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   BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20   

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BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20 (https://dejure.org/2021,10)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20 (https://dejure.org/2021,10)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 2021 - 202 ObOWi 1532/20 (https://dejure.org/2021,10)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Rohmessdaten, Einsichtnahme, Anspruchsvoraussetzungen

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, ... Art. 103 Abs. 1; StPO § 261, § 338 Nr. 8, § 344 Abs. 2; OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1, § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 S. 1, § 80a; StVG § 24, § 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt., § 26a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BKat lfd.Nr. 11.3.6 Tab. 1c
    Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

  • verkehrslexikon.de

    Standardisiertes Messverfahren und Rohmessdaten - Überprüfung des Messergebnisses

  • IWW

    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 G... G, Art. 103 Abs. 1 GG, § 261 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 344 Abs. 2 StPO, § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 O-WiG, § 80a OWiG, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 24 StVG, § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG, § 26a Abs. 2 StVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV, lfd.Nr. 11.3.6 Tab. 1c BKat
    GG, StPO, OWiG, StVG, BKatV

  • rewis.io

    Anspruchsvoraussetzungen für Einsichtnahme in sog. "Rohmessdaten"

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung - Anspruchsvoraussetzungen für Einsichtnahme in Rohmessdaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Messverfahren; Geschwindigkeitsmessung; standardisiert; Rohmessdaten; Messreihe; digital; Statistikdatei; Annullationsrate; Messgerät; Messdaten; Geschwindigkeitsüberwachungsgerät; PoliScanSpeed M1; Vitronic; Akte; Ermittlungsakte; Gerichtsakte; Vorverfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Messverfahren; Geschwindigkeitsmessung; standardisiert; Rohmessdaten; Messreihe; digital; Statistikdatei; Annullationsrate; Messgerät; Messdaten; Geschwindigkeitsüberwachungsgerät; PoliScanSpeed M1; Vitronic; Akte; Ermittlungsakte; Gerichtsakte; Vorverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das BVerfG ist toll...und erst einmal das faire Verfahren...nur nicht, was die Daten in Bayern angeht!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein Gehörsverstoß durch Ablehnung der Überlassung von "Rohmessdaten"

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Demgegenüber wird durch die bloße Versagung der Einsichtnahme bzw. die Ablehnung der Überlassung von nicht zu den Bußgeldakten gelangter sog. "Rohmessdaten" das rechtliche Gehör des Betroffenen (Art. 103 Abs. 1 GG) regelmäßig nicht verletzt (Festhaltung u.a. an BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris).

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beruhen

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Ein Anspruch des Betroffenen und seiner Verteidigung auf Einsichtnahme und Überlassung der (digitalen) Daten der gesamten Messreihe besteht nicht (u.a. Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 = ZfSch 2020, 413 und 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20 bei juris).

    Hinzu kommt, dass aus der Betrachtung der gesamten Messreihe ohnehin keine für die Beurteilung der Verlässlichkeit der den Betroffenen betreffenden Messung relevanten Erkenntnisse gezogen werden können (vgl. hierzu zuletzt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 = ZfSch 2020, 413 und 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20 bei juris [jeweils unter Hinweis mit Verlinkung auf die unter dem Titel "Der Erkenntniswert von Statistikdatei, gesamter Messreihe und Annullationsrate in der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung" verfasste Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit Stand vom 30.03.2020]).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Aus dem Recht auf ein faires Verfahren kann sich im Zusammenhang mit einer standardisierten Messung im Straßenverkehr ein Anspruch des Betroffenen auf Zugang zu nicht bei der Bußgeldakte befindlicher, aber bei der Verfolgungsbehörde vorhandener und zum Zwecke der Ermittlungen entstandener bestimmter Informationen, hier der sog. "Rohmessdaten" einer konkreten Einzelmessung, ergeben (Anschluss an BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 bei juris).

    Nach dem stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 bei juris), den das Amtsgericht im Urteilszeitpunkt nicht berücksichtigen konnte, folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG mit Blick auf den aus dem Gedanken der "Waffengleichheit" grundsätzlich ein "Anspruch" des Betroffenen auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen und zum Zwecke der Ermittlungen entstandenen Informationen, hier der sog. Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr.

  • OLG Zweibrücken, 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge des Verstoßes gegen das

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Ein Anspruch des Betroffenen und seiner Verteidigung auf Einsichtnahme und Überlassung der (digitalen) Daten der gesamten Messreihe besteht nicht (u.a. Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 = ZfSch 2020, 413 und 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20 bei juris).

    Hinzu kommt, dass aus der Betrachtung der gesamten Messreihe ohnehin keine für die Beurteilung der Verlässlichkeit der den Betroffenen betreffenden Messung relevanten Erkenntnisse gezogen werden können (vgl. hierzu zuletzt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19 = ZfSch 2020, 413 und 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20 bei juris [jeweils unter Hinweis mit Verlinkung auf die unter dem Titel "Der Erkenntniswert von Statistikdatei, gesamter Messreihe und Annullationsrate in der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung" verfasste Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit Stand vom 30.03.2020]).

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Demgegenüber wird durch die bloße Versagung der Einsichtnahme bzw. die Ablehnung der Überlassung von nicht zu den Bußgeldakten gelangter sog. "Rohmessdaten" das rechtliche Gehör des Betroffenen (Art. 103 Abs. 1 GG) regelmäßig nicht verletzt (Festhaltung u.a. an BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris).

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20

    Standardisiertes Messverfahren: Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Demgegenüber wird durch die bloße Versagung der Einsichtnahme bzw. die Ablehnung der Überlassung von nicht zu den Bußgeldakten gelangter sog. "Rohmessdaten" das rechtliche Gehör des Betroffenen (Art. 103 Abs. 1 GG) regelmäßig nicht verletzt (Festhaltung u.a. an BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris).

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Der Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht berührt, wenn es um die Frage geht, ob das Gericht sich und den Prozessbeteiligten Kenntnis von Sachverhalten, die es selbst nicht kennt, erst zu verschaffen hat, weil es nicht Sinn und Zweck der Gewährleistung rechtlichen Gehörs sei, dem Beschuldigten Zugang zu dem Gericht nicht bekannten Tatsachen zu erzwingen (BVerfGE 63, 45/60).

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Die vom Bundesverfassungsgericht für die Gewährung des Informationszugang geforderte Relevanz der begehrten Informationen für die Verteidigung lässt sich nicht mit der Erwägung verneinen, dass aus der Betrachtung der gesamten Messreihe ohnehin kein für die Beurteilung der Verlässlichkeit der den Betroffenen betreffenden Einzelmessung erheblichen Erkenntnisse gezogen werden könnten (so BayOblG, Beschl. v. 04.01.2021, a. a. O.).

    Die insoweit erhobenen Einwände, dass die Messreihe selbst bei einer Einzelmessung, die aus dem Bereich der üblicherweise am Messort festgestellten (überhöhten) Geschwindigkeiten deutlich herausrage, "keine verwertbare Aussage bringe", weil geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen vieler Verkehrsteilnehmer nicht ausschließen, dass jemand auch deutlich schneller unterwegs gewesen sein könne (PTB, "Der Erkenntniswert von Statistikdatei, gesamter Messreihe und Annullationsrate in der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung", Stand 30.03.2020; BayObLG, Beschl. v. 04.01.2021, Az. 202 ObOWi 1532/20, bei juris), oder dass eine etwa feststellbare hohe Annulierungsrate keinen Anhalt dafür biete, dass gerade die nicht verworfene Messung im Einzelfall fehlerhaft sei, sondern gerade für die Richtigkeit dieser Messung spreche, die trotz funktionierender Selbstkorrektur des Gerätes keinen Anlass zur Verwerfung gegeben habe (PTB, a. a. O.; OLG Frankfurt, Beschl v. 26.08.2016, Az. 2 Ss - OWi 589/16; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.07.2018, Az. 1 OWi 6 SsBs 19/18; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2020, Az. 1 OWi 2 SsBs 103/20; bei juris), reichen nicht aus, um schon die Möglichkeit etwa aus der Messreihe insgesamt abzuleitender Entlastungsmomente schlechthin auszuschließen und der Messreihe von vornherein eine potentielle Beweiserheblichkeit abzusprechen.Ob bestimmte Informationen für die Verteidigung von Bedeutung sein können, unterliegt allein ihrer Einschätzung (BGH, Beschl. v. 04.10.2007, Az. KRB 59/07[(Kartellbußgeldverfahren]), bei juris), wobei sie - wie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich dargelegt - auch rein theoretischen Entlastungsmöglichkeiten nachgehen kann.

    Etwas anderes gilt (soweit ersichtlich: nur) für das BayObLG, das einen dahingehenden Informationsanspruch auch bei vorangegangener Geltendmachung gegenüber der Bußgeldbehörde explizit abgelehnt hat (Beschl. v. 06.04.2020, Az. 201 ObOWi 291/20, bei juris); diese Rechtsprechung hat das BayObLG jedoch mit Beschluss vom 04.01.2021 (Az. 202 ObOWi 1532/20, bei juris) aufgegeben.

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Divergenzvorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen

    Die Relevanz von (hier tatsächlich existierenden) Messdaten, die zwar im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem ihm vorgeworfenen Verstoß erhoben worden sind, aber allein andere Verkehrsteilnehmer betreffen, liegt jedenfalls nicht auf der Hand (vgl. Senat, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, zfs 2020, 413, 415; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11).

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich zwar durchaus mit den Entscheidungen des Senats vom 05.05.2020 und vom 27.10.2020 sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 04.01.2021 (Az.: 202 ObOWi 1532/20, juris) befasst.

  • OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im

    Soweit in der Entscheidung des BayObLG vom 4.1.2021 - 202 ObOWi 1532/20 ein Anspruch auf Einsichtnahme in die gesamte Messreihe verneint wurde, handelt es sich nicht um tragende Erwägungen.
  • OLG Celle, 22.02.2022 - 2 Ss OWi 264/21

    Verletzung des Rechts auf faire Verfahrensgestaltung; Anspruch auf Einsicht in

    Hieran anknüpfend haben sie ein Einsichtsrecht der Verteidigung des Betroffenen verneint (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.05.2021 - 1 OWi 2 SsBs 19/21 -, juris).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    h) Ebenso wenig ist vorliegend zu entscheiden, ob dem Betroffenen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. dem Adressaten einer Fahrtenbuchanordnung Zugang zu mehr als zu den zum eigenen Fahrzeug gespeicherten Rohmessdaten zu gewähren ist, insbesondere nicht, ob und inwieweit ihm auch ein Recht auf Einsichtnahme in die Rohmessdaten Dritter zusteht (ablehnend etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21 - NZV 2022, 27 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2016 - 2 Ss-OWi 589/16 - und BayOblG München, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 202 ObOWi 1532/20 - DAR 2021, 104 = juris Rn. 11; bejahend dagegen OLG Jena, Beschluss vom 17. März 2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 - VRS 140, 319; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 4 StR 181/21 - NZV 2022, 287).
  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Teilweise wird ein Recht auf Überlassung der gesamten Messreihe verneint (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 17.11.2020, 1 OWi 6 SsRs 271/20, NZV 2021, 201; BayObLG, Beschluss v. 04.01.2021, 202 ObOWi 1532/20, SVR 2021, 279; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 22.02.2021, 3 OWi 6 SsBs 275/20, BeckRS 2021, 15340; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 04.05.2021, 1 OWi 2 SsRs 19/21, NZV 2022, 27; OLG Koblenz, Beschluss v. 01.02.2022, 3 OWi 32 SsBs 99/21, DAR 2022, 218; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 02.06.2022, 1 OWi 2 Ss Rs 19/21, BeckRS 2022, 15436; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.09.2022, IV 4 RBs 118/22, BeckRS 2022, 45726; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 01.03.2023, 1 OWi 2 SsBs 49/22, BeckRS 2023, 6312; AG Stuttgart, Beschluss v. 04.01.2021, 18 OWi 65 Js 87970/20, NZV 2022, 335; AG St. Ingbert, Urteil vom 13.01.2021, 23 OWi 68 Js 1367/20 (2105/20) BeckRS 2021, 174; AG Wiesbaden, Beschluss v. 18.10.2021, 90 OWi 24/21, BeckRS 2021, 32489).
  • OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Versagung des Zugangs zu nicht bei den Akten

    19 Dass Messdaten dritter Verkehrsteilnehmer (soweit solche tatsächlich gespeichert wurden) für die Überprüfung der Zuverlässigkeit der tatgegenständlichen Messung bedeutsam sind und damit für das Verteidigungsvorbringen Relevanz haben können, ist nicht erkennbar (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 05.05.2020 - 1 OWi 2 SsBs 94/19, zfs 2020, 413, 415 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11).
  • AG St. Ingbert, 23.06.2021 - 22 OWi 533/21

    Geschwindigkeitsmessung innerorts nach 32 Metern nach 30 km/h-Schild - kein

    Ein Anspruch der Verteidigung auf Einsicht in die digitalen Falldatensätze der gesamten Messreihe besteht grundsätzlich nicht (Saarländisches OLG, Beschl. v. 09.11.2017 - Az. Ss Rs 39/2017 (60/17 OWi), juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2016 - Az. Ss OWi 589/16, juris Rn. 16; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2020- Az. 1 OWi 6 SsRs 271/20, juris Rn. 9; Bayerisches OLG, Beschl. v. 04.01.2021 - Az. 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.05.2020- Az. 1 OWi SsBs 94/19, juris Rn. 18 ff.).

    Erst wenn durch tatsachenfundierten Vortrag und zwar zur Überzeugung des Gerichts dargelegt wird, warum aus der Prüfung der Messreihe entscheidungserhebliche Schlüsse auf die Messrichtigkeit des den Betroffenen zugeordneten Messwertes gezogen werden müssen, muss sich das Amtsgericht damit auseinandersetzen" (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2016 - Az. Ss OWi 589/16, juris Rn. 16 ff.; hierzu auch Bayerisches OLG, Beschl. v. 04.01.2021 - Az. 202 ObOWi 1532/20, juris Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.05.2020 - Az. 1 OWi SsBs 94/19, juris Rn. 18 ff.).

  • LG Hagen, 05.03.2021 - 46 Qs 56/20

    Bußgeldverfahren Geschwindigkeitsüberschreitung - verweigerte Akteneinsicht

    Dass ein Anspruch auf die im Tenor genannten Daten nunmehr besteht, ist bereits durch die dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts folgenden Entscheidungen der Fachgerichte zu entnehmen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, juris), so dass die Kammer als Ausfluss effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die Zulässigkeit der Beschwerde annimmt.

    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass aus der Betrachtung der gesamten Messreihe ohnehin keine für die Beurteilung der Verlässlichkeit der den Beschwerdeführer betreffenden Messung relevanten Erkenntnisse gezogen werden können (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20, Rn. 11 m.w.N., juris).

  • AG Bamberg, 01.12.2021 - 23 OWi 1318 Js 16568/21

    Verteidiger, Akteneinsicht, Verfahren, Versagung, Beurteilung, Einsicht,

    Das BayObLG (Beschluss vom 4.1.2021 - 202 ObOWi 1532/20) hat im Anschluss an den Beschluss des BVerfG zwar ausgeführt, dass aus der Betrachtung der gesamten Messreihe ohnehin keine für die Beurteilung der Verlässlichkeit der den Betroffenen betreffenden Messung relevanten Erkenntnisse gezogen werden können.

    Die gesamte Messreihe bringe selbst dann keine verwertbare Aussage, wenn eine Einzelmessung deutlich außerhalb des Bereiches von Geschwindigkeiten fällt, die üblicherweise am jeweiligen Messort gefahren werden (vgl. BayObLG München, Beschluss v. 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20 = BeckRS 2021, 1).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2021 - 2 RBs 191/21

    1. Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren steht der Verletzung des

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in die gesamte Messreihe sowie auf Erhalt

  • OLG Hamburg, 02.03.2021 - 2 Rb 5/21

    Rechtsbeschwerde wegen Verweigerung des Zugangs zu Unterlagen einer

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 3 RBs 21/21

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren wegen abgelehnter Beweisanträge

  • OLG Hamm, 07.06.2022 - 5 RBs 148/22

    Vorenthalten von Rohmessdaten als Verletzung des Grundsatzes auf faires

  • BayObLG, 13.01.2021 - 202 ObOWi 1760/20

    Unbegründete Rechtsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im

  • AG Ellwangen/Jagst, 14.01.2022 - 6 OWi 3/22

    Einsicht, Messunterlagen, Lebensakte, Beschilderungsplan

  • AG Wiesbaden, 18.10.2021 - 90 OWi 24/21

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Umfang, Rohmessdaten

  • AG Herne, 04.06.2021 - 22 OWi 697/21

    Akteneinsicht, gesamte Messreihe, Datenschutz

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 5 RBs 148/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs, faires Verfahren, Rohmessdaten

  • LG Hof, 05.10.2021 - 4 Qs 135/21

    Unzulässige Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht im

  • AG Stuttgart, 04.01.2021 - 18 OWi 65 Js 87970/20

    Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde: Übersendung von

  • KG, 17.04.2023 - 3 ORbs 78/23

    Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakte; Anforderungen an Verfahrensrüge

  • AG Fürth/Bayern, 22.06.2021 - 451 OWi 709 Js 105159/21

    Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

  • AG Fürth, 22.06.2021 - 4511 OWi 709 Js 105159/21

    Akteneinsicht. gesamte Messreihe, privater Sachverständiger

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 4 RBs 118/21
  • LG Baden-Baden, 02.03.2021 - 2 Qs 13/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für privat eingeholtes messtechnisches Gutachten

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