Rechtsprechung
   VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24725
VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01 (https://dejure.org/2001,24725)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2001 - 21 A 80/01 (https://dejure.org/2001,24725)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2001 - 21 A 80/01 (https://dejure.org/2001,24725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Von einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung ist dann auszugehen, wenn die für die Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwGE 89, 162, 169); dabei ist eine rein quantitative oder statistische Betrachtung nicht angezeigt (BVerwG, Urteil vom 23.07.1991, 9 C 154.90).

    Die Möglichkeit einer Verfolgung im Heimatland muss derart "real" sein, dass ein verständiger Mensch das Risiko einer Rückkehr nicht auf sich nimmt, wobei auch die Schwere des befürchteten Eingriffs in gewissem Umfang zu berücksichtigen ist (BVerwGE 89, 162, 169).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, ist er nur dann asylberechtigt, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich beachtlichen Nachfluchtgrundes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334 ff.).

    Ob eine in dieser Weise asylrelevante Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin wegen eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand des inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfGE 80, 315, 335).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.1997 - 7 L 1459/97

    Politische Verfolgung; Staatliche Verfolgung; Staatsähnliche Verfolgung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Das OVG Lüneburg ging mit Urteil vom 19.06.1997 (7 L 1459/97) von einem staatsähnlichen Charakter des Taliban-Regimes aus.
  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Staatlichkeit und Staatsähnlichkeit in diesem Sinne stellen ab auf das Vorhandensein einer in sich befriedeten Einheit, die nach innen alle Gegensätze, Konflikte und Auseinandersetzungen durch eine übergreifende Ordnung in der Weise relativiert, dass diese unterhalb der Stufe der Gewaltsamkeit verbleiben und die Existenzmöglichkeit des Einzelnen nicht in Frage stellen, insgesamt also die Friedensordnung nicht aufheben (BVerfG, Beschl. vom 10.08.2000, 2 BvR 260/98).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht inzwischen angeschlossen, wobei nicht entschieden wurde, wie die Verhältnisse im Taliban-Gebiet konkret zu beurteilen sind (BVerwG, Urteil vom 20.02.2001, BVerwG 9 C 20.00); zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die fortwährenden Kämpfe jegliche Staatlichkeit im Taliban-Gebiet verneint (BVerwG, Urteile vom 4.11.1997, 9 C 11.97, 9 C 34.96 sowie Urteil vom 19.5.1998, 9 C 5.98; ebenso u.a. OVG Schleswig, U.v. 8.7.1998, 2 L 140/95).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - 2 L 140/95

    Alleinstehende Frauen; Familiäre Bindung; Afghanistan; Taliban; Gefahrenlage

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht inzwischen angeschlossen, wobei nicht entschieden wurde, wie die Verhältnisse im Taliban-Gebiet konkret zu beurteilen sind (BVerwG, Urteil vom 20.02.2001, BVerwG 9 C 20.00); zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die fortwährenden Kämpfe jegliche Staatlichkeit im Taliban-Gebiet verneint (BVerwG, Urteile vom 4.11.1997, 9 C 11.97, 9 C 34.96 sowie Urteil vom 19.5.1998, 9 C 5.98; ebenso u.a. OVG Schleswig, U.v. 8.7.1998, 2 L 140/95).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Es ist anerkannt, dass das Geschlecht zu den unverfügbaren, asylerheblichen Merkmalen gehört, das Anknüpfungspunkt für die Annahme einer politischen Verfolgung sein kann, eine politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit kommt, die - objektiv gesehen - zielgerichtet wegen der asylrelevanten Merkmale eingesetzt worden sind (BVerwG, Urteil vom 25.07.2000, NVwZ 2000, S. 1426).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2001 - 2 L 144/97
    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Ausgehend von diesen Maßstäben ist von einer staatsähnlichen Herrschaft des Taliban-Regimes in den von ihnen beherrschten Gebieten (80-90 % des Landes) auszugehen, so dass eine Verfolgung durch die Taliban eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a GG bzw. des § 51 Abs. 1 AuslG sein kann (so die neuere Rechtsprechung des OVG Schleswig, Urteil vom 27.06.2001, 2 L 144/97).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 5.98

    Asylrecht; Ausländerrecht - Bürgerkriegspartei als staatsähnliche Organisation;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht inzwischen angeschlossen, wobei nicht entschieden wurde, wie die Verhältnisse im Taliban-Gebiet konkret zu beurteilen sind (BVerwG, Urteil vom 20.02.2001, BVerwG 9 C 20.00); zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die fortwährenden Kämpfe jegliche Staatlichkeit im Taliban-Gebiet verneint (BVerwG, Urteile vom 4.11.1997, 9 C 11.97, 9 C 34.96 sowie Urteil vom 19.5.1998, 9 C 5.98; ebenso u.a. OVG Schleswig, U.v. 8.7.1998, 2 L 140/95).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2001 - 21 A 80/01
    Für einen unverfolgt Ausgereisten kommt die Annahme politischer Verfolgung in Betracht, wenn ihm aufgrund eines erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwGE 79, 143, 150).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 11.97

    Asylrecht - Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei nicht

  • VG Würzburg, 23.03.2001 - W 7 K 00.30980
  • VG Gießen, 27.11.1996 - 2 E 11273/92
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht