Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 27.11.1990 - 200/88   

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https://dejure.org/1990,1353
EuGH, 27.11.1990 - 200/88 (https://dejure.org/1990,1353)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.1990 - 200/88 (https://dejure.org/1990,1353)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 1990 - 200/88 (https://dejure.org/1990,1353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1 . Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ermessensfrage

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die gemeinsame Marktorganisierung für Fischereierzeugnisse; Verstoß gegen die Mitteilung der Notierungen und die Festlegung der Liste der repräsentativen Märkte und Häfen für Fischereierzeugnisse

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Verordnung Nr. 3796/81 Art. 11 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 3796/83 Art. 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ermessensfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.10.1984 - 254/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.11.1990 - 200/88
    11 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände berufen kann, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben ( siehe zum Beispiel Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395 ).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Eine solche Entscheidung steht im Ermessen dieses Organs (siehe u. a. Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 9) und kann nicht als Maßnahme der Verwaltung oder Geschäftsführung eingestuft werden.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf interne Umstände berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10, vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2509, Randnr. 21, und vom 29. Juni 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-109/94, C-207/94 und C-225/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1791, Randnr. 11).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Es trifft zu, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, I-2353, Randnr. 10, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-29/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-2503, Randnr. 11).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-336/16

    Polen tut zu wenig gegen Smog

    Was das in Rn. 37 des vorliegenden Urteils näher ausgeführte Vorbringen der Republik Polen betrifft, ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil vom 27. November 1990, Kommission/Griechenland, C-200/88, EU:C:1990:422, Rn. 13).
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   Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 200/88   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.10.1990 - 200/88 (https://dejure.org/1990,19929)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 200/88 (https://dejure.org/1990,19929)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik.

    Verpflichtung zur Übermittlung bestimmter Angaben betreffend den Fischereisektor

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

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