Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35580
LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07 (https://dejure.org/2007,35580)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.05.2007 - 21 O 11/07 (https://dejure.org/2007,35580)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 21 O 11/07 (https://dejure.org/2007,35580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,35580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Aufwendungshilfen im sozialen Wohnungsbau (Berlin); kein Eigentumsschutz für Optionen auf Subventionierung; kein Vertrauensschutz in Fortbestand von Subventionen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Dies ist ein spekulatives Element des Geschäfts ... Bei Spekulationsgeschäften ... sind Rechte wegen des Wegfalls grundsätzlich ausgeschlossen." So hat in Fällen wie dem vorliegenden, in dem darauf spekuliert wird, dass aufgrund einer späteren normativen Regelung sich das Geschäft erst rechnet, der BGH (vgl. NJW 1979, 1818/9 [BGH 01.06.1979 - V ZR 80/77] ) ein Durchgreifen der Regelungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage grundsätzlich verneint.

    Wie die Klägerin ihre geplante Investition rentierlich gestaltet, ist ihre Sache (vgl. BGH, NJW 1979, 1818/9 [BGH 01.06.1979 - V ZR 80/77] ).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Diese Risiken und die Risikoverteilung waren offen gelegt, so dass es an dem Merkmal des "besonderen" Gefährdungstatbestandes fehlt (vgl. dazu BGH, WM 2004, 172/174; BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 ).

    Die Fallgruppe setzt voraus, dass ein Kreditgeber sowohl den Anleger als auch die Hintermänner der Anlagegesellschaft oder des Bauträgers finanziert hat und nun Risiken aus dem eigenen notleidenden Kreditengagement auf die Anleger abwälzt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 ).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Die Zurückweisung einer Pilotklage auf Gewährung zur Anschlussförderung ist durch das Bundesverwaltungsgericht 2006 (vgl. Urteil vom 11.05.2006 - 5 C 10/05 = NVwZ 2006, 1184 ff.) bestätigt worden.
  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Auch wesentliche Änderungen der Geschäftsgrundlage führen zu keiner Anpassung, wenn sich durch die Störung das Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (vgl. nur BGH, NJW 2002, 2384/2385 [BGH 08.05.2002 - XII ZR 8/00] ; OLG München, NJW-RR 1999, 557/559).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Grundsätzlich bestehen für einen Kreditgeber hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung des Darlehens keine Hinweis-, Beratungs- und Aufklärungspflichten (vgl. nur BGHZ 107, 92/101; BGH, NJW-RR 1992, 879 [BGH 31.03.1992 - XI ZR 70/91] ) Das bürgerliche Recht der Bundesrepublik Deutschland basiert auf der Vorstellung, dass jeder Rechtsträger voll geschäftsfähig ist und erkennt, was er tut.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Grundsätzlich bestehen für einen Kreditgeber hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung des Darlehens keine Hinweis-, Beratungs- und Aufklärungspflichten (vgl. nur BGHZ 107, 92/101; BGH, NJW-RR 1992, 879 [BGH 31.03.1992 - XI ZR 70/91] ) Das bürgerliche Recht der Bundesrepublik Deutschland basiert auf der Vorstellung, dass jeder Rechtsträger voll geschäftsfähig ist und erkennt, was er tut.
  • OLG Celle, 27.06.2003 - 4 W 79/03

    Aufgabe des Wohnungseigentums durch Verzicht; Entzug von Verpflichtungen durch

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Dies kann der Fall sein, wenn das Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb der Anlage über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn es einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn es in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt ist oder wenn es in Bezug auf spezielle Risiken der Anlage einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. nur BGHZ 161, 15/20.; OLG Köln, Urt. vom 15.12.2004, Seite 19 f.; KG, Beschluß vom 20.05.2003, 4 W 79/03, Seite 7).
  • BVerfG, 19.01.2007 - 1 BvR 2078/06
    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19.01.2007 - 1 BvR 2078/06 - eine gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Das ist jedoch Voraussetzung für enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriff (vgl. nur BGHZ 91, 20/30; Papier in Maunz/Dürig, GG , Stand Juni 2002, Art. 14 Rn. 693; Jarass/Pieroth, GG , 8. Aufl., Art. 14 Rn. 57/58; Depenheuer in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner GG -Kommentar, 4. Aufl., Art. 14 Rn. 494/497).
  • BGH, 10.02.1972 - III ZR 188/69

    Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre

    Auszug aus LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07
    Für einen enteignungsgleichen Eingriff fehlt es obendrein im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an der Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Beklagten (vgl. BGHZ 58, 124/127; Jarass/Pieroth, a.a.O., Rn. 57; Depenheuer, a.a.O., Rn. 502).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 08.05.2002 - XII ZR 8/00

    Anpassung einer Staffelmiete wegen unvorhergesehenen Absinkens des

  • VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 117.09

    Rückforderung von Subventionen - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Der von der Beklagten beim Landgericht Berlin - 21 0 11/07 - erhobenen, auf Feststellung von Regressansprüchen gegen den Kläger gerichteten Klage blieb der Erfolg versagt.

    So heißt es insbesondere auf Seite 7 des zwischen den Beteiligten unter dem Geschäftszeichen 21 O 11/07 am 27. März 2007 ergangenen Urteils: "Ein relevantes Vertrauen, dass er eine Anschlussförderung vornehmen werde, hat der Beklagte zu 1) (das Land Berlin)nicht geschaffen." Aus der Verneinung von Verschulden des damaligen Beklagten zu 1) und jetzigen Klägers folgt bei vertauschten Rollen denklogisch, dass ein Mitverschulden nicht vorliegt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Nach Zurückweisung einer von der Beklagten beim Landgericht Berlin erhobenen, auf Feststellung von Regressansprüchen gerichteten Klage durch Urteil vom 24. Mai 2007 - 21 O 11/07 - (vgl. auch Kammergericht - 17 U 41/07 -, Beschluss vom 18. April 2008) forderte die IBB die Beklagte mit Schreiben vom 26. Juli 2007 auf, den gesamten Betrag in Höhe von 1.118.077,16 EUR bis spätestens zum 23. August 2007 zurückzuzahlen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht