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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18   

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OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18 (https://dejure.org/2018,15483)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07.06.2018 - 20 Ws 42/18 (https://dejure.org/2018,15483)
OLG Rostock, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 20 Ws 42/18 (https://dejure.org/2018,15483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenstandswert 22 Mio oder "nur" 1 Mio? Dem Pflichtverteidiger ist es egal

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 22.04.2014 - 1 Ws 212/13

    Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Dementsprechend bestimmt sich der Gegenstandswert für diese Gebühr auch nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Auffassung allein nach dem objektiven Wert der betroffenen Gegenstände bzw. Forderungen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.11.2006 - 2 Ws 137/06; KG, Urt. v. 18.7.2005 - 5 Ws 256/05, JurBüro 2005, 531; OLG Hamm, Beschl. v. 10.1.2008 - 3 Ws 323/07, wistra 2008, 160; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.4.2014 - 1 Ws 212/13, NStZ-RR 2014 - 360; Burhoff in Gerold/Schmidt a.a.O. Rn. 19; Burhoff/Volpert a.a.O, Rdz. 29 m.w.N.; Hartung/Strauß/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017, VV 4142 Rn. 16; Riedel/Sußbauer/Kremer, RVG 10. Aufl. 2015, Rn. 11; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 4141-4147 VV, Rn 18).

    Soweit teilweise von der Rechtsprechung, der Literatur und vorliegend auch von der Bezirksrevisorin für die Vergütung aus Nr. 4142 VV RVG der Gegenstandswert des Arrestes mit einem Drittel des zu sichernden Hauptanspruchs angenommen wird (OLG Hamm, Beschl. v. 17.1.2008 - 3 Ws 560/07, OLG München, Beschl. v. 16.8.2010 - 4 Ws 114/10 (K); OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.4.2014 - 1 Ws 212/13; Riedel/Sußbauer/Kremer, a.a.O., Rn. 15), beruht dies jeweils ohne eingehendere Begründung auf einer Übertragung der Grundsätze, die im Zivilrecht für die Wertfestsetzung im Arrestverfahren entwickelt wurden.

  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15

    Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Dieser Gebührentatbestand betrifft auch sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Rahmen von vorläufigen Maßnahmen, die dem Zweck dienen, dem Betroffenen die gesicherten Vermögenswerte später endgültig zu entziehen und es dadurch bei ihm zu einem dauerhaften Vermögensverlust kommen zu lassen (BGH, Beschluss vom 08. März 2018 - 3 StR 163/15 -, Rdz. 5 in juris m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 203/17 -, Rn. 53, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. November 2017 - 1 Ws 143/17 -, juris; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., VV 4142, Rn. 6; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Auflage, Nr. 4142 VV Rn. 5, S. 1105).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2017 - 1 Ws 143/17

    Rechtsanwaltskosten eines Nebenbeteiligten im Strafverfahren: Ersatzfähige Gebühr

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Dieser Gebührentatbestand betrifft auch sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Rahmen von vorläufigen Maßnahmen, die dem Zweck dienen, dem Betroffenen die gesicherten Vermögenswerte später endgültig zu entziehen und es dadurch bei ihm zu einem dauerhaften Vermögensverlust kommen zu lassen (BGH, Beschluss vom 08. März 2018 - 3 StR 163/15 -, Rdz. 5 in juris m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 203/17 -, Rn. 53, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. November 2017 - 1 Ws 143/17 -, juris; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., VV 4142, Rn. 6; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Auflage, Nr. 4142 VV Rn. 5, S. 1105).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Eine Notwendigkeit des Arrestes für die Sicherung der Vollstreckung, dass also die Vollstreckung ohne den Arrest gefährdet sein muss, gibt der Wortlaut indes nicht (mehr) vor (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 Ws 163/17 -, Rdz. 15 f. in juris).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 203/17

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Vollziehung dinglichen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Dieser Gebührentatbestand betrifft auch sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Rahmen von vorläufigen Maßnahmen, die dem Zweck dienen, dem Betroffenen die gesicherten Vermögenswerte später endgültig zu entziehen und es dadurch bei ihm zu einem dauerhaften Vermögensverlust kommen zu lassen (BGH, Beschluss vom 08. März 2018 - 3 StR 163/15 -, Rdz. 5 in juris m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 203/17 -, Rn. 53, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. November 2017 - 1 Ws 143/17 -, juris; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., VV 4142, Rn. 6; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Auflage, Nr. 4142 VV Rn. 5, S. 1105).
  • BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09

    Gerichtliche Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Im Ergebnis dessen hat der den Gesamtbetrag der tatsächlich erfolgten - werthaltigen - Pfändungen übersteigende Arrestbetrag bei der Bestimmung des Gegenstandswerts unberücksichtigt zu bleiben (jeweils offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 -, Rdz. 3 in juris; vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07 -, Rdz. 4 in juris; vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 -, Rdz. 7 in juris und vom 30.04.2014 - 1 StR 245/09 Rdz. 3 in juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 -, juris).
  • BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13

    Gegenstandswertfestsetzung (Verfall)

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Im Ergebnis dessen hat der den Gesamtbetrag der tatsächlich erfolgten - werthaltigen - Pfändungen übersteigende Arrestbetrag bei der Bestimmung des Gegenstandswerts unberücksichtigt zu bleiben (jeweils offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 -, Rdz. 3 in juris; vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07 -, Rdz. 4 in juris; vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 -, Rdz. 7 in juris und vom 30.04.2014 - 1 StR 245/09 Rdz. 3 in juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 -, juris).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Im Ergebnis dessen hat der den Gesamtbetrag der tatsächlich erfolgten - werthaltigen - Pfändungen übersteigende Arrestbetrag bei der Bestimmung des Gegenstandswerts unberücksichtigt zu bleiben (jeweils offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 -, Rdz. 3 in juris; vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07 -, Rdz. 4 in juris; vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 -, Rdz. 7 in juris und vom 30.04.2014 - 1 StR 245/09 Rdz. 3 in juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 -, juris).
  • OLG München, 16.08.2010 - 4 Ws 114/10

    Kostenentscheidung: Bemessung des Gegenstandswertes eines Arrestverfahrens

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Soweit teilweise von der Rechtsprechung, der Literatur und vorliegend auch von der Bezirksrevisorin für die Vergütung aus Nr. 4142 VV RVG der Gegenstandswert des Arrestes mit einem Drittel des zu sichernden Hauptanspruchs angenommen wird (OLG Hamm, Beschl. v. 17.1.2008 - 3 Ws 560/07, OLG München, Beschl. v. 16.8.2010 - 4 Ws 114/10 (K); OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.4.2014 - 1 Ws 212/13; Riedel/Sußbauer/Kremer, a.a.O., Rn. 15), beruht dies jeweils ohne eingehendere Begründung auf einer Übertragung der Grundsätze, die im Zivilrecht für die Wertfestsetzung im Arrestverfahren entwickelt wurden.
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 225/06

    Gegenstandswert für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im

    Auszug aus OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18
    Im Ergebnis dessen hat der den Gesamtbetrag der tatsächlich erfolgten - werthaltigen - Pfändungen übersteigende Arrestbetrag bei der Bestimmung des Gegenstandswerts unberücksichtigt zu bleiben (jeweils offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 -, Rdz. 3 in juris; vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07 -, Rdz. 4 in juris; vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 -, Rdz. 7 in juris und vom 30.04.2014 - 1 StR 245/09 Rdz. 3 in juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 -, juris).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Gegenstandswert

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ws 323/07

    Gegenstandswert; Arrest

  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

  • OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06

    Pflichtverteidigerkosten: Einziehungsgebühr bei Einziehung von Betäubungsmitteln

  • KG, 29.10.2018 - 1 Ws 49/18

    Rückgewinnungshilfe, zusätzliche Verfahrensgebühr, Arrest, Gegenstandswert

    (2) Nach einer anderen Ansicht soll sich der Gegenstandswert der Tätigkeit des Verteidigers nach Nr. 4142 RVG allein aus dem Wert der im Rahmen des Arrestes gepfändeten Konten und Gegenstände ergeben, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, der im Arrestbeschluss genannt ist (vgl. OLG Rostock JurBüro 2018, 407, 408; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 203/15 -, juris; Burhoff, StraFo 2018, 140, 144).

    Schließlich sei ein früherer Verweis des § 111d Abs. 2 StPO a.F. auf § 917 ZPO durch die Neuregelung des § 111e Abs. 1 StPO.entfallen (vgl. OLG Rostock JurBüro 2018, 407, 409; OLG Frankfurt a. M. a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2019 - 2 Ws 48/19

    Entstehen der Verfahrensgebühr nach Ziffer 4142 VV-RVG

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschl. v. 07.06.2018 - 20 Ws 42/18), da es in dem dortigen Sachverhalt gerade nicht um den Fall der Anordnung, sondern um die Vollziehung eines zuvor erfolgten Arrestes ging.
  • OLG Köln, 03.04.2019 - 2 Ws 50/19

    Maßgeblichkeit des objektiven Wertes bei Gegenstandsgebühr

    Die von dem Beschwerdeführer angeführte entgegenstehende Rechtsprechung der Oberlandgerichte Frankfurt (Urteil vom 11.05.2017, 1 U 203/15, juris) und Rostock (Beschluss vom 07.06.2018, 20 Ws 42/18, juris) gibt dem Senat keinen Anlass, seine Rechtsprechung, dass bei einem Arrest der Gegenstandswert anhand des zu sichernden Hauptanspruchs frei zu schätzen und in der Regel mit einem Bruchteil von einem Drittel festzusetzen ist (vgl. SenE vom 10.09.2004, 2 Ws 370/04, juris), aufzugeben.
  • OLG Schleswig, 25.03.2019 - 2 Ws 67/19

    Der Gegenstandswert des Arrestverfahrens liegt im Regelfall unter dem Betrag des

    Der abweichenden Auffassung des OLG Frankfurt (Urteil vom 11. Mai 2017 ­ 1 U 203/15 ­, juris) und nachfolgend des OLG Rostock (Beschluss vom 7. Juni 2018 - 20 Ws 42/18 -, juris) schließt sich der Senat nicht an.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.04.2018 - 20 Ws 42/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28325
OLG Rostock, 12.04.2018 - 20 Ws 42/18 (https://dejure.org/2018,28325)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.04.2018 - 20 Ws 42/18 (https://dejure.org/2018,28325)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. April 2018 - 20 Ws 42/18 (https://dejure.org/2018,28325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 26.11.2018 - 2 Ws 685/18
    Es ergibt sich daraus vielmehr auch, dass dieser rechtskräftige Abschluss nicht durch Umstände, die aus der Sphäre des Staates kommen, unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (SenE vom 02.09.2013 - 2 Ws 311/13- m.w.N; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2018, 20 Ws 42/18 - m.w.N., zitiert nach juris).
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