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   BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22   

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https://dejure.org/2022,39738
BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22 (https://dejure.org/2022,39738)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.2022 - 207 StRR 335/22 (https://dejure.org/2022,39738)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - 207 StRR 335/22 (https://dejure.org/2022,39738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Bestellung von Betäubungsmitteln, Darknet, Vorbereitungshandlung, Versuch

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 9, Abs. 2; StGB § 22
    Versuchsbeginn beim versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Bestellung von Betäubungsmitteln im Darknet - Vorbereitungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln und gegen den Gesamtstrafenausspruch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Bestellung von Betäubungsmitteln im Darknet - Noch Vorbereitungshandlung oder schon Versuch?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beginn der Strafbarkeit bei der Bestellung von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum im Internet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 416/21

    Erwerb von Betäubungsmitteln bei Postversand (Verfügungsgewalt; Versuch;

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22
    Der Erfolg ist eingetreten, wenn der Erwerber die tatsächliche Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, d.h. im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt hat und die Verfügungsmacht ausüben kann (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 416/21 -, juris; Weber, Kornprobst, Maier, Komm. z. BtMG, 6. Aufl., Rn. 1195 ff, jeweils m.w.N.).

    Schließlich wäre mit einer natürlichen Betrachtungsweise des Posttransportvorgangs nicht vereinbar, die zahlreichen verschiedenen Stufen der Behandlung einer Sendung aufzugliedern und als selbständige Zwischenschritte anzusehen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. April 1994, 4 StRR 48/94 - juris; so auch BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 416/21 -, juris).

  • BGH, 19.05.2021 - 6 StR 28/21

    Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl; Versuchsbeginn bei

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22
    Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium ist, inwieweit das geschützte Rechtsgut aus Sicht des Täters konkret gefährdet ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 6 StR 28/21 -, juris, mwN).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22
    Sie ist ebenso wie die Revisionsbegründung grundsätzlich bei dem Gericht anzubringen, das das angegriffene Urteil erlassen hat (BGH, Beschluss vom 25. Januar 1995, 2 StR 456/94, BGHSt 40, 395, Rn. 14 - juris).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22
    Ein unmittelbares Ansetzen besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestands entsprechende Handlung vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 - NJW 2020, 2570, mwN).
  • BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 48/94
    Auszug aus BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22
    Schließlich wäre mit einer natürlichen Betrachtungsweise des Posttransportvorgangs nicht vereinbar, die zahlreichen verschiedenen Stufen der Behandlung einer Sendung aufzugliedern und als selbständige Zwischenschritte anzusehen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. April 1994, 4 StRR 48/94 - juris; so auch BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 416/21 -, juris).
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