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   BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20   

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https://dejure.org/2020,41820
BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20 (https://dejure.org/2020,41820)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20 (https://dejure.org/2020,41820)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 2020 - 201 ObOWi 927/20 (https://dejure.org/2020,41820)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Augenblicksversagen, Feststellungen

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 24 Abs. 1; StVG § ... 25 Abs. 1 S. 1 [Alt. 1]; StVG § 26a; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 6; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 2; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BKatV § 1 Abs. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; lfd. Nr. 132.3 BKat
    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß allein wegen blinkender Kontrollleuchte

  • IWW

    § 24 Abs. 1 StVG, § ... 25 Abs. 1 Satz 1 [Alt. 1] StVG, § 26a StVG, § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6 StVO, § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG, § 1 Abs. 1 BKatV; § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV, lfd. Nr. 132.3 BKat
    StVG, StVO, OWiG, BKatV

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - plötzliches Aufleuchten einer Kontrollleuchte im Fahrzeug - Augenblicksversagen Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Kontrollleuchte; Rotlichtverstoß; qualifiziert; Schätzung; Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß allein wegen blinkender Kontrollleuchte; Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch ...

  • rechtsportal.de

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Kontrollleuchte; Rotlichtverstoß; qualifiziert; Schätzung; Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß allein wegen blinkender Kontrollleuchte; Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Wenn beim Rotlichtverstoß Angaben des Polizeibeamten nicht reichen, Augenblicksversagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein privilegierendes Augenblicksversagen bei qualifiziertem Rotlichtverstoß allein ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20
    Die Urteilsgründe des Tatgerichts müssen mithin erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 StR 378/13 = NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20
    Es wird auch nicht mitgeteilt, ob es sich um eine gezielte Rotlichtüberwachung, bei der die Wahrnehmung der hierbei tätigen Polizeibeamten entsprechend geschärft ist (vgl. OLG Hamm NZV 2010, 44f.), oder aber lediglich um eine zufällige Rotlichtüberwachung, bei der die wahrnehmenden Polizeibeamten in der Regel weniger aufmerksam sind, gehandelt hat.
  • BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02

    Urteilsgründe bei qualifiziertem Rotlichtverstoß - Darstellung der von Zeugen

    Auszug aus BayObLG, 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20
    Zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich sind freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (BayObLGSt 2002, 100, 101).
  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22

    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 StR 378/13 = NStZ-RR 2013, 387, 388; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2020 - 201 ObOWi 927/20 = DAR 2021, 159 = VerkMitt 2021, Nr. 3 = BeckRS 2020, 35555).
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