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AG Köln, 24.05.2000 - 204 II 236/99 |
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Verfahrensgang
- AG Köln, 24.05.2000 - 204 II 236/99
- LG Köln, 03.06.2000 - 29 T 151/00
- LG Köln, 03.06.2002 - 29 T 151/00
- OLG Köln, 15.11.2002 - 16 Wx 178/02
- OLG Köln, 16.12.2002 - 16 Wx 225/02
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 15.11.2002 - 16 Wx 178/02
Rechtsschutzinteresse für die Klauselerinnerung
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.6.2000 - 29 T 151/00 - , betreffend die Klauselerteilung zum Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24.5.2000 - 204 II 236/99 - , wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Für die Klauselerinnerung fehlte, obgleich die Vollstreckungsklausel zum Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22.5.2000 - 204 II 236/99 - zu Unrecht erteilt worden war, das Rechtschutzbedürfnis, nachdem die Gläubiger die ihnen erteilte vollstreckbare Ausfertigung an das Vollstreckungsgericht in Kempen ( - allerdings nicht an das die Klausel erteilt habende Landgericht Köln - ) zurückgegeben, auf alle Rechte aus bereits erwirkten Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet und mehrfach schriftsätzlich erklärt hatten, dass sie auf eine Zwangsvollstreckung aus d i e s e r ihnen erteilten vollstreckbaren Ausfertigung verzichteten.