Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 22.09.2003

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166, 20 ZB 03.1352   

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VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166, 20 ZB 03.1352 (https://dejure.org/2003,11695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166, 20 ZB 03.1352 (https://dejure.org/2003,11695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2003 - 20 ZB 03.1166, 20 ZB 03.1352 (https://dejure.org/2003,11695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, unzureichender Sachverhaltsaufklärung und fehlerhafter Beweiswürdigung; Verwertung einer früheren Beweiserhebung und fehlender Beweisantrag; Handlungsstörereigenschaft bei der ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1; ; BayAbfG Art. 31 Abs. 1; ; BayAbfG Art. 31 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 97
  • DÖV 2004, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
    Da angesichts des Akteninhalts erhebliche Fakten für ein Herkommen der abgelagerten Materialien aus K******* sprechen, kann zumindest eine (Teil-) Verantwortlichkeit des Rechtsvorgängers der Klägerin, der infolge seiner Mitverantwortlichkeit (neben den Geschäftsführern der Fa. ******* bzw. neben Herrn ******) als Handlungsstörer anzusehen ist (VGH BW vom 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565), nicht in Abrede gestellt werden.
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25.2.1993, DVBl 1993, 955) verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00

    Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
    Die diesbezügliche Verhaltensverantwortlichkeit beruht auch nicht auf bloßen Vermutungen (vgl. VGH BW vom 11.12.2000, UPR 2001, 274; BayVGH vom 25.11.2002, BayVBl 2003, 466) angesichts des Umstandes, dass die Klägerin selbst die Verbringung eines wesentlichen Teils der aufgefundenen Stoffe von K******* nach Weitramsdorf zugestanden hat.
  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
    Dass Beweisergebnisse früherer Prozesse auf diesem Wege in ein neues gerichtliches Verfahren eingeführt werden können, entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. BVerwG vom 22.11.1991, NJW 1992, 1186; vom 13.9.1988, NVwZ 1989, 67/68).
  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
    Selbst wenn man mit der Klägerin lediglich von Indizien für eine Verbringung von Abfällen von K******* nach Weitramsdorf ausgehen wollte, sind diese jedoch so massiv (zum Teil räumt die Klägerin auch entsprechendes ein), dass es ohne weiteres auch gerechtfertigt wäre, ihren Rechtsvorgänger als "Anscheinsstörer" in Anspruch zu nehmen (BayVGH vom 3.7.1996, ZFW 1998, 317/318; vom 18.7.1997, BayVBl 1998, 500).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166
    In Wahrheit wendet sich die Klägerin in Form der Aufklärungsrüge in erster Linie gegen die ihrer Auffassung nach unzutreffende Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht, was eine Frage des materiellen Rechts ist (BVerwG vom 27.5.1982, DVBl 1982, 1147 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Denn eine Heranziehung des Abfallbesitzers ist grundsätzlich subsidiär, wenn ein anderer Verantwortlicher für den rechtswidrigen Zustand vorrangig zu dessen Beseitigung verpflichtet werden kann oder muss, was insbesondere der Fall sein kann, wenn bekannt ist oder ermittelt werden kann, wer die Abfälle verbotswidrig abgelagert hat (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 06.12.2016, a. a. O., Rn. 40; VG München, Urteil vom 16.01.2016, a. a. O., Rn. 67 m. w. N und Beschluss vom 06.07.2015 - M 17 S 15.557 -, juris Rn. 86; VG Ansbach, Urteil vom 22.06.2006, a. a. O., Rn. 24; VGH Bayern, Beschluss vom 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 11.12.1997 - 7 C 58/96 -, NJW 1998, 1004; BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 -, juris Rn. 4).
  • VG München, 21.01.2016 - M 17 K 14.5755

    Beseitigung von Bauschutt - Störerauswahl

    Da die Befugnisnormen sowohl des Art. 31 Abs. 1 BayAbfG wie auch die des Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayAbfG auf eine rasche und effektive Störungsabwehr zielen, setzt ein behördliches Einschreiten im Übrigen nicht zwingend voraus, dass der schadensbegründende Kausalverlauf lückenlos und mit unumstößlicher Gewissheit nachgewiesen wird (BayVGH, B.v. 22.9.2003 - 20 ZB 03.1166, 20 ZB 03.1352 - juris Rn. 10).
  • VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem

    Da die Befugnisnorm sowohl des Art. 31 Abs. 1 BayAbfG wie auch die des Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayAbfG im Interesse des Umweltschutzes auf eine rasche und effektive Gefahrenabwehr zielen, setzt ein behördliches Einschreiten nicht zwingend voraus, dass der schadensbegründende Kausalverlauf lückenlos und mit unumstößlicher Gewissheit nachgewiesen wird (BayVGH B.v. 22.9.2003 - 20 ZB 03.1166, 20 ZB 03.1352 - juris Rn. 10).
  • VG München, 29.07.2010 - M 17 K 10.66

    Beseitigung von unzulässig gelagertem Sperrmüll

    Nur so kann dem Bedürfnis einer effektiven Gefahrenabwehr Rechnung getragen werden (BayVGH vom 22.9.2003 20 ZB 03.1166 - Juris).
  • VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352

    Abfallrecht, Ablagerung außerhalb einer Deponie, Verhaltensverantwortlichkeit,

    20 ZB 03.1166 20 ZB 03.1352.
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VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352 (https://dejure.org/2003,21568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, unzureichender Sachverhaltsaufklärung und fehlerhafter Beweiswürdigung; Verwertung einer früheren Beweiserhebung und fehlender Beweisantrag; Handlungsstörereigenschaft bei der ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 4 Abs. 1; ; BayAbfG Art. 31 Abs. 1; ; BayAbfG Art. 31 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1166

    Abfallrecht, Ablagerung außerhalb einer Deponie, Verhaltensverantwortlichkeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
    20 ZB 03.1166 20 ZB 03.1352.
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25.2.1993, DVBl 1993, 955) verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00

    Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
    Die diesbezügliche Verhaltensverantwortlichkeit beruht auch nicht auf bloßen Vermutungen (vgl. VGH BW vom 11.12.2000, UPR 2001, 274; BayVGH vom 25.11.2002, BayVBl 2003, 466) angesichts des Umstandes, dass die Klägerin selbst die Verbringung eines wesentlichen Teils der aufgefundenen Stoffe von K******* nach Weitramsdorf zugestanden hat.
  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
    Dass Beweisergebnisse früherer Prozesse auf diesem Wege in ein neues gerichtliches Verfahren eingeführt werden können, entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. BVerwG vom 22.11.1991, NJW 1992, 1186; vom 13.9.1988, NVwZ 1989, 67/68).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
    Da angesichts des Akteninhalts erhebliche Fakten für ein Herkommen der abgelagerten Materialien aus K******* sprechen, kann zumindest eine (Teil-) Verantwortlichkeit des Rechtsvorgängers der Klägerin, der infolge seiner Mitverantwortlichkeit (neben den Geschäftsführern der Fa. ******* bzw. neben Herrn ******) als Handlungsstörer anzusehen ist (VGH BW vom 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565), nicht in Abrede gestellt werden.
  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
    Selbst wenn man mit der Klägerin lediglich von Indizien für eine Verbringung von Abfällen von K******* nach Weitramsdorf ausgehen wollte, sind diese jedoch so massiv (zum Teil räumt die Klägerin auch entsprechendes ein), dass es ohne weiteres auch gerechtfertigt wäre, ihren Rechtsvorgänger als "Anscheinsstörer" in Anspruch zu nehmen (BayVGH vom 3.7.1996, ZFW 1998, 317/318; vom 18.7.1997, BayVBl 1998, 500).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2003 - 20 ZB 03.1352
    In Wahrheit wendet sich die Klägerin in Form der Aufklärungsrüge in erster Linie gegen die ihrer Auffassung nach unzutreffende Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht, was eine Frage des materiellen Rechts ist (BVerwG vom 27.5.1982, DVBl 1982, 1147 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.02.2013 - AN 9 K 11.01255

    Ablehnung von Beweisanträgen

    Insoweit genügt es aber, wenn eine als Handlungsstörer in Anspruch genommene Person einen wesentlichen Beitrag zur Gefährdungslage geleistet hat (vgl. BayVGH vom 22.9.2003 NVwZ-RR 2004, 97).
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