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   LG Bielefeld, 26.05.1998 - 20 S 48/98   

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https://dejure.org/1998,4782
LG Bielefeld, 26.05.1998 - 20 S 48/98 (https://dejure.org/1998,4782)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26.05.1998 - 20 S 48/98 (https://dejure.org/1998,4782)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 20 S 48/98 (https://dejure.org/1998,4782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    Aufsichtspflicht des Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufsichtspflicht über geistig Behinderte, Betreuerhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufsichtspflicht über den Betreuten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 832 Abs. 1, § 1901

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2682
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.1958 - VI ZR 87/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.05.1998 - 20 S 48/98
    Rechtlicher und tatsächlicher Ausgangspunkt für die Annahme einer Aufsichtspflicht in derartigen Fällen ist jedoch, daß sie sich auf ein schädigendes Verhalten des zu Betreuenden erstreckt, das aus dem Bereich des Hauswesens hervorgeht und von hier aus andere bedroht (BGH NJW 1958, 1775, 1776; Schäfer in Staudinger aaO., § 832, Rdnr. 27).

    Allein die Zugehörigkeit eines erwachsenen Sohnes zur Hausgemeinschaft ist demgegenüber nicht geeignet, rechtliche Verpflichtungen des Vaters in der Hinsicht auszulösen, daß er außenstehenden Personen gegenüber für das Wohlverhalten seines Sohnes einstehen müßte (BGH NJW 1958, 1775, 1776).

  • RG, 23.11.1908 - VI 578/07

    Kann der Ehemann wegen des Schadens, den seine, wie ihm bekannt, geisteskranke

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.05.1998 - 20 S 48/98
    Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist der Ehemann als "Haushaltsvorstand" für verpflichtet erachtet worden, im Interesse der mit den Familienangehörigen in Berührung kommenden Personen wie Dienstboten oder Hausmitbewohnern für eine Unterbringung und Bewachung der geistesgestörten und gemeingefährlichen Ehefrau zu sorgen (RGZ 70, 48, 50).
  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 166/52
    Auszug aus LG Bielefeld, 26.05.1998 - 20 S 48/98
    Aber auch der Stiefvater eines in einer Familie aufwachsenden Minderjährigen ist als "Haushaltsvorstand" für verpflichtet gehalten worden, Vorsorge zu treffen, daß nicht der Stiefsohn unbeaufsichtigt mit einem Luftgewehr Schießübungen veranstaltete und hierdurch andere gefährdete (BGH VersR 54, 118).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2009 - 15 U 26/09

    Haftung des Betreuers

    Ein erwachsener Mensch unterliegt einer gesetzlichen Aufsicht nur dann, wenn einem Betreuer entweder die gesamte Personensorge oder speziell die Beaufsichtigung des Betreuten durch Gerichtsbeschluss übertragen worden ist; allein die Stellung als Betreuer im Sinne der §§ 1986 ff BGB begründet noch keine gesetzliche Aufsichtspflicht im Sinne des § 832 Abs. 1 BGB (vgl. LG Bielefeld NJW 1998, 2682 - in Juris Rn. 6; AG Düsseldorf FamRZ 2008, 1029 - in Juris Rn. 21; Münchner Kommentar - Wagner, BGB, 5. Auflage 2009, § 832 Rn. 15; Staudinger - Belling, BGB, Neubearbeitung 2008, § 832 Rn. 25; Bernau, Rau, Zschieschack, Die Übernahme einer Betreuung - ein straf- und zivilrechtliches Haftungsrisiko ?, NJW 2008, 3756).
  • AG Düsseldorf, 29.11.2007 - 27 C 11629/06

    Voraussetzungen einer Aufsichtspflicht für eine betreuungsbedürftige Person;

    Der Beklagte verweist insoweit auf das Urteil des Landgerichts Bielefeld 20 S 48/98 (abgedruckt in NJW 1998, 2682/2683 Anm. des Gerichts).

    Ein erwachsener Mensch unterliegt einer gesetzlichen Aufsichtspflicht nur dann, wenn einem Betreuer entweder die gesamte Personensorge oder speziell die Beaufsichtigung des Betreuten durch Gerichtsbeschluss übertragen worden ist (vgl. MünchKommBGB/Wagner, 4. Auflage, § 832 Rn. 57 unter Hinweis auf LG Bielefeld NJW 1998, 2682/2683).

    Auch die Kombination der Aufgabenkreise führt nicht zu einer Aufsichtspflicht des Beklagten (vgl. auch hierzu LG Bielefeld NJW 1998, 2682/2683).

  • LG Mönchengladbach, 02.01.2009 - 3 O 184/08

    Amtspflichtverletzung, Betreuer

    Mag diese auch vorliegend nicht anwendbar sein, da insofern nicht ersichtlich ist, dass dem Beklagten die gesamte Personensorge oder speziell die Beaufsichtigung des Betreuten übertragen worden ist (vgl. zu diesem Erfordernis LG Bielefeld NJW 1998, 2682; AG Düsseldorf FamRZ 2008, 1029; Bernau/Rau/Zschieschack NJW 2008, 3756, 3757), so gilt gleichwohl ein Verhaltensgebot dahingehend, dass - unabhängig von einer familienrechtlichen Beziehung - derjenige, der es übernimmt, umfassend für infolge ihres gesundheitlichen Zustandes i.w.S. gefährliche bzw. ihre körperlichen Funktionen nicht mehr beherrschenden Menschen zu sorgen, diese Aufgabe verantwortungsvoll ausführen muss (vgl. OLG München NJW 1966, 404, 405; Staudinger-Belling, a.a.O., § 832 Rn. 158; Bamberger/Roth-Spindler, BGB, 2. Auflage 2007, § 823 Rn. 438).
  • AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18

    Beschädigung eines Autodachs: Haftung bei einer fehlender Deliktsfähigkeit eines

    Eine ausdrückliche Anordnung der Aufsichtspflicht ergibt sich daraus nicht (LG Bielefeld NJW 1998, 2682).
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