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VG Berlin, 12.09.2005 - 20 X 137.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07
Antrag auf Prozesskostenhilfe für Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …
Soweit die Kläger geltend machen, die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG greife mangels Asylantrags nicht ein, da in der mündlichen Verhandlung vom 20. September 2005 im Asylklageverfahren VG 20 X 137/03 ausweislich des Sitzungsprotokolls nicht nur die Klage, sondern auch der Asylantrag zurückgenommen worden sei, steht dies in offenkundigem Widerspruch zum Akteninhalt.