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   OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17   

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https://dejure.org/2017,6865
OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17 (https://dejure.org/2017,6865)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.02.2017 - 20 Ws 69/17 (https://dejure.org/2017,6865)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 20 Ws 69/17 (https://dejure.org/2017,6865)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nebenklage, Widerruf, Zulässigkeit, Bindungswirkung OLG-Entscheidung

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 309 Abs 2 StPO, § 395 Abs 3 StPO, § 396 Abs 2 S 1 StPO, § 396 Abs 2 S 2 StPO
    Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Bindungswirkung einer Entscheidung des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Anschlussberechtigung der Nebenklage

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Pressebericht, 14.04.2017)

    NS-Prozess gegen Hubert Zafke: Im falschen Zug?

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Anschlussberechtigung der Nebenklage

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
    Hinzu komme, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16 - ausdrücklich offengelassen habe, ob bei einer durchgehenden (einheitlichen) Unterstützungshandlung zu massenweisen Tötungsdelikten von einer tateinheitlichen oder von tatmehrheitlicher Beihilfe zum vielfachen Mord an den Opfern entsprechender Transporte in die NS-Vernichtungslager auszugehen sei.

    Dass der von der Schwurgerichtskammer zur Untermauerung seiner abweichenden Auffassung zitierte Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16 - für die Frage der Anschlussberechtigung von Wa. P. unergiebig und von der Schwurgerichtskammer wohl auch fehlinterpretiert worden ist, ist von dem Vertreter des weiteren Nebenklägers Wi. P., Prof. Dr. N., sowohl in seinem der angefochtenen Entscheidung vorausgegangenen Schreiben vom 09.01.2017, das sich der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt W. in seiner Rechtsmittelbegründung zu eigen gemacht hat, wie auch in der Beschwerdebegründung von Prof. Dr. N. vom 21.02.2017 umfassend und zutreffend ausgeführt worden.

  • OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15

    Bindung des Ausgangsgerichts an die Haftfortdauerentscheidung des

    Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
    Sie ist deshalb vom Ausgangsgericht dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen und bindet dieses, solange sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht ändert (BVerfG, Beschluss vom 08.01.1959, 1 BvR 396/55, juris, Rn. 37; LR-Matt a.a.O. § 309 Rn. 20; OLG Braunschweig, Beschl. vom 16.04.2015 - 1 Ws 90/15 - juris).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
    Sie sei auch durch die weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.11.2006 - 3 StR 139/06 -, auf den die Staatsanwaltschaft sich in ihrer Anklage berufe, nicht förmlich korrigiert bzw. aufgegeben worden.
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
    Sie folgen insoweit nicht der Hauptsache, weil das sog. Verursacherprinzip im Kostenrecht nicht gilt (BGHSt 14, 391 ) und der Angeklagte - wie ausgeführt - an dem Verfahren über die Zulassung der Nebenklage bzw. ihren Widerruf nicht beteiligt ist, folglich darauf auch keinen Einfluss hat.
  • OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
    Nachdem die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen nach ihrer Auffassung bestehender absoluter Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten mit Beschluss vom 17.06.2015 aus rechtlichen Gründen abgelehnt hatte, ließ der Senat auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Schwerin nach Einholung eines ergänzenden fachpsychiatrischen Gutachtens über den Angeschuldigten mit Beschluss vom 27.11.2015 - 20 Ws 192/15 - unter Aufhebung der Nichteröffnungsentscheidung die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg.
  • BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen,

    Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
    Die dazu vertretene Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 20.02.1969 - 2 StR 636/68 -, der von tatmehrheitlicher Beihilfe zu jedem einzelnen Mord ausgegangen sei, beanspruche damit immer noch Geltung.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
    Sie ist deshalb vom Ausgangsgericht dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen und bindet dieses, solange sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht ändert (BVerfG, Beschluss vom 08.01.1959, 1 BvR 396/55, juris, Rn. 37; LR-Matt a.a.O. § 309 Rn. 20; OLG Braunschweig, Beschl. vom 16.04.2015 - 1 Ws 90/15 - juris).
  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

    Mit Beschluss vom 28.2.2017 hob das OLG Rostock den Beschluss auf die Beschwerden beider Nebenkläger und der Staatsanwaltschaft Schwerin auf.
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