPO berücksichtigungsfähigen "Familie" des Verurteilten gehören, können deshalb, ebenso wie der Beschwerdeführer selbst, soweit es ihm um die Wahrung der Interessen seiner Verlobten geht, nur versuchen, im Gnadenwege einen Strafaufschub zu erreichen (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331; OLG Düsseldorf JR 1992, 435; Heimann StV 2001, 54, 55).

    Die Frist, auf die die Dauer der bereits verbüßten Strafe nicht anzurechnen wäre (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331), endet unter allen Umständen vier Monate nach diesem Zeitpunkt (OLG Düsseldorf VRS 88, 52; OLG Stuttgart MDR 1982, 601), vorliegend mithin am 19.09.2014.

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91
    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Personen, die nicht zu der nach § 456 Abs. 1 StPO berücksichtigungsfähigen "Familie" des Verurteilten gehören, können deshalb, ebenso wie der Beschwerdeführer selbst, soweit es ihm um die Wahrung der Interessen seiner Verlobten geht, nur versuchen, im Gnadenwege einen Strafaufschub zu erreichen (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331; OLG Düsseldorf JR 1992, 435; Heimann StV 2001, 54, 55).

    Vielmehr beginnt der Strafaufschub in jedem Fall an dem Tag, für den der Verurteilte zum Strafantritt geladen worden ist (OLG Düsseldorf JR 1992, 435 m.w.N.; Heimann StV 2001, 55 m.w.N.), hier also unter Berücksichtigung von § 43 Abs. 2 StPO spätestens am 19.05.2014.

  • OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 556/94
    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Die Frist, auf die die Dauer der bereits verbüßten Strafe nicht anzurechnen wäre (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331), endet unter allen Umständen vier Monate nach diesem Zeitpunkt (OLG Düsseldorf VRS 88, 52; OLG Stuttgart MDR 1982, 601), vorliegend mithin am 19.09.2014.
  • OLG Hamm, 19.06.1973 - 5 Ws 102/73
    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Es ist zudem anerkannt, dass ein Verlöbnis, aus dem keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen sind, auch nicht als "Familie" unter den Grundrechtsschutz von Art. 6 Abs. 1 GG fällt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, BVerfGE 133, 59-100, Rdz. 62 in juris m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.02.1982 - 1 Ws 43/82
    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Die Frist, auf die die Dauer der bereits verbüßten Strafe nicht anzurechnen wäre (OLG Stuttgart NStZ 1985, 331), endet unter allen Umständen vier Monate nach diesem Zeitpunkt (OLG Düsseldorf VRS 88, 52; OLG Stuttgart MDR 1982, 601), vorliegend mithin am 19.09.2014.
  • BGH, 19.11.1963 - 5 AR (Vs) 84/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14

    Duldung; rechtlichen Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Verfassungsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG bzw. eine Schutzwirkung aus Art. 12 EMRK kann einem Verlöbnis allenfalls unter dem Blickwinkel der Eheschließungsfreiheit und auch dann nur zuerkannt werden, wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht (vgl. für den Fall der drohenden Abschiebung eines Ausländers zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 -, Rdz. 4 in juris m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1973 - Ws 240/73
    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).
  • OLG München, 24.11.1987 - 2 Ws 1205/87
    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das Rechtsmittel durch den zwischenzeitlich erfolgten Strafantritt des Verurteilten prozessual überholt (so OLG München NStZ 1988, 294 mit abl. Anm. Preusker; a.A. OLG Hamm NJW 1973, 2075; OLG Stuttgart NStZ 1985, 331 OLG Zweibrücken NJW 1974, 70 m. Anm. Kaiser und die wohl h.M. in der Literatur) oder in einen Antrag auf Unterbrechung der begonnenen Strafvollstreckung umzudeuten ist (ablehnend BGHSt 19, 148, 150; a.A. [analoge Anwendung] mit beachtlichen Gründen Volckart NStZ 1982, 496 f.; ebenso Paeffgen SK-StPO, 4. Aufl., § 456 Rdz. 4).
  • OLG Jena, 07.07.2003 - 1 Ws 235/03
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