Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 04.12.1986 - 205/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,52
EuGH, 04.12.1986 - 205/84 (https://dejure.org/1986,52)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.1986 - 205/84 (https://dejure.org/1986,52)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 205/84 (https://dejure.org/1986,52)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - KLAGERECHT DER KOMMISSION - VORSCHLAG , DER DEM RAT VORLIEGT UND DESSEN ANNAHME DEN VERTRAGSVERSTOSS BEENDEN KÖNNTE - UNBEACHTLICH

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gegen Gemeinschaftsrecht; Erfordernisse der Zulassung und Niederlassung; Verstoß gegen die Bestimmungen des freien Dienstleistungsverkehrs ; Begriff der Dienstleistung auf dem Gebiet der Versicherung; Gewährleistung des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 572
  • VersR 1986, 1225
  • VersR 1988, 729
  • BB 1987, 375
 
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Wird zitiert von ... (212)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Die Aufrechterhaltung einer ständigen Präsenz in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen kann daher den Bestimmungen des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit unterliegen, auch wenn diese Präsenz nicht die Form einer Zweigniederlassung oder einer Agentur angenommen hat, sondern lediglich durch ein Büro wahrgenommen wird, das gegebenenfalls von einer Person geführt wird, die zwar unabhängig, aber beauftragt ist, auf Dauer für dieses Unternehmen wie eine Agentur zu handeln (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1986, Kommission/Deutschland, 205/84, Slg. 1986, 3755, Randnr. 21).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Die Aufrechterhaltung einer ständigen Präsenz in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen kann daher den Bestimmungen des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit unterliegen, auch wenn diese Präsenz nicht die Form einer Zweigniederlassung oder einer Agentur angenommen hat, sondern lediglich durch ein Büro wahrgenommen wird, das gegebenenfalls von einer Person geführt wird, die zwar unabhängig, aber beauftragt ist, auf Dauer für dieses Unternehmen wie eine Agentur zu handeln (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1986, Kommission/Deutschland, 205/84, Slg. 1986, 3755, Randnr. 21).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

    31 Artikel 59 EWG-Vertrag verlangt sodann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die darauf beruhen, dass der Dienstleister in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem die Leistung erbracht wird (Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 25, und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1986 - 205/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14171
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1986 - 205/84 (https://dejure.org/1986,14171)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - 205/84 (https://dejure.org/1986,14171)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - 205/84 (https://dejure.org/1986,14171)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Mitversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.12.1984 - 251/83

    Haug-Adrion

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1986 - 205/84
    Der Sachverhalt in der Rechtssache 251/83 (Haug Adrion/Frankfurter Versicherungs-AG, Urteil vom 13. Dezember 1984, Slg. 1984, 4277) bietet hierfür ein anschauliches Beispiel.
  • EuGH, 30.10.1975 - 23/75

    Rey Soda / Cassa Conguaglio Zucchero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1986 - 205/84
    Die Richtlinie überträgt den Mitgliedstaaten nicht rechtsgültig - und sie kann dies auch nicht tun - eine unbegrenzte Befugnis, Schwellenwerte einzuführen und auf diese Weise den Geltungsbereich der Richtlinie festzulegen (Rechtssache 23/75, Rey Soda, Slg. 1975, 1279).
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