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   LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08   

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LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08 (https://dejure.org/2009,16271)
LG München I, Entscheidung vom 11.02.2009 - 21 O 8276/08 (https://dejure.org/2009,16271)
LG München I, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 21 O 8276/08 (https://dejure.org/2009,16271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung: Nutzung einer Zeichenfigur als eigenständiges Werbemittel bei Bewerbung einer DVD in einem Werbeprospekt; Mehrfachverfolgung; Höhe der Geschäftsgebühr bei Abmahnungen mehrerer Verletzer - Pumuckl

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen werbemäßigen Verwendung einer Zeichnung mit der Pumuckl-Figur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Urheberrechtsschutz - Wettbewerbsverstöße

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Mengenrabatt bei Abmahnung mehrerer Verletzer

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Die Nutzung eines Werkes in der Werbung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Nichtnennung der Urheberin von "Pumuckl"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Pumuckl"-Urheberin hat Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtnennung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Pumuckl"-Urheberin hat Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtnennung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 390 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 448
  • MMR 2009, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Eine nach der BGH-Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 2001, 51 ff.) zulässige und nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers der Figur verstoßende werbliche Ankündigung, die im Zusammenhang mit dem zulässigen Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist, ist in diesem Fall zu verneinen (vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45 ff. - Schaufensterdekoration).

    Zwar trifft es zu, dass der in § 17 Abs. 2 UrhG zum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke, wonach das Urheberrecht gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss, dazu führt, dass der zur Weiterverbreitung Berechtigte mit Hilfe des Urheberrechts nicht daran gehindert werden kann, die Ware anzubieten und im Rahmen des Üblichen werblich darzustellen, auch wenn damit eine Vervielfältigung nach § 16 Abs. 1 UrhG verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2001, 51, 53 - Reichweite der Erschöpfung - Parfumflakon ).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07

    Unterlassungsanspruch: Verwendung von Fotos aus einem Buch zur Dekoration eines

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Eine nach der BGH-Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 2001, 51 ff.) zulässige und nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers der Figur verstoßende werbliche Ankündigung, die im Zusammenhang mit dem zulässigen Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist, ist in diesem Fall zu verneinen (vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45 ff. - Schaufensterdekoration).

    28 (1) Eine " werbliche Ankündigung [...], die im Zusammenhang mit dem (zulässigen) Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist " (BGH a.a.O.), liegt dann nicht mehr vor, wenn die konkrete Darstellung nach der Absicht des Werbenden eigene, über die Bewerbung des Produkts hinausgehende Zwecke erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45, 47 - Schaufensterdekoration ; dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem in einem Schaufenster einzelne Fotografien aus einem Buch zu Dekorationszwecken um ein Vielfaches vergrößert und nicht in dem Zusammenhang dargestellt wurden, der ihnen nach dem Inhalt des Buches zukam, so dass sie auf jeden Betrachter nicht wie eine werbemäßige Herausstellung des Buchs wirkten).

  • OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01

    Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Mehrere rechtlich selbstständige Verletzer, die parallel inhaltsgleiche Verletzungshandlungen vornehmen, können gesondert in Anspruch genommen werden, ohne dass hierin ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gesehen werden kann (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381 ff. für das Markenrecht).

    Sind absolute Rechte betroffen, so ist es dem Verletzer nicht zumutbar, vor das sofortige und wirksame Abhilfe versprechende Abmahn- und Klageverfahren gegen jeden Verletzer Erhebungen über die Binnenstruktur der Störerschar vorzuschalten (vgl. für das Markenrecht mit ausführlicher Begründung OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 381, 382 f. - Hot Chili ; Kefferpütz in Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 97a Rn. 21).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Schließlich handelten die Beklagten hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung auch fahrlässig und damit schuldhaft (vgl. zu den strengen Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Urheberrecht BGH GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD ; v. Wolff in Wandtke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rn. 52).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Soweit außerdem in den Klageanträgen gem. Ziffern I., IV., VII., X., XIII. und XVI. Kosten der Abmahnung verlangt werden, die nicht auf die mit der Klage geltend gemachten Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüche entfallen (also die anteiligen Kosten für den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch, welcher 70 % des Gegenstandswerts der Abmahnung - EUR 17.500,00 von insgesamt EUR 25.000,00 - ausmacht), handelt es sich nicht um Nebenforderungen i.S.v. § 4 ZPO (vgl. BGH NJW 2008, 999 Rn. 5; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 4 Rn. 13), so dass sie den Streitwert um EUR 3.829,56 (70 % von EUR 911, 80 = EUR 638, 26 x 6 Beklagte) erhöhten.
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Hierbei kann offenbleiben, ob es sich um einen materiellen oder einen immateriellen Schaden i.S.v. § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG handelt (vgl. hierzu LG München I MMR 2009, 337: Bei unterlassener Nennung des Urhebers werden nicht nur seine urheberpersönlichkeitsrechtlichen, sondern auch materielle Belange berührt).
  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Auszug aus LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08
    Der von der Klägerin geschaffenen Illustration des Pumuckl kommt Werkschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG zu (vgl. OLG München ZUM 2003, 964).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 386/11

    Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung des Fotos eines panierten

    Im Übrigen wären auch keine nachvollziehbaren Kriterien für die Entscheidung ersichtlich, welche der mehreren Verletzer gerade in den Genuss der geringeren Geschäftsgebühr kommen sollen bzw. welcher der mehreren Verletzer als einziger die höhere Geschäftsgebühr zu erstatten hätte (vgl. LG München I, Urteil vom 11.02.2009, Az. 21 O 8276/08, Rn. 49 zitiert nach juris).
  • OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09

    Urheberrechtsschutz: Recht auf Benennung des Urhebers bei Abbildung einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 11.2.2009 - 21 O 8276/08 - wird zurückgewiesen.

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts vom 11.2.2009 (veröffentlicht in ZUM-RD 2009, 352) Bezug genommen, mit dem die Beklagten antragsgemäß wie folgt verurteilt wurden:.

    das Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 8276/08, abzuändern und die Klage abzuweisen,.

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