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   VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02   

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https://dejure.org/2002,22870
VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02 (https://dejure.org/2002,22870)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2002 - 21 A 68/02 (https://dejure.org/2002,22870)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 21 A 68/02 (https://dejure.org/2002,22870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7 S. 1; ; ARB 1/80 Art. 7 S. 2; ; ARB 1/80 Ar. 13; ; AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 21 Abs. 3; ; AuslG § 44 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.1995 - 4 L 46/95

    Visumsfreier Besuchsaufenthalt; Besuchsaufenthalt; Daueraufenthalt;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02
    Demnach müsste der Kläger, um Aufenthaltsrechte aus Art. 7 ARB 1/80 abzuleiten, ein bereits vorhandenes (und noch geltendes) Aufenthaltsrecht - und nicht erst ein (neu oder wieder) zu begründendes - vorweisen können (OVG Schleswig, Urteil vom 27.07.1995, 4 L 46/95, Juris, S. 8; vgl. auch Hailbronner, a.a.O., D 5.4, Rn. 35 a, 36 a; Huber, a.a.O., Art. 7 Rn. 7).

    Die Ausreise nach abgelaufener Aufenthaltserlaubnis und ohne erkennbare "Perspektive" für eine Rückkehr bestätigen die Bewertung der Beklagten, dass der Kläger das Bundesgebiet seinerzeit nicht nur vorübergehend verlassen und damit seine assoziationsrechtliche Privilegierung verloren hat (vgl. dazu auch OVG Schleswig, Urteil vom 27.07.1995, 4 L 46/95, Ls.2, Juris).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02
    Den in Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 ARB 1/80 getroffenen Bestimmungen kommt in den Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung zu, weil das Beschäftigungsrecht von Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer, dass diese je nach ihrer Aufenthaltsdauer besitzen, in dem im Rahmen der Assoziation verbürgten Umfange wirkungslos wäre, wenn es nicht zugleich ein Aufenthaltsrecht enthalten würde (EuGH, Urteil vom 05.10.1994, Rs. C - 355/93, Slg. 1994 I-5113; Hailbronner, AuslR, Stand 4/2000, D 5.4, Rn. 34 b; vgl. auch allg. Anwendungshinweise des BMI zum ARB 1/80 - AAH - ARB 1/80, Ziff. 3.1.1).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 3.95

    Ausländerrecht - Regelungsgehalt des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80, Zeitweiliges Fehlen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02
    In den Bestimmungen des ARB 1/80 befindet sich keine Härteklausel, vielmehr sind ihre Regelungen als abschließend anzusehen und können nicht nach "Billigkeit" im Einzelfall "korrigierend" angewandt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1997, 1 C 3.95, Juris, Ls. 3).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02
    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16.03.2000, Rs. C-329/97, NVwZ 2000, 1277 ff.) ist die Frage, ob der Ausländer sich im Inland "ordnungsgemäß" aufgehalten hat, nach den Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts zu beurteilen (vgl. auch AAH-ARB 1/80, Ziffer 3.3.1, Hailbronner, a.a.O. Rn. 36 a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.01.1995 - 4 M 129/94

    Verlängerung; Aufentshaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02
    Sein Antrag vom 13.09.2000 auf Erteilung einer (neuen) Aufenthaltserlaubnis kann auch bei einer "aufenthaltsrechtlich orientierten" Anwendung des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 (ARB 1/80) nicht als Verlängerungsantrag, sondern nur als Neuantrag behandelt werden (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24.01.1995, 4 M 129/94, Juris).
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