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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2001 - 21 A 1832/98   

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https://dejure.org/2001,10719
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2001 - 21 A 1832/98 (https://dejure.org/2001,10719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.07.2001 - 21 A 1832/98 (https://dejure.org/2001,10719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 21 A 1832/98 (https://dejure.org/2001,10719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb einer Anlage mit zwei Drehtrommelöfen zur Veraschung von Industrieschlämmen (Schlammverbrennungsanlage) mit thermischer Abgasnachverbrennung und Elektrofilter; Erteilung einer Genehmigung zur Beseitigung von Abfällen; Verlängerung befristet erteilter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 342
  • DVBl 2001, 1875 (Ls.)
  • DÖV 2002, 42
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2001 - 21 A 1832/98
    vgl. zum Regelungsgehalt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 -, BVerwGE 84, 220 (224).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Es gibt auch keine gesetzliche Sonderregelung, die der Anwendbarkeit des Art. 31 Abs. 7 BayVwVfG entgegenstehen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1993 - 1 B 49.93 - InfAuslR 1994, 98 = juris Rn. 6 für ausländerrechtliche Bestimmungen; OVG NW, U.v. 19.7.2001 - 21 A 1832/98 - NVwZ-RR 2002, 342 = juris Rn. 7 für immissionsschutzrechtliche Vollgenehmigungen).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Es gibt auch keine gesetzliche Sonderregelung, die der Anwendbarkeit des Art. 31 Abs. 7 BayVwVfG entgegenstehen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1993 - 1 B 49.93 - InfAuslR 1994, 98 = juris Rn. 6 für ausländerrechtliche Bestimmungen; OVG NW, U.v. 19.7.2001 - 21 A 1832/98 - NVwZ-RR 2002, 342 = juris Rn. 7 für immissionsschutzrechtliche Vollgenehmigungen).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Es gibt auch keine gesetzliche Sonderregelung, die der Anwendbarkeit des Art. 31 Abs. 7 BayVwVfG entgegenstehen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1993 - 1 B 49.93 - InfAuslR 1994, 98 = juris Rn. 6 für ausländerrechtliche Bestimmungen; OVG NW, U.v. 19.7.2001 - 21 A 1832/98 - NVwZ-RR 2002, 342 = juris Rn. 7 für immissionsschutzrechtliche Vollgenehmigungen).
  • VG Aachen, 09.11.2018 - 7 K 2485/14

    RWTH: Fördergelder wegen Fristversäumnis gestrichen

    So VG Potsdam, Urteil vom 04.06.2002 - 3 K 1182/01 -, juris Rn. 25 und Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 31 Rn. 7 jeweils unter Berufung auf OVG NRW, Urteil vom 19.07.2001 - 21 A 1832/98 -, juris Rn. 7 ff., wobei in dieser Entscheidung eine Anwendung wegen spezieller und abschließender Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgelehnt wird.
  • VG Aachen, 13.12.2019 - 7 K 375/18

    Kommunalrichtlinie; Selbstbindung der Verwaltung; Verwendungsnachweis;

    2019, § 31 Rn. 7 jeweils unter Berufung auf OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2001 - 21 A 1832/98 -, juris Rn. 7 ff.
  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294

    Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23

    Der Annahme, die Behörde sei in derartigen Fallgestaltungen ggf. gehalten, die materiellrechtliche Frist gemäß Art. 31 Abs. 7 Satz 2 BayVwVfG rückwirkend zu verlängern, um den Besitzstand des Betroffenen zu wahren, steht entgegen, dass Art. 31 Abs. 7 BayVwVfG dann unanwendbar ist, wenn das einschlägige Fachrecht spezielle Vorschriften darüber enthält, unter welchen Voraussetzungen die vollziehende Gewalt eine befristete materiellrechtliche Position verlängern darf (vgl. OVG NRW vom 19.7.2001 NVwZ-RR 2002, 342).
  • OVG Thüringen, 08.03.2004 - 1 EO 814/03

    Immissionsschutzrecht; Zum anwendbaren Recht bei der Verlängerung einer auf der

    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass die Verlängerung der Betriebszeit einer befristeten Genehmigung sich nicht nach § 31 Abs. 7 VwVfG, sondern allein nach § 16 BImSchG beurteile, übersieht sie, dass für die Verlängerung einer Versuchsanlagenregelung eine spezielle Regelung in § 2 Abs. 3 der 4. BImSchV existiert und ansonsten ein Antrag auf Fristverlängerung stets als Antrag auf Änderung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 10 BImSchG anzusehen wäre (vgl. dazu nur BVerwG, Beschluss vom 7.12.2001 - 7 B 83.01 - Juris; vgl. auch OVG NW [Vorinstanz], Urteil vom 19.7.2001 - 21 A 1832/98 -, NVwZ-RR 2002, 342 - hier zitiert nach juris - mit dem Hinweis auf die bestehende Verlängerungsmöglichkeit für Versuchsanlagen).
  • VG Köln, 20.10.2023 - 16 K 3063/21

    "De-minimis"; Fristverlängerung; Wiedereinsetzung; gesetzliche Frist; behördliche

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juli 2001 - 21 A 1832/98 -, NVwZ-RR 2002, 342-343 = juris Rn. 7; VG Aachen, Urteil vom 9. November 2018 - 7 K 2485/14 -, juris Rn. 93.
  • OVG Saarland, 03.06.2015 - 1 A 276/14

    Zur Abruffrist von Fördermitteln im Rahmen der Krankenhausfinanzierung

    so Kopp/Ramsauer, wie vor, § 31 Rdnr. 7 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.7.2001 - 21 A 1832/98 -, NVwZ-RR 2002, Seite 342, 343, wobei in dieser Entscheidung eine Anwendung des § 31 Abs. 7 NWVwVfG allerdings wegen spezieller und abschließender Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgelehnt wird; anders wohl Mattes, wie vor, § 31 Rdnr. 44, wonach § 31 Abs. 7 allgemein die Verlängerung von behördlichen Fristen erlaubt; siehe im Weiteren BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, wie vor, Rdnr. 16, wonach jedenfalls - hier nicht in Rede stehende - vom materiellen Recht gesetzte Fristen, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich sind und nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte stehen.
  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.295

    Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23

    Der Annahme, die Behörde sei in derartigen Fallgestaltungen ggf. gehalten, die materiellrechtliche Frist gemäß Art. 31 Abs. 7 Satz 2 BayVwVfG rückwirkend zu verlängern, um den Besitzstand des Betroffenen zu wahren, steht entgegen, dass Art. 31 Abs. 7 BayVwVfG dann unanwendbar ist, wenn das einschlägige Fachrecht spezielle Vorschriften darüber enthält, unter welchen Voraussetzungen die vollziehende Gewalt eine befristete materiellrechtliche Position verlängern darf (vgl. OVG NRW vom 19.7.2001 NVwZ-RR 2002, 342).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2006 - 13 B 533/06

    Voraussetzungen für die befristete Erteilung einer Konzession für ein Taxi

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