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   AG Leipzig, 29.05.2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26608
AG Leipzig, 29.05.2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11 (https://dejure.org/2013,26608)
AG Leipzig, Entscheidung vom 29.05.2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11 (https://dejure.org/2013,26608)
AG Leipzig, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11 (https://dejure.org/2013,26608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Ablehnung, Besorgnis, Befangenheit, Plädoyer, Verteidiger, Urteilsabsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Absetzen des Urteils durch den Richter bereits während des Schlussvortrags des Verteidigers

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung III - "Absetzen des Urteils während des Verteidigerplädoyers? - "Was unterstellen Sie mir?”

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 447/90

    Glaubhaftmachung - Überzeugung des Gerichts - Beibringung von Beweismitteln -

    Auszug aus AG Leipzig, 29.05.2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11
    Glaubhaftmachung im Sinne der Vorschrift bedeutet, dass die behaupteten Tatsachen soweit bewiesen werden müssen, dass das Gericht sie für wahrscheinlich hält (BGH 21, 334, 350; NStZ 91, 144).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus AG Leipzig, 29.05.2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11
    Von der Glaubhaftmachung kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der Ablehnungsgrund bereits aus den Akten ergibt oder sonst gerichtsbekannt ist (BGH NStZ 07, 161; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 6 zu § 26 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1953 - IV ZB 82/53

    Auseinandersetzungsforderung bei Vorerbschaft

    Auszug aus AG Leipzig, 29.05.2013 - 201 Ds 812 Js 57702/11
    Danach kann der Strafrichter (Einzelrichter) das Urteil im Sitzungssaal entwerfen, auch während der Schlussvorträge und ohne, dass er äußerlich zu erkennen geben muss, dass er "mit sich zu Rate gegangen" ist (BGH 11, 74, 79; Köln NStZ 05, 710).
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