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AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2012 - 209 C 57/11 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 209 C 57/11 (https://dejure.org/2012,47655)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss: Fristlose Kündigung wegen Nichterreichbarkeit des Anschlusses aus den Netzen anderer Telekommunikationsanbieter
- RA Kotz
Telekommunikationsvertrag über Festnetzanschluss - Fristlose Kündigung wegen Nichterreichbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2012 - 209 C 57/11
- LG Berlin, 20.06.2012 - 50 S 13/12
- BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2012 - 209 C 57/11
Voraussetzung für das Vorliegen eines derartig wichtigen Grundes ist es allerdings weiterhin, dass der Grund, auf den die Kündigung gestützt wird, auch im Risikobereich des Kündigungsgegners liegt (vgl. insofern BGH NJW 2010 1874 sowie BGH NJW-RR 2011 916 jeweils m.w.N.). - BGH, 11.11.2010 - III ZR 57/10
Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2012 - 209 C 57/11
Voraussetzung für das Vorliegen eines derartig wichtigen Grundes ist es allerdings weiterhin, dass der Grund, auf den die Kündigung gestützt wird, auch im Risikobereich des Kündigungsgegners liegt (vgl. insofern BGH NJW 2010 1874 sowie BGH NJW-RR 2011 916 jeweils m.w.N.).