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   EuGH, 16.02.1977 - 20/76   

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EuGH, 16.02.1977 - 20/76 (https://dejure.org/1977,740)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1977 - 20/76 (https://dejure.org/1977,740)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - 20/76 (https://dejure.org/1977,740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Schöttle / Finanzamt Freudenstadt

    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BEGRIFF - WEITE AUSLEGUNG - GRENZUEBERSCHREITENDER STRASSENGÜTERVERKEHR - STEUER - ERHEBUNG AUF DER GRUNDLAGE DER IM INLAND ZURÜCKGELEGTEN WEGESTRECKE UND DES GEWICHTS DER BEFÖRDERTEN WARE

  • EU-Kommission

    Schöttle / Finanzamt Freudenstadt

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der deutschen Straßengüterverkehrssteuer mit Art. 95 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Darstellung der wesentlichen Züge des Gesetzes über die Besteuerung des Straßengütervererkehrs in Deutschland; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1
    1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BEGRIFF - WEITE AUSLEGUNG - GRENZUEBERSCHREITENDER STRASSENGÜTERVERKEHR - STEUER - ERHEBUNG AUF DER GRUNDLAGE DER IM INLAND ZURÜCKGELEGTEN WEGESTRECKE UND DES GEWICHTS DER BEFÖRDERTEN WARE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus EuGH, 16.02.1977 - 20/76
    Bemessungsgrundlage der Straßengüterverkehrsteuer sei nicht die beförderte Ware gewesen, sondern die in Tonnenkilometern ausgedrückte Beanspruchung der Straße durch den Gütertransport (Rechtssache 9/70, Grad/Finanzamt Traunstein- Slg. 1970, 825).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-195/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Wie die Kommission ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 20/76 (Schöttle & Söhne, Slg. 1977, 247) eindeutig, daß eine Abgabe auf den internationalen Strassengüterverkehr grundsätzlich unter Artikel 95 fallen kann.

    Es ist daher zu prüfen, ob die mit dem StrBG eingeführte Strassenbenutzungsgebühr die im Urteil 20/76 (Schöttle) genannten Merkmale eines Verstosses gegen Artikel 95 aufweist.

    Zwar unterscheidet sich die Strassenbenutzungsgebühr in mehrfacher Hinsicht von der in der Rechtssache 20/76 (Schöttle) streitigen Abgabe.

  • EuGH, 14.06.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Auslegung von Art. 110 AEUV entschieden hat, dass bei einer Abgabe, die nicht auf Erzeugnisse als solche erhoben wird, dennoch davon auszugehen ist, dass sie eine Ware belastet, wenn sie sich unmittelbar auf den Preis des betreffenden Erzeugnisses auswirkt (Urteile vom 16. Februar 1977, Schöttle, 20/76, EU:C:1977:26, Rn. 15, und vom 8. November 2007, Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    Ich beziehe mich insbesondere auf das Urteil Schöttle (20/76, EU:C:1977:26)(27).

    27 Urteil vom 16. Februar 1977, Schöttle (20/76, EU:C:1977:26).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Im übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß eine Abgabe, die insbesondere auf der Grundlage des Gewichts der beförderten Ware erhoben wird, unter Artikel 95 des Vertrages fällt und, soweit sie sich unmittelbar auf den Preis der inländischen und der eingeführten Waren auswirkt, nicht in der Weise erhoben werden darf, daß die eingeführten Waren diskriminiert werden (vgl. Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 20/76, Schöttle & Söhne, Slg. 1977, 247, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten -

    Das Verbot dieser Bestimmung greift daher immer dann ein, wenn eine steuerliche Maßnahme dazu geeignet ist, die Einfuhr von Gegenständen aus anderen Mitgliedstaaten zugunsten inländischer Erzeugnisse zu erschweren (Urteile vom 16. Februar 1977, Schöttle, 20/76, Slg. 1977, 247, Randnr. 13, vom 3. März 1988, Bergandi, 252/86, Slg. 1988, 1343, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. Dezember 1995, Ayuntamiento de Ceuta, C-45/94, Slg. 1995, I-4385, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-327/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    (4) - Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 20/76 (Schöttle & Söhne, Slg. 1977, 247, Randnr. 22).

    (10) - Urteil vom 16. Februar 1977 (Schöttle & Söhne, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2015 - C-5/14

    Kernkraftwerke Lippe-Ems - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung eines

    46 - Die Situation ist also umgekehrt zu der, die im Urteil Schöttle (20/76, EU:C:1977:26) beurteilt wurde, das von der Klägerin des Ausgangsverfahrens angeführt wird und in dem eine Steuer auf die Tätigkeit (im vorliegenden Fall den Transport) als Steuer erachtet wurde, die mittelbar Waren trifft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den

    29 - Vgl. z. B. Urteil vom 16. Februar 1977, Schöttle (20/76, Slg. 1977, 247, Randnrn. 12 und 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    (38) - Vgl. z. B. Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 20/76 (Schöttle, Slg. 1977, 247).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen

    (18) - Urteil vom 16. Februar 1977 in der Rechtssache 20/76 (Slg. 1977, 247, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten - Abgabe auf

  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - C-105/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1990 - 47/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 55/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Besteuerung von

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   Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76   

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https://dejure.org/1977,4220
Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76 (https://dejure.org/1977,4220)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.01.1977 - 20/76 (https://dejure.org/1977,4220)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 1977 - 20/76 (https://dejure.org/1977,4220)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Schöttle & Söhne OHG gegen Finanzamt Freudenstadt.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.04.1968 - 28/67

    Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Außerdem wird der an sich bereits weite Begriff "unmittelbar oder mittelbar zu tragende inländische Abgaben" des Artikels 95 vom Gerichtshof extensiv ausgelegt Es erscheint angezeigt, an das Urteil vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67 (Molkereizentrale Westfalen/Lippe, Slg. 1968, 215 ff" 233) zu erinnern, in dem es unter anderem heißt: "Artikel 95 Absatz 1 betrifft alle Abgaben, die das inländische Erzeugnis auf allen Fertigungs- und Vertriebsstufen, die derjenigen der Einfuhr gleichartiger Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten vorangehen oder entsprechen, tatsächlich und spezifisch treffen.

    In dem erwähnten Urteil des Gerichtshofes vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67 (Firma Molkerei-Zentrale, Slg. 1968, 215 ff., 230 f.) heißt es: "Artikel 95 Absatz 1 enthält ein Diskriminierungsverbot, das eine klare und unbedingte Verpflichtung begründet.

  • EuGH, 04.04.1968 - 34/67

    Lück / Hauptzollamt Köln

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit hervorzuheben, daß Artikel 95 Absatz 1 "verbietet, Waren aus anderen Mitgliedstaaten gegenüber Erzeugnissen des Einfuhrlandes zu benachteiligen, die im Hoheitsgebiet dieses Landes auf den Markt gelangen" (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 34/67 - Firma Gebrüder Lück - Slg. 1968, 363 ff., 373).

    4. Die dritte vom Finanzgericht Baden- Württemberg vorgelegte Frage lautet: "Ist eine Diskriminierung im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag ausgeschlossen, wenn neben der Beförderung von ausländischen Waren ins Inland auch die Beförderung inländischer Waren ins Ausland dieser Steuer unterliegt?" Nach dem gerade zitierten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 34/67 - Firma Gebrüder Lück - "ist die inländische Erzeugung insoweit aus dem Vergleich" (zwischen den Waren aus anderen Mitgliedstaaten und den im Inland vermarkteten Erzeugnissen des Einfuhrlandes) "auszuschließen, als sie ausgeführt wird und am Wettbewerb im Inland nicht teilnimmt".

  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Die Abgrenzung der Begriffe Abgabe zollgleicher Wirkung' und .inländische Abgabe' ist neuerdings im Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 bestätigt worden.
  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Bereits in seinem ersten abgabenrechtlichen Urteil hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, daß Artikel 95 dazu bestimmt sei, die Einbrüche in den Geltungsbereich der Verbote der Artikel 9 und 12 EWG- Vertrag abzuriegeln, die durch fiskalische Maßnahmen erzielt werden könnten (Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62 - Kommission/Luxemburg und Belgien - Slg. 1962, 867 ff, 881; im gleichen Sinne vgl. auch Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193, und Urteil vom 1. Juli 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211).
  • EuGH, 04.04.1968 - 25/67

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Der Gerichtshof hat nämlich zutreffend die Anwendungsbereiche der Artikel 12 und 13 einerseits und des Artikels 95 andererseits deutlich unterschieden und ausgeschlossen, daß diese Bestimmungen auf ein und denselben Sachverhalt angewendet werden können (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 25/67 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor-Slg. 1968, 311 ff, 330; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1974 in der Rechtssache 27/74 - Demag - Slg. 1974, 1046).
  • EuGH, 04.04.1968 - 31/67

    Stier / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 4. April 1968 (in der Rechtssache 31/67 - Firma August Stier - Slg. 1968, 360) gesagt hat, soll Artikel 95 "gewährleisten,.
  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Später hat der Gerichtshof im Urteil vom 17. Februar 1976 (in der Rechtssache 45/75 - Rewe - Slg. 1976, 195) im Zusammenhang mit Fragen zu einer Verbrauchssteuer erklärt, daß auch im Fall der Unmöglichkeit, ein eingeführtes Erzeugnis degressiven oder progressiven Belastungen zu unterwerfen, wie sie für das inländische Erzeugnis angewendet werden, nichts es verbietet, - zur Einhaltung des in Artikel 95 formulierten Verbots steuerlicher Diskriminierung - auf beide Erzeugnisse eine gleiche - fixe oder pauschale - Abgabe zu erheben.
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Bereits in seinem ersten abgabenrechtlichen Urteil hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, daß Artikel 95 dazu bestimmt sei, die Einbrüche in den Geltungsbereich der Verbote der Artikel 9 und 12 EWG- Vertrag abzuriegeln, die durch fiskalische Maßnahmen erzielt werden könnten (Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62 - Kommission/Luxemburg und Belgien - Slg. 1962, 867 ff, 881; im gleichen Sinne vgl. auch Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193, und Urteil vom 1. Juli 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211).
  • EuGH, 22.10.1974 - 27/74

    Demag AG / Finanzamt Duisburg Süd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
    Der Gerichtshof hat nämlich zutreffend die Anwendungsbereiche der Artikel 12 und 13 einerseits und des Artikels 95 andererseits deutlich unterschieden und ausgeschlossen, daß diese Bestimmungen auf ein und denselben Sachverhalt angewendet werden können (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 25/67 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor-Slg. 1968, 311 ff, 330; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1974 in der Rechtssache 27/74 - Demag - Slg. 1974, 1046).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 05.08.1976 - X 20/76 A   

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FG Düsseldorf, 05.08.1976 - X 20/76 A (https://dejure.org/1976,10902)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.1976 - X 20/76 A (https://dejure.org/1976,10902)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 1976 - X 20/76 A (https://dejure.org/1976,10902)
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