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   OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17   

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https://dejure.org/2017,51782
OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17 (https://dejure.org/2017,51782)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.11.2017 - 20 Ws 282/17 (https://dejure.org/2017,51782)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. November 2017 - 20 Ws 282/17 (https://dejure.org/2017,51782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mittagspause zählt nicht für den Längenzuschlag

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 23.08.2016 - 2 Ws 76/16

    Längenzuschlag, Mittagspause

    Auszug aus OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17
    Dagegen lässt sich nicht einwenden, dass nach der Vorbemerkung zum Teil 4 Abs. 3 Satz 2 VVG-RVG der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch dann erhält, wenn der Termin aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet (so aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2016, Az.: 2 Ws 76/16, Rz. 14) und auch sonst die Wartezeit zwischen dem terminierten und tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung bei der Berechnung der Länge berücksichtigt wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2013, Az.: 1 Ws 166/12, Rz. 14).
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Auszug aus OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17
    Diese Tatbestände stellen auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung ab (OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2016, Az.: 1 Ws 297/16, Anwaltsblatt online 2017, 348; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007, Az.: 2 Ws 124/07, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 28.04.2014 - 1 Ws 132/14

    Abzug der Mittagspause bei der gebührenrechtlich relevanten Ermittlung der

    Auszug aus OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17
    Von den vorgenannten Konstellationen unterscheidet sich die Mittagspause dadurch, dass sie planbar ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014, Az.: 1 Ws 132/14, Rz. 7).
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 2 Ws 124/07

    Anrechenbarkeit der Mittagspause auf die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an

    Auszug aus OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17
    Diese Tatbestände stellen auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung ab (OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2016, Az.: 1 Ws 297/16, Anwaltsblatt online 2017, 348; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007, Az.: 2 Ws 124/07, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    Auszug aus OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17
    Dagegen lässt sich nicht einwenden, dass nach der Vorbemerkung zum Teil 4 Abs. 3 Satz 2 VVG-RVG der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch dann erhält, wenn der Termin aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet (so aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2016, Az.: 2 Ws 76/16, Rz. 14) und auch sonst die Wartezeit zwischen dem terminierten und tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung bei der Berechnung der Länge berücksichtigt wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2013, Az.: 1 Ws 166/12, Rz. 14).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    Der erkennende Senat schließt sich hinsichtlich dieser Frage der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte und des Kammergerichts an, nach der die Zeit einer Mittagspause bei der Berechnung der Dauer der Hauptverhandlung jedenfalls bis zu 60 Minuten in Abzug zu bringen ist (zuletzt OLG Rostock, Beschluss vom 6. November 2017, 20 Ws 282/17, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 Ws 132/14, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14, NdsRpfl.
  • OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17

    Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog.

    Zum einen wird der generelle und vollständige Abzug einer Mittagspause bei der Berechnung der Hauptverhandlungsdauer unabhängig von deren Dauer befürwortet (OLG München, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 8 St (K) 1/19 - OLG Rostock, Beschluss vom 6. November 2017 - 20 Ws 282/17-; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 Ws 132/14 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 - OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 - alle zit. nach juris; Stollenwerk in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, VV RVG 4130 - 4135 Rn. 13).
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