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AG Hamburg, 01.10.2020 - 203 OWi 109/19 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 01.10.2020 - 203 OWi 109/19
- LG Hamburg, 18.10.2021 - 612 Qs 100/20
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 18.10.2021 - 612 Qs 100/20
Gebührenansprüche für Verteidiger eines Einziehungsbeteiligten
Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 01.10.2020 (Az.: 203 OWi 109/19) wird der Kostenfestsetzungsbeschluss dahingehend abgeändert, dass die von der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen des Verteidigers der Beschwerdeführerin auf insgesamt 462 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2020 festgesetzt werden.Mit Beschluss vom 02.01.2020 stellte das Amtsgericht Hamburg (Az.: 203 OWi 109/19) nach Gewährung rechtlichen Gehörs für Staatsanwaltschaft und Verteidiger der Beschwerdeführerin das Verfahren gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG, 206a StPO wegen Vorliegen eines Verfahrenshindernisses - Verjährung - ein und legte die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin der Staatskasse zur Last.