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   AG Regensburg, 13.04.2017 - 207 F 2583/16   

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AG Regensburg, 13.04.2017 - 207 F 2583/16 (https://dejure.org/2017,76107)
AG Regensburg, Entscheidung vom 13.04.2017 - 207 F 2583/16 (https://dejure.org/2017,76107)
AG Regensburg, Entscheidung vom 13. April 2017 - 207 F 2583/16 (https://dejure.org/2017,76107)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Bewertung des Wohnvorteils einer

    Der Antragsteller wird in Abänderung des Endbeschlusses des Amtsgerichts Regensburg vom 13.04.2017, Aktenzeichen 207 F 2583/16 verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab 01.07.2019 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 508, 42 EUR zu bezahlen.

    Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 13.4.2017, Az. 207 F 2583/16 wurde der Antragsteller verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab 1.12.2016 monatlich 531 Euro nachehelichen Unterhalt zu zahlen.

    "Der Antragsteller wird in Abänderung des Endbeschlusses des Amtsgerichts Regensburg vom 13.04.2017, Aktenzeichen 207 F 2583/16 verpflichtet an die Antragsgegnerin ab dem 01.04.2019 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 474, 00 Euro zu bezahlen.

  • AG Regensburg, 26.11.2019 - 207 F 1427/19

    Offensichtlicher Rechenfehler

    Der Antragssteller wird in Abänderung des Endbeschlusses des Amtsgerichts Regensburg vom 13.04.2017, Aktenzeichen 207 F 2583/16 verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 01.04.2019 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 506, 00 EUR zu bezahlen.
  • AG Regensburg, 07.11.2019 - 207 F 1427/19

    Ehegattenunterhalt - Leistungsfähigkeit durch fiktive Wohnwertzurechnung

    Der Antragssteller wird in Abänderung des Endbeschlusses des Amtsgerichts Regensburg vom 13.04.2017, Aktenzeichen 207 F 2583/16 verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 01.04.2019 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 474, 00 EUR zu bezahlen.
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