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   BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21   

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https://dejure.org/2021,20044
BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21 (https://dejure.org/2021,20044)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.2021 - 206 StRR 226/21 (https://dejure.org/2021,20044)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 206 StRR 226/21 (https://dejure.org/2021,20044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Berufungsbeschränkung, nachträgliche Beschränkung, ausdrückliche Ermächtigung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 302 Abs. 2
    Erfordernis einer ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers für die nachträgliche Beschränkung der Berufung

  • rewis.io

    Berufung, Revision, Rechtsfolgenausspruch, Verteidiger, Hauptverhandlung, Angeklagte, Frist, Verletzung, Rechtsmittel, Feststellung, Nachweis, Berufungshauptverhandlung, Schriftsatz, Angeklagten, Verletzung materiellen Rechts, Revision des Angeklagten, Kosten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung - Lag die "ausdrückliche Ermächtigung” vor?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 14.07.2016 - 5 OLG 13 Ss 230/16
    Auszug aus BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21
    Es kann offenbleiben, ob dies für das Rechtsmittel der Berufung nur dann gelten soll, wenn die Beschränkung außerhalb der Frist zur Berufungsbegründung gemäß § 317 StPO erfolgt, oder in jedem Fall der nachträglichen Berufungsbeschränkung (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 5 OLG 13 Ss 230/16 -, juris Rdn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00 -, juris Rdn. 7).

    Deshalb genügt das bloße Schweigen des Angeklagten auf die gerichtliche Feststellung der Beschränkung seiner Berufung nicht als Nachweis einer Ermächtigung des Verteidigers oder gar als Beleg einer eigenen Rücknahmeerklärung des Angeklagten in der Hauptverhandlung (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 5 OLG 13 Ss 230/16 -, juris Rdn. 7).

  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00

    Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21
    Es kann offenbleiben, ob dies für das Rechtsmittel der Berufung nur dann gelten soll, wenn die Beschränkung außerhalb der Frist zur Berufungsbegründung gemäß § 317 StPO erfolgt, oder in jedem Fall der nachträglichen Berufungsbeschränkung (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 5 OLG 13 Ss 230/16 -, juris Rdn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 1 Ss 5/00 -, juris Rdn. 7).
  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21
    c) Der Nachweis der Ermächtigung kann auch noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden (BGH, Beschluss vom 10. September 2009 - 4 StR 120/09 -, juris Rdn. 5).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 484/18

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21
    Das Vorliegen einer "besonderen Vollmacht" für die Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 5 StR 484/18 -, juris) hat der Pflichtverteidiger des Angeklagten nicht behauptet.
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2021 - 206 StRR 226/21
    Auch auf die allgemeine Strafprozessvollmacht, die den Verteidiger zur Rücknahme von Rechtsmitteln ermächtigt, kann insoweit nicht abgestellt werden, da diese mit der Niederlegung des Wahlmandats im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger am 3. November 2020 erloschen ist (BGH, Beschluss vom 8. November 1990 - 4 StR 457/90 -, juris Rdn. 2).
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