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   BayObLG, 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20   

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https://dejure.org/2020,8409
BayObLG, 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20 (https://dejure.org/2020,8409)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20 (https://dejure.org/2020,8409)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 201 ObOWi 2771/20 (https://dejure.org/2020,8409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Geldbuße, Notwendige Feststellungen, wirtschaftliche Verhältnisse, Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 353; OWiG § 4 Abs. 2; OWiG § 17Abs. 3; OWiG § 17 Abs. 4; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; OWiG § 80a Abs. 2; BayZwEWG Art. 4
    Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit - Zweckentfremdung von Wohnraum

  • rewis.io

    Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit - Zweckentfremdung von Wohnraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerordnungswidrigkeit; Tatzeitraum; Rechtsfolgenausspruch; Bußgeldhöhe; Bußgeldbemessung; Bußgeldrahmen; Ausschöpfung; Zumessungskriterium; Tatrichter; Ermessensfehler; Feststellungen; Darlegungsumfang; Schätzung; Schätzgrundlage; Bedeutung; Gewicht; wirtschaftlich; ...

  • rechtsportal.de

    Dauerordnungswidrigkeit; Tatzeitraum; Rechtsfolgenausspruch; Bußgeldhöhe; Bußgeldbemessung; Bußgeldrahmen; Ausschöpfung; Zumessungskriterium; Tatrichter; Ermessensfehler; Feststellungen; Darlegungsumfang; Schätzung; Schätzgrundlage; Bedeutung; Gewicht; wirtschaftlich; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Geldbuße von 50.000,- EUR, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschöpfung des Höchstmaßes des Bußgeldrahmens bei Schwerstfällen mit Vorahndungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18

    Rechtsfehlerhafte Bußgeldbemessung bei Verstoß gegen bauordnungsrechtlichen

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20
    Da es von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen abhängt, wie empfindlich und nachhaltig ihn die Geldbuße trifft, darf bei der Verhängung einer den Bußgeldrahmen ganz (oder nahezu) ausschöpfenden hohen Geldbuße (hier: 50.000 Euro) auf hinreichend konkrete und mögliche Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit, die notfalls im Wege der Schätzung anhand konkreter und für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbarer Schätzgrundlagen zu treffen sind, nicht verzichtet werden (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 09.10.2019 - 201 ObOWi 963/19 bei juris und OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18 = GewArch 2018, 250 = StraFo 2018, 309).

    Bei einer derart hohen Geldbuße muss die Leistungsfähigkeit des Täters stets berücksichtigt werden (Göhler/Gürtler § 17 Rn. 22), da von ihr abhängt, wie empfindlich und damit nachhaltig die Geldbuße den Täter trifft (BayObLG, Beschluss vom 09.10.2019 - 201 ObOWi 963/19 bei juris; OLG Bamberg, Beschluss v. 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18 = GewArch 2018, 250 = -StraFo 2018, 309).

  • BayObLG, 03.11.1995 - 4St RR 224/95
    Auszug aus BayObLG, 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20
    Auch wenn bei einer Dauerordnungswidrigkeit im Falle einer Änderung der Bußgelddrohung nach § 4 Abs. 2 OWiG auf den Zeitpunkt der Beendigung der Tat abzustellen ist, darf bei der Bemessung der Geldbuße den Teilakten einer Dauerordnungswidrigkeit, die vor der Sanktionsverschärfung liegen, nur das Gewicht beigemessen werden, das ihnen vormals tatsächlich zukam (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 03.11.1995 - 4 StRR 224/95 bei juris = BayObLGSt 1995, 188 = NJW 1996, 1422 = wistra 1996, 78).

    Indes muss bei einer Dauerordnungswidrigkeit Beachtung finden, dass bei Erhöhung des Bußgeldrahmens während der Tatbegehung den Teilakten, die vor der Sanktionsverschärfung liegen, nur das Gewicht beigemessen werden darf, das ihnen vormals tatsächlich zukam (vgl. BayObLG NJW 1996, 1422 m.w.N. für eine Dauerstraftat).

  • BayObLG, 09.10.2019 - 201 ObOWi 963/19

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20
    Da es von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen abhängt, wie empfindlich und nachhaltig ihn die Geldbuße trifft, darf bei der Verhängung einer den Bußgeldrahmen ganz (oder nahezu) ausschöpfenden hohen Geldbuße (hier: 50.000 Euro) auf hinreichend konkrete und mögliche Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit, die notfalls im Wege der Schätzung anhand konkreter und für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbarer Schätzgrundlagen zu treffen sind, nicht verzichtet werden (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 09.10.2019 - 201 ObOWi 963/19 bei juris und OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18 = GewArch 2018, 250 = StraFo 2018, 309).

    Bei einer derart hohen Geldbuße muss die Leistungsfähigkeit des Täters stets berücksichtigt werden (Göhler/Gürtler § 17 Rn. 22), da von ihr abhängt, wie empfindlich und damit nachhaltig die Geldbuße den Täter trifft (BayObLG, Beschluss vom 09.10.2019 - 201 ObOWi 963/19 bei juris; OLG Bamberg, Beschluss v. 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18 = GewArch 2018, 250 = -StraFo 2018, 309).

  • KG, 04.11.1999 - 1 Ss 317/99
    Auszug aus BayObLG, 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20
    Ebenso ist es rechtlich unbedenklich, die beträchtliche Dauer der zweckfremden Nutzung von Wohnraum als Zumessungskriterium zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 04.11.1999 - (4) 1 Ss 317/99 (130/99) bei juris für eine Dauerstraftat).
  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20
    Hierunter sind alle Umstände zu verstehen, welche die Fähigkeit des Täters, eine Geldbuße in bestimmter Höhe aufzubringen, beeinflussen (BGH NJW 1952, 34, 35).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OWi 2 SsBs 62/20

    Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das denkmalrechtliche Gebot der

    Eine Schätzung ist dann angezeigt, wenn ein Betroffener keine, unzureichende oder gar unzutreffende Angaben macht und eine Ausschöpfung der Beweismittel das Verfahren unangemessen verzögern würde oder der Ermittlungsaufwand zu der konkreten Geldbuße in einem unangemessenen Verhältnis stünde (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter

    Da der Betroffene die von ihm erbrachten Aufwendungen nur pauschal über seinen Verteidiger ins Feld geführt hat, ohne diese genau zu beziffern, dürfen die Aufwendungen geschätzt werden (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20 = wistra 2020, 303; KK/Mitsch a.a.O. Rn. 124).
  • BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Güterverkehr; Güterkraftverkehr; Gewerbe; gewerblich; Beförderung; Erlaubnis;

    Da der Betroffene die von ihm erbrachten Aufwendungen nur pauschal über seinen Verteidiger ins Feld geführt hat, ohne diese genau zu beziffern, dürfen die Aufwendungen geschätzt werden (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 11.02.2020 - 201 ObOWi 2771/20 = wistra 2020, 303 ; KK/ Mitsch a.a.O. Rn. 124).
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