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   BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21   

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https://dejure.org/2021,36825
BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21 (https://dejure.org/2021,36825)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21 (https://dejure.org/2021,36825)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 2021 - 201 ObOWi 907/21 (https://dejure.org/2021,36825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Corona, Corona-Maskenpflicht, Glaubhaftmachung Befreiung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 244 Abs. 2; StPO... § 261; StPO § 267 Abs. 5 S. 1; StPO § 337; OWiG § 71 Abs. 1; OWiG § 79; OWiG § 80; OWiG § 80a; BayPAG Art. 2 Abs. 1; BayPAG Art. 11; BayPAG Art. 16 Abs. 1 S. 1; BayLStVG Art. 6; BayLStVG Art. 7; IPBR Art. 14 Abs. 3 lit. g; 1. BayIfSMV v. 01.10.2020 [BayMBl 2020 Nr. 562] § 24 Abs. 2 Nr. 1; 8. BayIfSMV v. 30.10.2020 [BayMBl 2020 Nr. 616] § 2 Nr. 2; 8. BayIfSMV v. 30.10.2020 [BayMBL 2020 Nr. 616] § 24 Abs. 1 Nr. 2; 8. BayIfSMV v. 30.10.2020 [BayMBl 2020 Nr. 616] § 27 Nr. 18
    Freispruch - Zeitpunkt der Glaubhaftmachung für die Befreiung von der Maskenpflicht

  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Glaubhaftmachung für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Befreiung von "Corona-Maskenpflicht" auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen

  • RA Kotz

    Corona-Maskenpflicht - Glaubhaftmachung von Befreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Betroffene zum Tatzeitpunkt gegen die Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen nach § 27 Nr. 18 i.V.m. § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 8. BayIfSMV v. 30.10.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 616) verstoßen hat, kommt es ...

  • rechtsportal.de

    Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen; Befreiung von der Maskenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befreiung von der Corona-Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 337/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Identifikation als Täter)

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21
    Selbst wenn also für das Rechtsbeschwerdegericht eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre, beschränkt sich die Nachprüfung allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, was nur dann angenommen werden kann, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.06.2021 - 2 StR 337/20; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21, bei juris jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21
    Selbst wenn also für das Rechtsbeschwerdegericht eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre, beschränkt sich die Nachprüfung allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, was nur dann angenommen werden kann, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.06.2021 - 2 StR 337/20; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21, bei juris jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 28.06.2021 - 202 ObOWi 704/21

    Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maskenpflicht in Bayern

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21
    2020 Nr. 616], an deren Verfassungsmäßigkeit der Senat insbesondere auch mit Blick auf die in Härtefällen bestehenden Befreiungsmöglichkeiten von der Maskenpflicht keine Zweifel hegt (vgl. etwa auch BayObLG, Beschluss vom 28.06.2021 - 202 ObOWi 704/21 bei juris [zur Maskenpflicht nach § 22 Nr. 4 i.V.m.§ 13 Abs. 4 Satz 2 der 6. BayIfSMV]), konnte die Kreisverwaltungsbehörde Maskenpflicht auf von ihr festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen anordnen, während der Geltung der 7. BayIfSMV unter der Voraussetzung, dass die sog. Sieben-Tage-Inzidenz höher als 35 lag.
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21
    Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dort nach gefestigter wissenschaftlicher Überzeugung und insbesondere nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ein geeignetes Mittel zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und erhöht damit jeder, der solche Orte ungeschützt betritt, das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus für sich und andere Personen (vgl. nur BayVerfGH, Beschl., v. 14.09.2020 - 70-IVA/20 = BeckRS 2020, 22821 [Rn. 20]; BayVGH, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 = BeckRS 2020, 28369 [Rn. 19]), so versteht es sich von selbst, dass entsprechende Verpflichtungen nur dann ihre Wirkkraft entfalten, wenn sie - von begründeten Ausnahmefällen, die in § 2 Nr. 2 8. BayIfSMV geregelt sind, abgesehen - von jedermann beachtet und gegebenenfalls von den Sicherheitsbehörden gegenüber Personen, die von der Maskenpflicht nicht befreit sind, durchgesetzt werden.
  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 447/90

    Glaubhaftmachung - Überzeugung des Gerichts - Beibringung von Beweismitteln -

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21
    Vielmehr reicht es aus, dass durch die beigebrachten Beweismittel in einem hinreichenden Maß die Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit dargetan ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1990 - 5 StR 447/90 = StV 1991, 50 = NStZ 1991, 144).
  • VerfGH Bayern, 14.09.2020 - 70-IVa-20

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Maßnahmen der

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21
    Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dort nach gefestigter wissenschaftlicher Überzeugung und insbesondere nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ein geeignetes Mittel zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und erhöht damit jeder, der solche Orte ungeschützt betritt, das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus für sich und andere Personen (vgl. nur BayVerfGH, Beschl., v. 14.09.2020 - 70-IVA/20 = BeckRS 2020, 22821 [Rn. 20]; BayVGH, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 = BeckRS 2020, 28369 [Rn. 19]), so versteht es sich von selbst, dass entsprechende Verpflichtungen nur dann ihre Wirkkraft entfalten, wenn sie - von begründeten Ausnahmefällen, die in § 2 Nr. 2 8. BayIfSMV geregelt sind, abgesehen - von jedermann beachtet und gegebenenfalls von den Sicherheitsbehörden gegenüber Personen, die von der Maskenpflicht nicht befreit sind, durchgesetzt werden.
  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21
    Auch wenn ein Gericht den Betroffenen aus Rechtsgründen freispricht, muss es Feststellungen zur Sache treffen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob das Recht auf den festgestellten Sachverhalt richtig angewendet wurde (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 22.03.2018 - 5 StR 566/17 = BGHSt 63, 107 = NJW 2018, 1767).
  • BayObLG, 05.10.2021 - 202 ObOWi 1158/21

    Verfassungsmäßigkeit von "Corona-Maskenpflicht" auf öffentlichen Plätzen

    Entgegen der zusätzlich geäußerten Ansicht des Amtsgerichts kommt es auf eine Glaubhaftmachung erst in der Hauptverhandlung nicht an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.08.2021 - 201 ObOWi 907/21 bei juris).
  • OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23

    Corona, Befreiuung von der Maskenpflicht, Vorlage eines ärztlichen Attestes,

    Es kommt vielmehr schon zur Gewährleistung eines effektiven Gesundheitsschutzes allein darauf an, ob der Betroffene zum Zeitpunkt der behördlichen Kontrolle an Ort und Stelle des Vorfalls durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung solche Umstände glaubhaft gemacht hat, die eine Befreiung von der Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel zu begründen geeignet sind (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. August 2021 - 201 ObOWi 907/21 -, Rn. 9, juris).
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