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   BayObLG, 06.02.2020 - 203 StObWs 2294/19   

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https://dejure.org/2020,3264
BayObLG, 06.02.2020 - 203 StObWs 2294/19 (https://dejure.org/2020,3264)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2020 - 203 StObWs 2294/19 (https://dejure.org/2020,3264)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 203 StObWs 2294/19 (https://dejure.org/2020,3264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Angesetzter , Haftraum., Gefahr

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayStVollzG Art. 88 Abs. 4; StVollzG § 118 Abs. 2
    Disziplinarstrafe wegen Verstoßes gegen eine Meldepflicht (hier: Meldepflicht wegen Aufkochens von Obst zur Alkoholgewinnung)

  • rewis.io

    Disziplinarstrafe wegen Verstoßes gegen eine Meldepflicht (hier: Meldepflicht wegen Aufkochens von Obst zur Alkoholgewinnung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayStVollzG Art. 88 Abs. 4
    Bereits die bloße Existenz von 'Angesetztem' in einem Haftraum stellte eine nach Art. 88 Abs. 4 BayStVollzG meldepflichtige Gefahr für das Leben oder eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit einer Person dar.

  • rechtsportal.de

    BayStVollzG Art. 88 Abs. 4
    Verletzung der Meldepflicht nach Art. 88 Abs. 4 BayStVollzG; Nichtmeldung eines "Aufgesetzten" im Haftraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Angesetzter” im Haftraum, Alkohol steigert das Aggressionspotential

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 01.04.2010 - 4 Ws 40/10

    Strafvollzug in Bayern: Anforderungen an die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2020 - 203 StObWs 2294/19
    Das Oberlandesgericht München führt zwar in seinem Beschluss vom 1.4.2010 (Az.: 4 Ws 40/10 (R)) aus, dass erst dann, wenn zusätzlich Art, Menge und Wirkungsgehalt des im Haftraum aufgefundenen Rauschmittels bekannt seien (dort: selbst angesetzte alkoholhaltige Flüssigkeit), beurteilt werden könne, ob Disziplinarmaßnahmen wegen erheblicher Gefahren für die Gesundheit von Personen im Sinne des Art. 88 Abs. 4 BayStVollzG zu Recht verhängt worden seien.
  • BayObLG, 10.02.2020 - 203 StObWs 13/20

    Einbehaltung eines Wasserkochers in einer Justizvollzugsanstalt

    Zur Einbehaltung eines Wasserkochers, in dem sich "Angesetzter" befand (zur Anzeigepflicht von "Angesetztem" nach Art. 88 Abs. 4 BayStVollzG s. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2020 (Az. 203 StObWs 2294/19).

    Ferner nimmt der Senat Bezug auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 6.2.2020 im Verfahren 203 StObWs 2294/19.

    Die vom Verurteilten insbesondere im eingangs genannten Verfahren 203 StObWs 2294/19 als unmittelbarer Anlass für den Ablehnungsantrag genannte Abweichung des abgelehnten Richters von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München hat der Senat als vollkommen richtig bestätigt.

    Der Senat hat im Beschluss vom 6.2.2020 im Verfahren 203 StObWs 2294/19 festgestellt, dass der Verurteilte Umstände, die eine Gefahr für das Leben oder eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit einer Person bedeuten, entgegen Art. 88 Abs. 4 BayStVollzG nicht unverzüglich angezeigt hatte.

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