Rechtsprechung
EuGH, 10.10.1989 - 201/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Atala Palmerini / Kommission
Beamtenstatut, Anhang VII, Artikel 4 Absatz 1
Beamte - Dienstbezuege - Auslandszulage - Zweck - Begriff des "Auslands" - Ständiger Wohnsitz am Dienstort vor Dienstantritt - Aufenthalt als Student - Unerhebliche Tatsache - EU-Kommission
Atala Palmerini / Kommission
- Judicialis
EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Abs. 1 a des Anhangs VII
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Abs. 1 a des Anhangs VII
Beamte - Dienstbezuege - Auslandszulage - Zweck - Begriff des "Auslands" - Ständiger Wohnsitz am Dienstort vor Dienstantritt - Aufenthalt als Student - Unerhebliche Tatsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Gewährung einer Auslandszulage; Grad der Integration
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Auslandszulage.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
- EuGH, 10.10.1989 - 201/88
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.05.1985 - 246/83
De Angelis / Kommission
Auszug aus EuGH, 10.10.1989 - 201/88
Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt ausserdem auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergibt ( siehe das Urteil vom 2 . Mai 1985 in der Rechtssache 246/83, De Angelis/Kommission, Slg .
- EuG, 08.04.1992 - T-18/91
Nadia Costacurta Gelabert gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Der von der Kommission in der vorliegenden Rechtssache eingenommene Standpunkt stehe im Gegensatz zu der von ihr in der Rechtssache Atala (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Slg. 1989, 3109) vertretenen Ansicht und auch zur Entscheidung des Gerichtshofes in dieser Rechtssache, wonach "die Tatsache, daß sich die Klägerin während des ersten Teils des Bezugszeitraums nur als Studentin in Belgien aufhielt, nicht [genügt], um auszuschließen, daß sie ständig in diesem Land wohnte".Aus ihr ergibt sich ausserdem zum einen, daß die fragliche Vorschrift dahin auszulegen ist, daß der ständige Wohnsitz des Beamten vor seinem Dienstantritt das ausschlaggebende Kriterium für den Anspruch auf Gewährung der Auslandszulage darstellt (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und in der Rechtssache 37/74, Van den Bröck/Kommission, Slg. 1975, 235), und zum anderen, daß das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage von der subjektiven Situation des Beamten abhängt, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, der sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der früheren Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergeben kann (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Atala, a. a. O.).
48 Zum Vorbringen der Kommission ist zum einen festzustellen, daß der Status der Klägerin als Studentin während des Bezugszeitraums nicht ausschließt, daß sie während dieses Zeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich hatte, sofern sich aus den Akten ergibt, daß dies der Fall war (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Atala, a. a. O.).
- EuGH, 15.09.1994 - C-452/93
Magdalena Fernández / Kommission
Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt ausserdem auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (Urteil vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Atala-Palmerini/Kommission, Slg. 1989, 3109, Randnr. 9). - EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
Kommission / Hosman-Chevalier - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage - …
Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt außerdem auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1989, Atala-Palmerini/Kommission, 201/88, Slg. 1989, 3109, Randnr. 9, und vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-7/06
Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage - …
38 - Urteile des Gerichtshofs vom 10. Oktober 1989, Atala-Palmerini/Kommission (201/88, Slg. 1989, 3109, Randnr. 6), und des Gerichts vom 3. Mai 2001, Liaskou/Rat (T-60/00, Slg. ÖD 2001, I-A-107 und II-489, Randnrn. 49 und 50). - Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
Kommission / Hosman-Chevalier - Beamte - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a …
53 - Wegen einer Anwendung der Neutralisierungsregel auf den Dienst in Botschaften vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 10. Oktober 1989, Atala-Palmerini/Kommission (201/88, Slg. 1989, 3109), und Nuñez/Kommission. - EuG, 08.01.2003 - T-94/01
Hirsch / EZB
Diese Beurteilung wird durch folgende Ausführungen von Generalanwalt Jacobs in Nummer 11 seiner Schlussanträge zum Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88 (Atala-Palmerini/Kommission, Slg. 1989, 3109, 3114) bestätigt: "Die Auslandszulage gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Anhangs VII [des Beamtenstatuts] ist eine fortgesetzte monatliche Zahlung und als solche dazu bestimmt, die fortgesetzten Nachteile auszugleichen, die das Leben in einem fremden Land, um für die Gemeinschaften zu arbeiten, mit sich bringt. - EuG, 25.09.2014 - T-86/13
Grazyte / Kommission
D'ailleurs, selon une jurisprudence bien établie, les activités exercées à la Commission sont considérées comme des services effectués pour une organisation internationale, au sens de ladite disposition (voir, en ce sens, arrêts du 10 octobre 1989, Atala-Palmerini/Commission, 201/88, Rec, EU:C:1989:365, point 6, et du 3 mai 2001, Liaskou/Conseil, T-60/00, RecFP, EU:T:2001:129, points 49 et 50). - EuG, 28.09.1993 - T-90/92
Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Zudem kann der Umstand, daß die Kommission auf Antrag des Klägers seinen Herkunftsort in Spanien festgestellt hat, keinen Einfluß auf den Ausgang dieses Rechtsstreits haben, da die Feststellung des Herkunftsorts des Beamten und die Gewährung der Auslandszulage unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen entsprechen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Atala-Palmerini/Kommission, Slg. 1989, 3109, Randnr. 13). - EuG, 10.07.1992 - T-63/91
Elisabeth Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Sie verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88 (Atala-Palmerini/Kommission, Slg. 1989, 3109, Randnr. 9), in dem es heisse: "Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt ausserdem auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine... Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergibt.". - EuG, 29.09.2005 - T-195/03
Thommes / Kommission
Der Anspruch auf vollständige Einrichtigungsbeihilfe hänge von der subjektiven Lage des Beamten und seiner Familie ab, d. h. vom Grad ihrer Eingliederung in die neue Umgebung (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Atala-Palmerini/Kommission, Slg. 1989, 3109, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-452/93, Magdalena Fernández/Kommission, Slg. 1994, I-4295). - Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-452/93
Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 30.03.1993 - T-4/92
Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuGöD, 09.03.2010 - F-33/09
Tzvetanova / Kommission
- EuGöD, 20.11.2007 - F-120/05
Kyriazis / Kommission
Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 15.01.1992 - X 201/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
RG, 10.11.1888 - Rep. V. 201/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Veräußerung eines Grundstückes aus der ehelichen Gütergemeinschaft durch den Ehemann. Konvaleszenz durch nachfolgende Genehmigung der Ehefrau. Kann der Käufer während des Schwebezustandes zurücktreten? 2. Zum Verständnisse des §. 19 A.L.R. I. 11.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eheliches Güterrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 22, 281
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Carmen Atala, verheiratete Palmerini, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Auslandszulage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
- EuGH, 10.10.1989 - 201/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 13.11.1986 - 330/85
Richter / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Sowohl in Randnummer 9 des Urteils Urhausen als auch in Randnummer 8 des Urteils in der Rechtssache 330/85 (Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439, 3447) behandelte der Gerichtshof ein Universitätsstudium im Ausland als eine Tatsache, die, zusammen mit allen anderen erheblichen Tatsachen in ihrer Gesamtheit gesehen, bei der Feststellung des ständigen Wohnsitzes des Klägers zu berücksichtigen ist. - EuGH, 16.10.1980 - 147/79
Hochstrass / Gerichtshof
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Außerdem führte der Gerichtshof in der Rechtssache 147/79 (Hochstrass/Gerichtshof, Slg. 1980, 3005, 3020) aus, daß die Expatriierungszulage. - EuGH, 02.05.1985 - 246/83
De Angelis / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes besteht dieser Zweck darin, die besonderen Belastungen und Nachteile auszugleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betroffene Beamte hierdurch zu einem Umzug vom Wohnland in das Dienstland gezwungen wird (siehe insbesondere die Rechtssache 246/83, De Angelis/Kommission, Slg. 1985, 1253, 1263).
- EuGH, 31.05.1988 - 211/87
Nuñez / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Der Gerichtshof wandte in seinem Urteil vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 211/87 (Nuñez/Kommission, Slg. 1988, 2791) bei einem recht ähnlichen Sachverhalt eine andere Methode an. - EuGH, 17.02.1976 - 42/75
Delvaux / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Der Begriff "ständiger Wohnsitz" in Artikel 4 Absatz 1 des Anhangs VII des Beamtenstatuts ist kein Rechtsbegriff im technischen Sinne (siehe Schlußanträge von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 42/75, Delvaux/Kommission, Slg. 1976, 167, 178 f.). - EuGH, 09.10.1984 - 188/83
Witte / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Solche Fälle sporadischer Abwesenheit können nicht als ausreichend angesehen werden, um ihrem Wohnsitz in Belgien den Charakter eines ständigen Wohnsitzes im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a zu nehmen: siehe Rechtssache 188/83 (Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, 3474, Randnr. 11). - EuGH, 24.06.1987 - 61/85
Von Neuhoff von der Ley / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
In diesem Zusammenhang verweist sie inbesondere auf Randnr. 9 des Urteils in der Rechtssache 61/85 (Urhausen, geborene von Neuhoff von der Ley/Kommission, Slg. 1987, 2853, 2864), in der der Gerichtshof festgestellt habe, daß die Tatsache, daß die Betroffene etwa zweieinhalb Jahre in Innsbruck studiert habe, nicht genüge, um davon auszugehen, daß sie während dieses Zeitraums ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Luxemburgs gehabt habe.