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   AG Hanau, 30.08.1995 - 20 XVII 5038/92   

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AG Hanau, 30.08.1995 - 20 XVII 5038/92 (https://dejure.org/1995,5584)
AG Hanau, Entscheidung vom 30.08.1995 - 20 XVII 5038/92 (https://dejure.org/1995,5584)
AG Hanau, Entscheidung vom 30. August 1995 - 20 XVII 5038/92 (https://dejure.org/1995,5584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sterbehilfe, keine Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in lebensbeendende Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus AG Hanau, 30.08.1995 - 20 XVII 5038/92
    Hieraus folgt zugleich, daß sich eine analoge Anwendung des § 1904 BGB , wie dies vom Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 13.9.1994 (NJW 1995, 204) ohne nähere Begründung in den Raum gestellt wird, im Problembereich des vorliegenden Falles geradezu verbietet.
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Denn durch die Prüfungszuständigkeit des Vormundschaftsgerichts wird nicht in die Rechte des Betroffenen auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingegriffen, der Vormundschaftsrichter - entgegen einer gelegentlich gebrauchten plakativen Formulierung - also nicht zum "Herrn über Leben und Tod" ernannt (so aber AG Hanau BTPrax 1997, 82, 83; Deichmann MDR 1995, 983, 984; mit Recht kritisch Verrel JR 1999, 5, 6).
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 168/02

    Abbruch der Ernährung eines Betreuten; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung?

    Diese Ziele stehen nicht in einem Verhältnis von "weniger" und "mehr" (Quantität), vielmehr hat die absichtliche Lebensbeendigung eine andere Qualität (aliud), die wegen ihrer herausragenden Bedeutung auch einer besonderen rechtlichen Würdigung und Behandlung bedarf (LG München NJW 1999, 1788, 1789; LG Augsburg FamRZ 2000, 320, 321; AG Hanau BtPrax 1997, 82,.83; Alberts NJW 1999, 835; Deichmann MDR 1995, 983, 984; Jürgens BtPrax 1998, 159; Laufs NJW 1998, 3399, 3400; Seitz ZRP 1998, 417, 419, 420).

    Solche "Kriterien" dürften geeignet sein, die Meinung zu fördern, im Vormundschaftsrichter "den Richter über Leben und Tod" zu sehen (LG Augsburg FamRZ 2000, 320, 321; AG Hanau BtPrax 1997, 82, 83; Alberts NJW 1999, 835, 836; Deichmann MDR 1995, 983, 984; Stalinski BtPrax 1999, 86, 89), oder "den Schritt in die andere Republik" befürchten zu lassen (Dörner ZRP 1996, 93, 95, 96).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 20 W 419/01

    Betreuung: Genehmigungserfordernis für die Betreuerentscheidung über den Abbruch

    Dem kann insbesondere nicht mit dem Einwand begegnet werden, das Gericht schwinge sich damit zum Richter über Leben und Tod" auf ( so insbesondere Deichmann MDR 1995, 983 und AG Hanau BtPrax 1997, 82).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 UF 45/99

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Antrag des sorgeberechtigten Elternteils -

    Ob diese Vorschrift auf die Genehmigung zur Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Maßnahme, die in der Beendigung einer bisher durchgeführten lebenserhaltenden Behandlung am Betreuten besteht, entsprechend anzuwenden ist (so BGH, NJW 1995, 204, 205; OLG Frankfurt, NJW l998, 2747, 2748; Kutzer, NStZ 1994, 110, 114; Schöch, NStZ 1995, 153, 156; Vogel, MDR 1995, 337, 338; Verrel, JZ 1996, 224, 229 sowie JR 1999, 5, 7; Dörner, ZRP 1996, 93, 96; Saliger, JuS 1999, 16, 18; Knieper, NJW 1998, 2720, 2721; a.A. AG Hanau, BtPrax 1997, 82, 83; Deichmann, MDR 1995, 983, 984 f.; Kayser, FG Prax 1995, 173, 176 f.; Berndsmann, ZRP 1996, 87, 90 f.; Dodegge, NJW 1997, 2425, 2432; Palandt/Diederichsen, BGB , 59. Aufl., vor § 1896 , Rdn. 11; Staudinger/Bienwald, BGB , 13. Aufl., § 1904 , Rdn. 45; Seitz, ZRP 1998, 417, 419; Nickel, MedR 1998, 520 f.), wie es insbesondere mit der Begründung vertreten wird, dass die Genehmigungsbedürftigkeit ärztlicher Heilbehandlungen erst recht die Genehmigungsbedürftigkeit einer ärztlichen Behandlung, die in der Beendigung einer bisher durchgeführten lebenserhaltenden Behandlung besteht, erfordere (so BGH, aaO.; OLG Frankfurt, aaO.), kann dahinstehen.
  • LG München I, 18.02.1999 - 13 T 478/99

    Über lebensbeendende Maßnahmen haben Ärzte und Angehörige in eigener

    Weiterhin liegt auch eine Vergleichbarkeit der in § 1904 BGB geregelten Fallgruppen mit dem hier gegenständlichen nicht vor; dabei ist auch zu beachten, daß es sich bei § 1904 BGB um eine Ausnahmevorschrift handelt (vgl. AG Hanau, BtPrax 1997, 82, 83), die deshalb grundsätzlich nicht entsprechend angewandt werden kann.
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