Rechtsprechung
BayObLG, 15.07.2021 - 202 ObOWi 756/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Wochenmarkt, Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 103 Abs. 2; BayIfSMV § 12 Abs. 1 Nr. 3 6.; BayIfSMV § 12 Abs. 4 S. 3 6.; BayIfSMV § 22 Nr. 4 6.;... OWiG § 3; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; OWiG § 79 Abs. 5 S. 1; OWiG § 79 Abs. 6; OWiG § 80 a Abs. 1; StPO § 353
Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf bayerischen Wochenmärkten
- rewis.io
Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten i.S.v. §§ 22 Nr. 4, 12 I BayIfSMV in der Fassung v. 19.06.2020
- RA Kotz
Verpflichtung zum Tragen Mund-Nasen-Schutz auf Wochenmärkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urteil; Aufhebung; Zurückverweisung; Rechtsbeschwerde; Sachrüge; Darstellungsmangel; Corona; Corona-Virus; Infektionsschutz; Infektionsschutzvorschrift; Mund-Nasen-Bedeckung; Maskenpflicht; Corona-Maske; Pandemie; Infektionsschutz; Markt; Wochenmarkt; Stand; Gemüsestand; ...
- rechtsportal.de
Urteil; Aufhebung; Zurückverweisung; Rechtsbeschwerde; Sachrüge; Darstellungsmangel; Corona; Corona-Virus; Infektionsschutz; Infektionsschutzvorschrift; Mund-Nasen-Bedeckung; Maskenpflicht; Corona-Maske; Pandemie; Infektionsschutz; Markt; Wochenmarkt; Stand; Gemüsestand; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Corona: Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt galt/gilt nur für den Kunden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21
Auslegung des Merkmals "ohne triftigen Grund" der Bayerischen …
Auszug aus BayObLG, 15.07.2021 - 202 ObOWi 756/21
c) Auch wenn es unter Berücksichtigung des Zwecks der Infektionsschutzvorschriften im Einzelfall möglicherweise keinen Unterschied macht, ob sich eine Person als Kunde oder als Passant oder gar nur zum Zeitvertreib auf einem Wochenmarkt aufhält, kann sich die Rechtsprechung schon wegen des aus dem Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG) resultierenden Analogieverbots über die ausdrückliche Einschränkung des Täterkreises in § 12 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 3 BayIfSMV nicht hinwegsetzen (vgl. allgemein zum Analogieverbot bei infektionsschutzrechtlichen Bußgeldnormen zuletzt nur BayObLG, Beschluss vom 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21 bei juris).
- BayObLG, 29.09.2021 - 202 ObOWi 1120/21
Auslegung des Merkmals des unbeaufsichtigten Freilaufenlassens eines Hundes
Die gegenteilige Einschätzung des Tatrichters ist weder mit dem möglichen Wortsinn der Vorschrift, der aber wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG die äußerste Grenze der Gesetzesauslegung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht darstellt (vgl. hierzu zuletzt nur BayObLG, Beschluss vom 15.07.2021 - 202 ObOWi 756/21; 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21 bei juris), in Einklang zu bringen, noch entspricht sie dem aufgezeigten Normzweck.