Rechtsprechung
   EuGH, 04.04.1968 - 20/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,722
EuGH, 04.04.1968 - 20/67 (https://dejure.org/1968,722)
EuGH, Entscheidung vom 04.04.1968 - 20/67 (https://dejure.org/1968,722)
EuGH, Entscheidung vom 04. April 1968 - 20/67 (https://dejure.org/1968,722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kunstmühle Tivoli / Hauptzollamt Würzburg

    1 . POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - EINFUHR AUS DRITTEN LÄNDERN - ARTIKEL 95 EWG-VERTRAG UNANWENDBAR

  • EU-Kommission

    Kunstmühle Tivoli / Hauptzollamt Würzburg

  • Wolters Kluwer

    Eine die Einfuhr von Waren aus dritten Ländern belastende Abgabe als Abgabe zollgleicher Wirkung

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 19 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide Art. 20 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - EINFUHR AUS DRITTEN LÄNDERN - ARTIKEL 95 EWG-VERTRAG UNANWENDBAR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.04.1968 - 7/67

    Woehrmann / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 04.04.1968 - 20/67
    Rechtssache 7/67 und Leitsatz Nr. 5, Urteil Rechtssache 57/65, RsprGH XII/1966, 258.
  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Die Firma Politi beruft sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 4. April 1968 (Kunstmühle Tivoli gegen Hauptzollamt Würzburg, Rechtssache 20/67, Slg. 1968, 299 ff.), 1. Juli 1969 (Kommission gegen Italienische Republik, Rechtssache 24/68, Slg. 1969, 193 ff.), 18. November 1970 (zwischen denselben Parteien, Rechtssache 8/70, Slg. 1970, 961 ff.) und 17. Dezember 1970 (S.p.a. Sace gegen Finanzministerium der Italienischen Republik, Rechtssache 33/70, Slg. 1970, 1213 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85

    Cooperativa Co-Frutta Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. -

    Von "Schutzwirkungen" (vergleichbar denen von Abschöpfungen), von "Schutzzweck" sowie "spezifischen Abgaben auf eingeführte Waren" war auch noch die Rede im Urteil in der Rechtssache 20/67 2(Slg. 1968, 308 ff.).

    Von zollgleichen Abgaben könne vielmehr auch gesprochen werden, wenn inländische Erzeugnisse gleichfalls belastet werden, die aus der Abgabenerhebung resultierenden Mittel aber dazu bestimmtseien, "Tätigkeiten zu finanzieren, die den erfaßten einheimischen Erzeugnissen in spe- 1 - Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62, Kommission/Großherzogtum Luxemburg und Königreich Belgien, Slg. 1962, 867.2 - Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 20/67, Firma Kunstmühle Tivoli/Hauptzollamt Würzburg, Slg. 1968, 3 - Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 193.

    Geht man im vorliegenden Fall bei der Analyse entsprechend vor, so wird - wie die Klägerin mit Recht hervorgehoben hat - deutlich, daß man es nicht mit einer Abgabe "hauptsächlich fiskalischer Art" (Urteil in der Rechtssache 20/67, Slg. 1968, 299, 308) zu tun hat, die in erster Linie der Erzielung staatlicher Einkünfte dient, sondern viel eher mit einer handelspolitischen Maßnahme.

    Dafür ist namentlich wichtig - auch das wurde in der Rechtsprechung schon betont -, daß Artikel 95 nicht auf Importe aus dritten Ländern anwendbar ist (so das Urteil in der Rechtssache 20/67 und das Urteil in der Rechtssache 148/77 10 , in dem.

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Europäischer Gerichtshof) durch Urteil vom 4. April 1968 (Rechtssache 20/67 -- Slg. Bd. XIV, 299 = Bundeszollblatt 1968, 346) festgestellt hatte, daß die Umsatzausgleichsteuer nicht den Charakter einer Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne von Art. 20 Abs. 1 VO Nr. 19 hat, beschränkte die Beschwerdeführerin ihren Antrag auf Anrechnung der Umsatzausgleichsteuer auf die Abschöpfung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1968 - 28/67

    Firma Molkerei-Zentrale Westfalen/Lippe GmbH gegen Hauptzollamt Paderborn.

    Sie wiederholt ihre in der Rechtssache 20/67, zu der ich sogleich kommen werde, vorgetragene Argumentation und führt aus, wenn ein Mitgliedstaat eine Ware, die weder im Inland erzeugt wird noch mit einer anderen inländischen Ware im Wettbewerb steht, in exorbitanter Weise belaste, so könne er damit gegen das Verbot der zollgleichen Abgaben verstoßen.

    Rechtssache 20/67 - Firma Tivoli gegen Hauptzollamt Würzburg Die beiden Rechtssachen, in denen ich noch Schlußanträge vorzutragen habe, sind beide Vorlagen des Finanzgerichts München und unterscheiden sich von den bereits erörterten Fällen darin, daß sie die Einfuhr von Waren nicht aus Mitgliedstaaten, sondern aus dritten Ländern nach Deutschland betreffen.

    2. Ich schließe mit der Rechtssache 20/67 (Tivoli), die gleichfalls Gegenstand eines Beschlusses des Finanzgerichts München ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90

    Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze. - Nationale Steuer auf

    Dies ist auch ausdrücklich in der Rechtsprechung unterstrichen worden, nämlich im Urteil der Rechtssache 20/67(5) ("Die Vorschriften des Artikels 95 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die ausschließlich Waren aus Mitgliedstaaten betreffen, sind auf Einfuhren aus dritten Ländern nicht anwendbar.") und im Urteil der Rechtssache 148/77(6) ("Der Vertrag selbst enthält für den Handel mit dritten Ländern hinsichtlich der inländischen Abgaben keine dem Artikel 95, der nur für Waren aus den Mitgliedstaaten gilt, entsprechende Vorschrift.").

    (5) - Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 20/67 (Kunstmühle Tivoli, Slg. 1968, 299).

  • EuGH, 17.03.1998 - C-387/96

    Sjöberg

    Im Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages ist der Gerichtshof nicht befugt, die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden (vgl. insbesondere Urteile vom 4. April 1968 in der Rechtssache 20/67, Tivoli, Slg. 1968, 300, und vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87, Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 5).
  • BFH, 10.07.1968 - VII 251/64

    Auswirkungen des Verböserungsverbots auf die Möglichkeit der Einbeziehung der

    Die Umsatzausgleichsteuer aber ist keine Abgabe zollgleicher Wirkung, wie der EGH in seinem Urteil vom 4. April 1968 Rs 20/67 (BZBl 1968, 346) entschieden hat und der herrschenden Meinung entspricht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-130/92

    OTO SpA gegen Ministero delle finanze. - Nationale Abgabe auf audiovisuelle und

    (17) - Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 20/67, Tivoli, Slg. 1968, 299, 308; Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23; Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache Simba a.a.O. (Fußnote 10), Randnr. 14.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht