Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1983

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1983 - 201/82   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro dello Stato

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - VERSICHERUNGSVERTRAG - GERICHTSSTANDSKLAUSEL ZUGUNSTEN DRITTER , DIE AN DEM VERTRAG NICHT BETEILIGT SIND UND IHR NICHT DURCH IHRE UNTERSCHRIFT ZUGESTIMMT HABEN - GELTENDMACHUNG DER GENANNTEN KLAUSEL DURCH DIESE DRITTEN - VORAUSSETZUNGEN

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    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - VERSICHERUNGSVERTRAG - GERICHTSSTANDSKLAUSEL ZUGUNSTEN DRITTER , DIE AN DEM VERTRAG NICHT BETEILIGT SIND UND IHR NICHT DURCH IHRE UNTERSCHRIFT ZUGESTIMMT HABEN - GELTENDMACHUNG DER GENANNTEN KLAUSEL DURCH DIESE DRITTEN - VORAUSSETZUNGEN

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1983, 2503
  • NJW 1984, 2760



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05  

    Rechtsanwälte - Erfüllungsort für anwaltliche Dienstleistungen innerhalb der EU

    Dass er sich hilfsweise zur Sache eingelassen hat, ließ nicht die Befugnis entfallen, sich auf die Unzuständigkeit zu berufen (EuGH NJW 1984, 2760, 2761; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. Art. 24 EuGVVO Rn. 10 f m.w.N.).
  • EuGH, 12.05.2005 - C-112/03  

    Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für Klagen aus Versicherungsverträgen -

    Die belgischen Mitversicherer und die Regierung des Vereinigten Königreichs verweisen auf das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82 (Gerling u. a., Slg. 1983, 2503), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass sich im Fall eines Versicherungsvertrags zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer, der von Letzterem sowohl für sich selbst als auch zugunsten an dem Vertrag nicht beteiligter Dritter geschlossen worden ist und eine Gerichtsstandsklausel für von diesen Dritten geführte Rechtsstreitigkeiten enthält, diese Dritten selbst dann auf diese Gerichtsstandsklausel berufen können, wenn sie ihr zwar nicht ausdrücklich durch ihre Unterschrift zugestimmt haben, aber das Schriftformerfordernis des Artikels 17 des Brüsseler Übereinkommens im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer eingehalten worden und die Zustimmung des Versicherers zu der genannten Klausel klar zum Ausdruck gekommen ist.

    Außerdem erwähne der im Urteil Gerling u. a. angesprochene Artikel 12 Nummer 2 des Brüsseler Übereinkommens ausdrücklich den Fall des begünstigten Versicherten, und die von dieser Bestimmung erfassten Gerichtsstandsklauseln seien fakultativ, und zwar ausschließlich zum Vorteil der "schwächeren Partei".

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt den Bestimmungen dieses Abschnitts, die dem Versicherten eine größere Auswahl an Gerichtsständen als dem Versicherer zur Verfügung stellen und die jede Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Versicherers ausschließen, das auch aus den Materialien erkennbare Bestreben zugrunde, den Versicherten zu schützen, der meist mit einem vorformulierten, in seinen Einzelheiten nicht mehr verhandelbaren Vertrag konfrontiert wird und in aller Regel der wirtschaftlich Schwächere ist (vgl. Urteile Gerling u. a., Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-412/98, Group Josi, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 64).

    Außerdem lässt sich das Urteil Gerling u. a. entgegen dem Vorbringen der belgischen Mitversicherer und der Regierung des Vereinigten Königreichs nicht für die Auffassung anführen, dass die Gerichtsstandsklausel dem fraglichen Versicherten entgegengehalten werden könne, weil in diesem Urteil zum einen eine Gerichtsstandsklausel nach Artikel 12 Nummer 2 des Brüsseler Übereinkommens in Rede stand, der es den Vertragsparteien ausdrücklich gestattet, einen nicht ausschließlichen, sondern fakultativen Gerichtsstand zugunsten allein des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des Begünstigten zu vereinbaren, und weil sich der Gerichtshof in diesem Urteil zum anderen nur zu der Frage geäußert hat, ob eine solche Klausel dem Versicherer von einem Dritten, dem begünstigten Versicherten, entgegengehalten werden kann, und nicht zu der Frage, ob sie diesem Dritten vom Versicherer entgegengehalten werden kann.

  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06  

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit für Versicherungssachen -

    Der Revisionsbeklagte des Ausgangsverfahrens, alle Mitgliedstaaten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission vertreten die Auffassung, dass den Vorschriften der Verordnung Nr. 44/2001 über die Zuständigkeit für Versicherungssachen das Erfordernis des Schutzes der wirtschaftlich schwächeren Partei zugrunde liege, ein Auslegungsgrundsatz, der im 13. Erwägungsgrund dieser Verordnung zum Ausdruck gebracht werde und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt worden sei (vgl. Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u. a., C-201/82, Slg. 1983, 2503, vom 13. Juli 2000, Group Josi, C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 64, und vom 12. Mai 2005, Société financière et industrielle du Peloux, C-112/03, Slg. 2005, I-3707, Randnr. 30).
mehr
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85  

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Nachdem die Beklagten in der Vorinstanz in erster Linie die internationale Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts geltend gemacht haben und daher ihre vorsorgliche Sacheinlassung keine zuständigkeitsbegründende Einlassung auf das Verfahren gemäß Art. 18 EuG-Übk darstellt (EuGHE 1981, 1671; EuGH, NJW 1984, 2760/61) kann eine Sachentscheidung über die eingeklagten Ansprüche nur ergehen, wenn und soweit dafür deutsche Gerichte international zuständig sind, was in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1965 - GSZ 1/65 = BGHZ 44, 46, 52; BGH, Urteil vom 5. Mai 1982 - Ivb ZR 697/80 = BGHZ 84, 17, 18).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07  

    Verfahrensrecht - Erhebung einer Wider-Widerklage

    Dass sie sich hilfsweise (auch) zur Sache eingelassen hat, ließ nicht ihre Befugnis entfallen, sich auf die Unzuständigkeit zu berufen (vgl. EuGH, Slg. 1981, 1671, 1686, Rn. 17 = IPRax 1982, 234, 238; NJW 1984, 2760, 2761; BGH, Urteil vom 25. Februar 1999, aaO; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 1997, Art. 18 EuGVÜ Rn. 46 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 1998, Art. 18 EuGVÜ, Rn. 10 bis 12 sowie 8. Aufl. 2005, Rn. 10 f zu Art. 24 EuGVVO m.w.N.).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-412/98  

    Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin mit Wohnsitz

    64 Zum anderen liegt nach ständiger Rechtsprechung den Bestimmungen des 3. Abschnitts des Titels II des Übereinkommens, die dem Versicherten eine größere Auswahl an Gerichtsständen als dem Versicherer zur Verfügung stellen und die jede Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Versicherers ausschließen, das auch aus den Materialien erkennbare Bestreben zugrunde, den Versicherten zu schützen, der meist mit einem vorformulierten, in seinen Einzelheiten nicht mehr verhandelbaren Vertrag konfrontiert wird und in aller Regel der wirtschaftlich Schwächere ist (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82, Gerling u. a., Slg. 1983, 2503, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98  
    11: - Es handelt sich hier um die Urteile des Gerichtshofes vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79 (Porta-Leasing, Slg. 1980, 1517), vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82 (Gerling, Slg. 1983, 2503), vom 7. März 1985 in der Rechtssache 48/84 (Spitzley, Slg. 1985, 787), vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 22/85 (Anterist, Slg. 1986, 1951) und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-214/89 (Powell Duffryn, Slg. 1992, I-1745).

    18: - Urteile in den Rechtssachen 784/79, 201/82, 48/84, 22/85 und C-214/89 (zitiert in Fußnote 10).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08  

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. b und 11 Abs. 2 -

          Zur Gewährleistung einer vollen Wirksamkeit und autonomen Auslegung der Verordnung Nr. 44/2001 ist grundsätzlich auf ihre Systematik und ihre Zielsetzungen Bedacht zu nehmen (Urteile vom 14. Juli 1983, Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung u. a., 201/82, Slg. 1983, 2503, Randnr. 11, vom 20. März 1997, Farrell, C-295/95, Slg. 1997, I-1683, Randnrn.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-77/04  

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 6 Nr. 2 und der Bestimmungen des

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt den Bestimmungen dieses Abschnitts, die dem Versicherten eine größere Auswahl an Gerichtsständen als dem Versicherer zur Verfügung stellen und die jede Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Versicherers ausschließen, das auch aus den Materialien erkennbare Bestreben zugrunde, den Versicherten zu schützen, der meist mit einem vorformulierten, in seinen Einzelheiten nicht mehr verhandelbaren Vertrag konfrontiert wird und in aller Regel der wirtschaftlich Schwächere ist (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82, Gerling u. a., Slg. 1983, 2503, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-412/98, Group Josi, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 64).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04  

    Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen

    Nur eine hilfsweise Einlassung wäre für eine in erster Linie erhobene Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 24 EuGVVO unschädlich gewesen (EuGH, NJW 1984, 2760, 2761; BGH, Urt. v. 2. März 2006 - IX ZR 15/05, zur Veröffentlichung bestimmt; Kropholler, aaO § 24 EuGVVO Rn. 10 f).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-112/03  

    Brüsseler Übereinkommen von 1968 - Artikel 12 - Zuständigkeit für

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02  

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus

  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98  

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp;

  • OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/96  
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-412/98  
  • OLG Hamburg, 21.12.2007 - 12 U 11/05  

    Internationale Zuständigkeit bei Schuldübernahme: Bindung des Übernehmers an die

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-77/04  

    Groupement d'intérêt économique (GIE) Réunion

  • OLG Köln, 08.01.1997 - 27 U 58/95  

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1983 - 201/82   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherungs-AG und andere gegen Amministrazione del Tesoro dello St

Verfahrensgang

  • Corte di Cassazione [Italien], 22.07.1982 - 671 - RG 6731/76
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1983 - 201/82
  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82
  • Corte di Cassazione [Italien], 12.11.1984 - RG 6731/76
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