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   EuGH, 17.11.1965 - 20/65   

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EuGH, 17.11.1965 - 20/65 (https://dejure.org/1965,425)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1965 - 20/65 (https://dejure.org/1965,425)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1965 - 20/65 (https://dejure.org/1965,425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Collotti / Gerichtshof

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91
    BEAMTE - KLAGEN GEGEN MASSNAHMEN, MIT DENEN FRÜHERE VERFÜGUNGEN BESTÄTIGT WERDEN - ABLAUF DER KLAGEFRIST GEGEN DIESE VERFÜGUNGEN - VERLUST DES KLAGERECHTS

  • EU-Kommission

    Collotti / Gerichtshof

  • Wolters Kluwer

    BEAMTE - KLAGEN GEGEN MASSNAHMEN, MIT DENEN FRÜHERE VERFÜGUNGEN BESTÄTIGT WERDEN - ABLAUF DER KLAGEFRIST GEGEN DIESE VERFÜGUNGEN - VERLUST DES KLAGERECHTS; ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91 )

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Nr. 2
    BEAMTE - KLAGEN GEGEN MASSNAHMEN, MIT DENEN FRÜHERE VERFÜGUNGEN BESTÄTIGT WERDEN - ABLAUF DER KLAGEFRIST GEGEN DIESE VERFÜGUNGEN - VERLUST DES KLAGERECHTS

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.07.1964 - 70/63

    Umberto Collotti gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuGH, 17.11.1965 - 20/65
    Nun beschränke sich zwar die Formel des, Urteils vom 7. Juli 1964 in der Rechtssache 70/63 (RsprGH X 937) auf die Anordnung, daß der Kläger mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in die Besoldungsgruppe L/A 3 Dienstaltersstufe 7 einzustufen sei, die Gründe besagten aber eindeutig, daß die Verwaltung zu einer weiteren Verbesserung der Einstufung des Klägers um eine Dienstaltersstufe gehalten sei, entweder wegen des in der letzten Gehaltsstufe, die er unter dem früheren EGKS-Statut innehatte, erreichten Dienstalters von zwei Jahren oder aufgrund von Anhang X Nr. 4 Buchstabe b des EGKS-Beamtenstatuts.

    Demgemäß sei das Schreiben vom 18. Februar 1965 rechtswidrig, weil es das Statut und insbesondere seinen Anhang X nicht korrekt im Sinne der vom Gerichtshof im genannten Urteil 70/63 gegebenen Auslegung angewandt habe.

    Zur Begründung dieser Einrede trägt der Beklagte vor, das Urteil 70/63 sei dem Kläger am 7. Juli 1964 zugestellt und vom Beklagten am 21. Juli 1964 durch die darin angeordnete Gehaltsnachzahlung vollzogen worden.

    Außerdem beträfen diese Schriftstücke den Vollzug der Formel des Urteils 70/63, nicht die Anwendung der Auslegungsgrundsätze, die den Entscheidungsgründen zu entnehmen seien.

    Die dem Anschein nach gegen das Schreiben vom 18. Februar 1965, das die Berechnung des Ruhegehalts enthält, gerichtete Klage zielt in Wahrheit auf die Änderung der sich aus der Formel des Urteils 70/63 vom 7. Juli 1964 ergebenden Einstufung des Klägers zum 1. Januar 1962 ab.

    Der Kläger hat am 21. Juli 1964 von der Verwaltung des Gerichtshofes eine ins einzelne gehende Abrechnung über die ihm aufgrund des Urteils 70/63 für die Vergangenheit und für die Zukunft zustehenden Beträge erhalten.

    Damit ist er des Rechts verlustig gegangen, den Vollzug des Urteils 70/63 und die sich daraus ergebenden Folgerungen zum Gegenstand einer Klage zu machen.

    Es hat nur die Berechnung der Ruhegehaltsansprüche aufgrund des Urteils 70/63 und der sich aus der Abrechnung vom 21. Juli 1964 ergebenden Anwendung dieses Urteils zum Gegenstand.

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    13 Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Entscheidung, die vom Empfänger nicht innerhalb der in Artikel 173 EWG-Vertrag vorgesehenen Fristen angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig (so erstmals Urteil vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65, Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Da Solvay gegen diese Entscheidung keine und Norsk Hydronicht rechtzeitig Klage erhoben hätten, sei die Entscheidung 1988 ihnen gegenüberbestandskräftig geworden (namentlich Urteile des Gerichtshofes vom 17. November1965 in der Rechtssache 20/65, Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112, vom 14.Dezember 1965 in der Rechtssache 52/64, Pfloeschner/Kommission, Slg. 1965, 1288,und vom 14. Juni 1988 in der Rechtssache 161/87, Muysers undTülp/Rechnungshof, Slg. 1988, 3037, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Weiter wird nach ständiger Rechtsprechung eine Entscheidung, die vom Adressaten nicht innerhalb der Fristen des Artikels 173 EG-Vertrag angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig (siehe u. a. Urteil vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65, Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112, und TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Beginnend mit dem Urteil vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65(30) und zuletzt in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-178/95(31) hat er immer wieder ausgeführt, daß "eine Entscheidung der Gemeinschaftsorgane, die von ihrem Adressaten nicht innerhalb der Frist des Artikels 173 des Vertrages angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig wird"(32).

    (30) - Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1045.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    26: - Urteile vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65 (Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112), TWD Textilwerke Deggendorf (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 13) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 57).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-178/95

    Wiljo / Belgischer Staat

    19 Hierzu ist festzustellen, daß nach gefestigter Rechtsprechung eine Entscheidung der Gemeinschaftsorgane, die von ihrem Adressaten nicht innerhalb der Frist des Artikels 173 des Vertrages angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig wird (vgl. insbesondere Urteile vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65, Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112, vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77, Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881, und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnrn.
  • EuG, 25.01.2023 - T-640/16

    GEA Group / Kommission

    À cet égard, il y a lieu de rappeler que, selon une jurisprudence constante, une décision qui n'a pas été attaquée par le destinataire dans les délais prévus à l'article 263 TFUE devient définitive à son égard (arrêts du 17 novembre 1965, Collotti/Cour de justice, 20/65, EU:C:1965:115, p. 1051, et du 14 septembre 1999, Commission/AssiDomän Kraft Products e.a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, point 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

    26 Der Gerichtshof hatte schon in seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass eine von den Gemeinschaftsorganen erlassene Entscheidung, die von ihrem Adressaten nicht fristgemäß angefochten worden sei, diesem gegenüber bestandskräftig werde; dabei stützte er sich auf die Erwägung, dass die Klagefristen der Wahrung der Rechtssicherheit dienten, indem sie verhinderten, dass Gemeinschaftshandlungen, die Rechtswirkungen entfalteten, unbegrenzt in Frage gestellt werden könnten (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1965, Collotti/Gerichtshof, 20/65, EU:C:1965:115, S. 1112, 1117, und vom 12. Oktober 1978, Kommission/Belgien, 156/77, EU:C:1978:180, Rn. 20 bis 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-239/99

    Nachi Europe

    26: - Siehe unten, Nrn. 80 bis 84.27: - Siehe oben, Nr. 14.28: - Siehe unten, Nrn. 80 bis 84.29: - Siehe z. B. Urteile vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65 (Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112), vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77 (Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881) und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnrn.
  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Die Beklagte stützt sich insoweit auf folgende Urteile des Gerichtshofes: Urteil vom 17. November 1965 in der Rechtssache 55/64 (Lens/Gerichtshof, Slg. 1965, 1098), Urteil vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65 (Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112) und Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 4/67 (Müller/Kommission, Slg. 1967, 488).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-188/92

    TWD Textilwerke Deggendorf GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. - Staatliche

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Rechtsprechung
   BFH, 17.11.1966 - V 20/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4704
BFH, 17.11.1966 - V 20/65 (https://dejure.org/1966,4704)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1966 - V 20/65 (https://dejure.org/1966,4704)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1966 - V 20/65 (https://dejure.org/1966,4704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgültigkeit des § 46 a Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB) - Auslegung des Begriffs der "Vereinigungen zur Förderung der Tierzucht"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 323
  • BStBl III 1967, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BFH, 17.11.1966 - V 20/65
    Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken, die sich gegen eine Ermächtigung, die im UStG verwendeten Begriffe näher zu bestimmen (Ziff. 1), aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 2 BvL 23/62 vom 2. Juni 1964 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - Bd. 18 S. 52) ergeben, braucht daher hier nicht eingegangen zu werden.
  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

    Auszug aus BFH, 17.11.1966 - V 20/65
    Die Ziff. 2 des § 18 Abs. 1 UStG dagegen widerspricht nicht der Vorschrift des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (Beschluß des BVerfG 2 BvL 21/56 vom 11. Februar 1958, BVerfGE 7 S. 267) und ist daher gültig.
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 25.04.1969 - V 18-21/65, V 18/65, V 19/65, V 20/65, V 21/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,11266
FG Niedersachsen, 25.04.1969 - V 18-21/65, V 18/65, V 19/65, V 20/65, V 21/65 (https://dejure.org/1969,11266)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.1969 - V 18-21/65, V 18/65, V 19/65, V 20/65, V 21/65 (https://dejure.org/1969,11266)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 1969 - V 18-21/65, V 18/65, V 19/65, V 20/65, V 21/65 (https://dejure.org/1969,11266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   FG München, 02.12.1965 - V 19-20/65, V 19/65, V 20/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,11359
FG München, 02.12.1965 - V 19-20/65, V 19/65, V 20/65 (https://dejure.org/1965,11359)
FG München, Entscheidung vom 02.12.1965 - V 19-20/65, V 19/65, V 20/65 (https://dejure.org/1965,11359)
FG München, Entscheidung vom 02. Dezember 1965 - V 19-20/65, V 19/65, V 20/65 (https://dejure.org/1965,11359)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1965 - 20/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6310
Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1965 - 20/65 (https://dejure.org/1965,6310)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.10.1965 - 20/65 (https://dejure.org/1965,6310)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1965 - 20/65 (https://dejure.org/1965,6310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Umberto Collotti gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

  • EU-Kommission

    Umberto Collotti gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

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