Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990

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   EuGH, 27.11.1990 - 209/88   

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https://dejure.org/1990,2058
EuGH, 27.11.1990 - 209/88 (https://dejure.org/1990,2058)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.1990 - 209/88 (https://dejure.org/1990,2058)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 1990 - 209/88 (https://dejure.org/1990,2058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse ; Durchführungsbestimmungen zur Referenzpreisregelung für Fischereierzeugnisse

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; VO Nr. 3796/81/EWG Art. 9; ; VO Nr. 3796/81/EWG Art. 11; ; VO Nr. 3796/81/EWG Art. 15; ; VO Nr. 3796/81/EWG Art. 17; ; VO Nr. 3796/81/EWG Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.04.1978 - 95/77

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 27.11.1990 - 209/88
    Selbst wenn aber nachweislich kein Schaden vorläge, stellt der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für sich allein eine Vertragsverletzung dar; die Erwägung, daß dieser Verstoß keine nachteiligen Auswirkungen gehabt hat, ist unerheblich ( siehe hierzu Urteil vom 11. April 1978 in der Rechtssache 95/77, Kommission/Niederlande, Slg. 1978, 863 ).
  • EuGH, 03.10.1984 - 254/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.11.1990 - 209/88
    11 In diesem Zusammenhang genügt der Hinweis, daß sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände berufen kann, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben ( siehe insbesondere Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395 ).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 14) festgestellt hat, stellt der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für sich allein eine Vertragsverletzung dar; die Erwägung, dass dieser Verstoß keine nachteiligen Auswirkungen gehabt hat, ist unerheblich.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-82/03

    Kommission / Italien

    Im Urteil Kommission/Italien vom 9. November 1999 hat der Gerichtshof ausgeführt: "Die Möglichkeit zur Äußerung stellt nämlich für den betreffenden Mitgliedstaat auch dann, wenn er meint, davon nicht Gebrauch machen zu müssen, eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie dar, deren Beachtung ein substanzielles Formerfordernis des Verfahrens auf Feststellung der Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats ist" (11) .

    10 - Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 13).

  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Hierzu ist zu bemerken, dass die Kommission nach Artikel 226 EG stets ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann, wenn ein Mitgliedstaat nach ihrer Auffassung gegen eine Gemeinschaftsverpflichtung verstoßen hat, ohne dass sie nach Art oder Bedeutung des Verstoßes unterscheiden müsste (Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 13).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-150/97

    Kommission / Portugal

    Schließlich ist zu dem Vorbringen, die Anträge auf Genehmigung, die nach dem 3. Juli 1988, aber vor Inkrafttreten der nationalen Regelung gestellt worden seien, seien wenig zahlreich gewesen und alle Gegenstand eines Berichtes über ihre Auswirkungen auf die Umwelt gewesen, daran zu erinnern, daß, auch wenn dieses Vorbringen zuträfe, der Verstoß eines Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für sich allein eine Vertragsverletzung darstellt und die Erwägung, daß dieser Verstoß keine negativen Auswirkungen gehabt hat, unerheblich ist (Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.10.2007 - C-19/05

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    Insoweit ist jedenfalls daran zu erinnern, dass der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für sich allein eine Vertragsverletzung darstellt und dass die Erwägung, dass dieser Verstoß keine nachteiligen Auswirkungen gehabt hat, unerheblich ist (Urteile vom 11. April 1978, Kommission/Niederlande, 95/77, Slg. 1978, 863, Randnr. 13, vom 27. November 1990, Kommission/Italien, C-209/88, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 14, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 37).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-236/99

    Kommission / Belgien

    Außerdem steht es nach dem System des Artikels 226 EG im Ermessen der Kommission, eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, und es ist nicht Sache des Gerichtshofes, die Zweckmäßigkeit der Ausübung dieses Ermessens zu beurteilen (u. a. Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 16).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-454/99

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Zunächst ist zu bemerken, dass die Kommission nach Artikel 226 EG stets ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann, wenn ein Mitgliedstaat nach ihrer Auffassung gegen eine Gemeinschaftsverpflichtung verstoßen hat, ohne dass sie nach Art oder Bedeutung des Verstoßes unterscheiden müsste, da ein solches Verfahren auf der objektiven Feststellung des Verstoßes gegen die Verpflichtungen beruht, die einem Mitgliedstaat nach dem EG-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt obliegen (Urteile vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8, vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 13, vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 14, und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025, Randnrn.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Zunächst ist zu bemerken, dass die Kommission nach Artikel 226 EG stets ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann, wenn ein Mitgliedstaat nach ihrer Auffassung gegen eine Gemeinschaftsverpflichtung verstoßen hat, ohne dass sie nach Art oder Bedeutung des Verstoßes unterscheiden müsste, da ein solches Verfahren auf der objektiven Feststellung des Verstoßes gegen die Verpflichtungen beruht, die einem Mitgliedstaat nach dem EG-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt obliegen (Urteile vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8, vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 13, vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 14, und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg

    Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1993 - C-355/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - Erhaltung

    "Insoweit genügt der Hinweis, daß es nach Artikel 169 EWG-Vertrag im Ermessen der Kommission steht, eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, und es nicht Sache des Gerichtshofes ist, die Zweckmäßigkeit der Ausübung dieses Ermessens zu beurteilen" (Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99

    Kommission / Italien

  • EuGH, 08.12.2005 - C-38/05

    Kommission / Irland

  • EuGH, 26.10.2004 - C-406/03

    Kommission / Irland

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   Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 209/88   

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https://dejure.org/1990,18591
Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 209/88 (https://dejure.org/1990,18591)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.10.1990 - 209/88 (https://dejure.org/1990,18591)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 209/88 (https://dejure.org/1990,18591)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Verpflichtung zur Übermittlung bestimmter Angaben betreffend den Fischereisektor

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.04.1978 - 95/77

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 209/88
    - Urteil vom 11. April 1978 in der Rechtssache 95/77, Kommission/Niederlande, Slg. 1978, 863.
  • EuGH, 21.06.1988 - 257/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 209/88
    2 - Siehe insbesondere Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395.3 - Siehe insbesondere Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 11.
  • EuGH, 03.10.1984 - 254/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 209/88
    2 - Siehe insbesondere Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395.3 - Siehe insbesondere Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 11.
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