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   BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21   

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https://dejure.org/2021,55893
BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21 (https://dejure.org/2021,55893)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21 (https://dejure.org/2021,55893)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 2021 - 203 StObWs 459/21 (https://dejure.org/2021,55893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Besitz von Kochplatten, Gefährdung der Sicherheit und Ordnung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayStVollzG Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
    Untersagung des Besitzes gefährlicher Gegenstände im Haftraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Besitz einer Kochplatte im Haftraum gefährdet abstrakt die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt, ohne dass es auf das Verhalten des einzelnen Gefangenen ankommt.

  • rechtsportal.de

    Abstrakte Gefährlichkeit einer Kochplatte in JVA; Bloßer Besitz einer Kochplatte als Sicherheitsgefahr

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: Wenn der Gefangene kochen will, aber es keine Kochplatten gibt

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 2 NöStVK 287/21
  • BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 801/96

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21
    Das billigt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, sofern eine bestehende abstrakte Gefährlichkeit nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2019, Az.: 2 BvR 2268/18, NStZ-RR 2019, 191, juris Rn. 4; Beschluss vom 14.08.1996, Az.: 2 BvR 801/96, NStZ-RR 1997, 24, juris Rn. 7; Beschluss vom 28.02.1994, Az.: 2 BvR 2731/93, NStZ 1994, 453, juris Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21
    Das billigt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, sofern eine bestehende abstrakte Gefährlichkeit nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2019, Az.: 2 BvR 2268/18, NStZ-RR 2019, 191, juris Rn. 4; Beschluss vom 14.08.1996, Az.: 2 BvR 801/96, NStZ-RR 1997, 24, juris Rn. 7; Beschluss vom 28.02.1994, Az.: 2 BvR 2731/93, NStZ 1994, 453, juris Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2268/18

    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf Besitz eines Laptops zum Verfassen von

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21
    Das billigt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, sofern eine bestehende abstrakte Gefährlichkeit nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 27.03.2019, Az.: 2 BvR 2268/18, NStZ-RR 2019, 191, juris Rn. 4; Beschluss vom 14.08.1996, Az.: 2 BvR 801/96, NStZ-RR 1997, 24, juris Rn. 7; Beschluss vom 28.02.1994, Az.: 2 BvR 2731/93, NStZ 1994, 453, juris Rn. 10 f.).
  • LG Hamburg, 19.08.1980 - Vollz 66/80
    Auszug aus BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21
    So hat bereits das Oberlandesgericht München entschieden (Beschluss vom 25.06.1980, Az.: 1 Ws 520/80, bei Franke NStZ 1981, 214; ebenso OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.12.1978, Az.: 3 Ws 716/78 (StVollz), ZfStRVo 1979, 186), dass die Vorenthaltung des mit erheblichen Mißbrauchsgefahren (Brand, Verbrennung) belasteten Besitzes eines eigenen Tauchsieders jedenfalls in einer Anstalt hohen Sicherheitsgrades keiner Abwägung gegen individuelle Bedürfnisse des Strafgefangenen bedarf, da die Sicherheitsanforderungen regelmäßig bei weitem überwiegen.
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