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   VGH Bayern, 24.09.2002 - 20 ZB 02.1764   

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VGH Bayern, 24.09.2002 - 20 ZB 02.1764 (https://dejure.org/2002,61603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2002 - 20 ZB 02.1764 (https://dejure.org/2002,61603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 (https://dejure.org/2002,61603)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15

    Nutzungsuntersagung bezüglich einer Kraftfahrzeugstellplatzanlage;

    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand in seiner spezifisch genehmigten Funktion erforderlich ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - ; Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - ; Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker , in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 L 530/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - ; Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), sind die verfahrensgegenständliche Nutzung des Anbaus sowie der Anbau selbst nicht bestandsgeschützt.
  • VG Cottbus, 12.09.2018 - 3 L 722/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung

    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • VG Cottbus, 23.01.2017 - 3 K 95/14

    Bescheidung eines Antrags auf Erlass einer Ordnungsverfügung

    Unabhängig davon, ob für einen baurechtlichen Bestandsschutz ausreichend ist, dass der Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden oder jedenfalls genehmigungsfähig gewesen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 - BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 20 ZB 02.1764 -, jeweils zitiert nach juris) oder nach der Gegenansicht vielmehr im Falle der Genehmigungspflichtigkeit ein förmlich genehmigter Bestand und die genehmigte Funktion erforderlich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 1 BvR 1713/92 - Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 B 05.1429 -, jeweils zitiert nach juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Oktober 2009, Art. 76, Rn. 117f. m.w.N.), ist ein Bestandsschutz vorliegend nicht gegeben.
  • VGH Bayern, 12.04.2011 - 1 ZB 10.2486

    Berufungszulassung (abgelehnt); Beseitigungsanordnung für eine Schutzhütte;

    Baurechtlicher Bestandsschutz setzt voraus, dass der Bestand der baulichen Anlage seit ihrem Entstehen in irgendeinem namhaften Zeitraum dem materiellen Recht entsprochen hat (vgl. BVerwG vom 13.6.1980, NJW 1981, 473; BayVGH vom 24.9.2002 Az. 20 ZB 02.1764 ; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 116).
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