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OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 ZPO, § 29 Abs 1 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für das aufnehmende Gericht bei objektiver Willkürlichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung einer Anwaltshonorarklage an das Wohnsitzgericht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltshonorarklage: Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 3 C 185/02
- AG Frankfurt/Main - 30 C 1499/02
- OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff). - BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff). - OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93
Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (OLG Frankfurt, OLG-Report 93, 250 = NJW 93, 2448; BGH NJW-RR 91, 238, EzFamR ZPO § 281 Nr. 13 und BGB § 11 Nr. 9, NJW 93, 1273 und NJW-RR 94, 126 = FamRZ 94, 437; Fischer NJW 93, 2417 ff). - BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88
Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 21 AR 83/02
Dies wäre möglicherweise anders zu beurteilen, wenn die Beklagten sich vor der vom Amtsgericht Frankfurt am Main ausgesprochenen Verweisung dem Verweisungsantrag der Kläger angeschlossen hätten, denn dann würde der Verweisungsbeschluss auf einem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten beruhen (so der Fall BGH FamRZ 1988, 943).